Was macht dieser Richter Dr. Ulrich Maidowski eigentlich? Treibt der sich irgendwo in Thailand rum auf Pataya?
Kann dem mal einer n Arschtritt verpassen damit der und sein Senat mal in die Puschen kommen 
Dr. Maidowski wird spätestens zum 01.11.2026 in den Ruhestand versetzt, weil er dann die Altersgrenze erreicht hat. Daher ändert sich schon jetzt die Zuständigkeit für Neueingänge, da er diese absehbar nicht entscheiden können wird.
Das zu erwartende Urteil wird sicherlich sein Abschiedsgeschenk. Ob es noch dieses Jahr kommt oder erst im nächsten Jahr bleibt abzuwarten. Es gibt jedoch zumindest begründete Hoffnung, dass das Urteil noch im Jahre 2025 kommen wird, nachdem sich Dr. Maidowski von seiner schweren Erkrankung erholt haben soll und seine Arbeit wieder aufgenommen haben soll. Die Erkrankung und die vielen Organklagen der AfD, die den zweiten Senat überlastet haben, dürften auch die wesentlichen Gründe sein, warum sich "unser" Verfahren so lange hinzieht.
Genauso dürfte es sein - zugleich sind mit den langen Verfahrensdauern sachliche Probleme verbunden, die für eine zentrale Gelenkstelle von Verfahren in einem Beitrag in der ZBR betrachtet werden, der Ende des Jahres dort erscheinen wird. Man kann es also durchaus kritisch sehen, dass der Senat seit Mai 2020 und der Veröffentlichung der beiden betreffenden Entscheidungen keine weiteren mehr gefällt hat. Die Gