Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6328752 times)

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16530 am: 06.05.2025 07:51 »
Das Unerträgliche ist, dass der Gesetzgeber unser System der Gewaltenteilung bis aufs Letzte missbraucht, indem er allein dem BVerfG die Rolle zuweist, darüber zu entscheiden, was verfassungswidrig ist und was nicht. Er entledigt sich damit vollkommen seiner eigenen Verantwortung eigene tiefergehende verfassungsrechtliche Erwägungen anzustellen und beschließt offensichtlich verfassungswidrige Gesetze, die danach kassiert werden. Dann wird sich noch scheinheilig darauf zurückgezogen, dass man es nicht besser gewusst habe.

Natürlich hat der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum, da nur so eine Fortentwicklung möglich ist. Dieser Spielraum kann aber nicht so weit gehen, dass man es zunächst offensichtlich verfassungswidrig versucht.
Oder aber es liegt an der minderwertigen Qualität der Juristen, die von den Politikern befragt werden. 8)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16531 am: 06.05.2025 10:19 »
Da wird keiner befragt, da gibt es einen Auftrag, Dinge möglich zu machen.

Deshalb habe ich auch häufiger schon etwas dazu geschrieben, dass es unserem Staatssystem nicht förderlich ist, wenn zu viele Führungsposten in der Verwaltung "politisch" (und häufig auch ohne wirkliche Bestenauslese) besetzt werden. Das Beamtentum hat durch seine Bindung an die Verfassung, unabhängig von einer bestehenden Regierungstreue, die Aufgabe einen Gegenpol zu bilden. Dies äußert sich u.a. auch in der Pflicht zur Remonstration.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16532 am: 06.05.2025 10:50 »
Da wird keiner befragt, da gibt es einen Auftrag, Dinge möglich zu machen.

Ach da werden manchmal schon Leute wie die Wissenshaftliche Dienste der Landtage in Kiel und Hannover befragt. Nur wenn deren Antworten nicht passen, ignorieren die regierungstragenden Fraktionen diese genau so wie die übrigen Anzuhörenden im Gesetzgebungsverfahren.

Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Besoldungsgesetzgebungsverfahren und Ihre Begründungen eigentlich immer mehr zur Scharade werden. Die Verfahren taugen eigentlich nur noch dazu den Gewerkschaften ein Forum zu geben jedem Interessierten/Betroffenen Argumente für eine Klage an die Hand zu reichen.

Insbesondere die jämmerlichen Versuche der jeweiligen Finanzministerien gute Argumente oder Bedenken zu entkräften entbehren teilweise nicht einer gewissen Komik. Ob und wie intensiv die Gerichte diesbezüglich ins Gesetzgebungsverfahren einsteigen, bleibt jedem Kläger überlassen. Da ist jeder einzelne inhaltliche Widerspruch, jede Ungenauigkeit und jede unbelegte Faktenbehauptung der Landesregierung pures Gold wert, da eine Fehler in der Gesetzesbegründung nicht mehr nachträglich geheilt werden kann. Und wenn man entsprechend substantiiert aus den Gesetzesbegründungen zitiert, kommt das VG kaum drum herum das gesamte Verfahren aufzurollen, was Entscheidungen wie vom VG Karlsruhe ausschließen sollte.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16533 am: 06.05.2025 11:31 »
Amtsangemessene Alimentation (Mai 2020) Aktuellster Still- ähm Sachstand gestern erfragt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/amtsangemessene-alimentation-mai-2020/

darin flott ver- und gelinkt.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16534 am: 06.05.2025 14:05 »
Amtsangemessene Alimentation (Mai 2020) Aktuellster Still- ähm Sachstand gestern erfragt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/amtsangemessene-alimentation-mai-2020/

darin flott ver- und gelinkt.

Eine flotte wie vollkommen falsche Antwort des Social Media Teams des BMI. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren...- äh nein, der Entwurf ist der Diskontinuität zum Opfer gefallen und befindet sich in der Rundablage.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16535 am: 06.05.2025 15:42 »
Diskontinuität ist nicht grundgesetzlich verankert, daher ist es dem (20.) Bundestag zugeleitet worden, nachdem der "Bundetrat" keine Einwände gem. Ausschussempfehlung erhoben hat.

"dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten" auf ewig, klingt doch ermutigender als Rundablage

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16536 am: 07.05.2025 12:59 »
Und gerade lese ich dann in den Nachrichten unser neuer BMI plant als erstes dioe Grenzkontrollen zu intensivieren um die Migratrion in den Griff zu bekommen. Ein Ansatz dabei ist die Arbeitszeit der Kollegen auf 12 Stunden zu erhöhen. Na Mahlzeit würde ich sagen wenn ich betroffen wäre.
Das ist doch mal ein netter Zug.
Verfassungsdwidrig alimentieren und als Bonbon noch die Arbeitszeit erhöhen.

Ist off topic sorry erregt aber mein Gemuet.

Was habe ich frueher den Kollegen Kimonbon belächelt, aber nach all dem frustrierendem Ablauf hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation gewinnt seine Einstellung immer mehr an Sympathie bzw die Oberhand.
Eine kürzliche Anfrage ob ich mir eine zeitlich befristete Verwendung in Litauen vorstellen koenne habe ich nur mit einem Lachen beantwortet.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16537 am: 07.05.2025 13:35 »
Amtsangemessene Alimentation (Mai 2020) Aktuellster Still- ähm Sachstand gestern erfragt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/amtsangemessene-alimentation-mai-2020/

darin flott ver- und gelinkt.

Eine flotte wie vollkommen falsche Antwort des Social Media Teams des BMI. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren...- äh nein, der Entwurf ist der Diskontinuität zum Opfer gefallen und befindet sich in der Rundablage.

Bin auch etwas verwundert über die Antwort vom BMI denn alle bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwürfe verfallen nach dem Diskontinuitätsgrundsatz am Ende einer Legislaturperiode, wenn sie nicht bereits durch den Bundestag beschlossen wurden. Diese Gesetze müssten dann in der nächsten Legislaturperiode erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Also sollte alles wieder von vorne beginnen!

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16538 am: 07.05.2025 18:44 »
Und gerade lese ich dann in den Nachrichten unser neuer BMI plant als erstes dioe Grenzkontrollen zu intensivieren um die Migratrion in den Griff zu bekommen. Ein Ansatz dabei ist die Arbeitszeit der Kollegen auf 12 Stunden zu erhöhen. Na Mahlzeit würde ich sagen wenn ich betroffen wäre.
Das ist doch mal ein netter Zug.
Verfassungsdwidrig alimentieren und als Bonbon noch die Arbeitszeit erhöhen.

Ist off topic sorry erregt aber mein Gemuet.

Was habe ich frueher den Kollegen Kimonbon belächelt, aber nach all dem frustrierendem Ablauf hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation gewinnt seine Einstellung immer mehr an Sympathie bzw die Oberhand.
Eine kürzliche Anfrage ob ich mir eine zeitlich befristete Verwendung in Litauen vorstellen koenne habe ich nur mit einem Lachen beantwortet.


Vielleicht sollte ihm erklärt werden, dass die Schichtzeiten sich nicht auf das zur Verfügung stehende Personal bezieht oder hat er Mehrarbeit angeordnet?
Er erhöht ja nicht die Wochenarbeitszeit. Ich arbeite im 12 Stunden System. Dafür kommt man halt seltener zum Dienst. Sonst ändert sich nichts

SGLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16539 am: 09.05.2025 09:52 »
Und gerade lese ich dann in den Nachrichten unser neuer BMI plant als erstes dioe Grenzkontrollen zu intensivieren um die Migratrion in den Griff zu bekommen. Ein Ansatz dabei ist die Arbeitszeit der Kollegen auf 12 Stunden zu erhöhen. Na Mahlzeit würde ich sagen wenn ich betroffen wäre.
Das ist doch mal ein netter Zug.
Verfassungsdwidrig alimentieren und als Bonbon noch die Arbeitszeit erhöhen.

Dann geht er ja wenigstens die echten Probleme in diesem Land an. Hungerleidene Beamte/Soldaten sind mir noch nicht begegnet, auch unten in A7/A8 kann man mit dem Geld offensichtlich gut auskommen wenn ich so die Urlaube und Autos zur Kenntnis nehme. Klar wäre mehr Geld immer gut, würde ich ja auch sofort nehmen, gleichwohl ist das eben nicht das drängenste Problem in diesem Land.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16540 am: 09.05.2025 10:06 »
Und gerade lese ich dann in den Nachrichten unser neuer BMI plant als erstes dioe Grenzkontrollen zu intensivieren um die Migratrion in den Griff zu bekommen. Ein Ansatz dabei ist die Arbeitszeit der Kollegen auf 12 Stunden zu erhöhen. Na Mahlzeit würde ich sagen wenn ich betroffen wäre.
Das ist doch mal ein netter Zug.
Verfassungsdwidrig alimentieren und als Bonbon noch die Arbeitszeit erhöhen.

Dann geht er ja wenigstens die echten Probleme in diesem Land an. Hungerleidene Beamte/Soldaten sind mir noch nicht begegnet, auch unten in A7/A8 kann man mit dem Geld offensichtlich gut auskommen wenn ich so die Urlaube und Autos zur Kenntnis nehme. Klar wäre mehr Geld immer gut, würde ich ja auch sofort nehmen, gleichwohl ist das eben nicht das drängenste Problem in diesem Land.

Es empfiehlt sich immer, seine subjektive Wahrnehmung aus einem stark begrenzten Wahrnehmungsbereich pauschal auf die gesamten Bundesbeamten zu übernehmen. Auf der anderen Seite steht ja "nur" ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes, welches bereits auch ein paar Jährchen alt und einfach noch nicht umgesetzt worden ist.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16541 am: 09.05.2025 10:37 »
Und gerade lese ich dann in den Nachrichten unser neuer BMI plant als erstes dioe Grenzkontrollen zu intensivieren um die Migratrion in den Griff zu bekommen. Ein Ansatz dabei ist die Arbeitszeit der Kollegen auf 12 Stunden zu erhöhen. Na Mahlzeit würde ich sagen wenn ich betroffen wäre.
Das ist doch mal ein netter Zug.
Verfassungsdwidrig alimentieren und als Bonbon noch die Arbeitszeit erhöhen.

Dann geht er ja wenigstens die echten Probleme in diesem Land an. Hungerleidene Beamte/Soldaten sind mir noch nicht begegnet, auch unten in A7/A8 kann man mit dem Geld offensichtlich gut auskommen wenn ich so die Urlaube und Autos zur Kenntnis nehme. Klar wäre mehr Geld immer gut, würde ich ja auch sofort nehmen, gleichwohl ist das eben nicht das drängenste Problem in diesem Land.

Es kann aber zum drängendsten Problem werden, und ich denke, wir schaffen das.
Es gibt in Deutschland überall ein Personalproblem und ich sehe wie materiell junge Leute eingestellt sind, und die jungen Leute haben ihren Wert erkannt. Da werden teilweise Häuser oder Wohnungen gekauft und alles wird neu ausgestattet, Autos werden sowieso geleast, und trotzdem will man die Welt bereisen. Und die jungen Leute beobachten genau, wieviel anderswo verdient wird, und man ist wechselbereit.

Malkav

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« Antwort #16542 am: 09.05.2025 11:08 »
[...] ich sehe wie materiell junge Leute eingestellt sind [... u]nd die jungen Leute beobachten genau, wieviel anderswo verdient wird, und man ist wechselbereit.

Aber .... aber ... aber den jungen Leute ist das Geld doch gar nicht so wichtig, sondern es kommt fast ausschließlich auf weiche (=billige) Faktoren und Jobsicherheit an ... sagen die Dienstherrn  ;D

Zerot

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« Antwort #16543 am: 09.05.2025 11:09 »
Bei uns im Sachgebiet war vor kurzem eine A12 Stelle (Teamleitung) ausgeschrieben.

Von extern und intern keine einzige Bewerbung.

HochlebederVorgang

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« Antwort #16544 am: 09.05.2025 12:08 »
Es ist immer ganz wichtig, sich einzureden, dass andere es noch schlimmer haben oder man es doch selbst so gut hat. Ganz wichtig ist auch, dass sich dabei anmaßt, beurteilen zu dürfen, welchen Lebensstandard andere zu pflegen haben.

Alternativ müsste man ja vielleicht Konsequenzen für sich selbst ziehen und aktiv werden, das wäre ja aber zutiefst unbeamtisch. Dann erklärt man sich lieber seine eigene kleine Realität mit Hilfe von Vergleichsziehungen, etc...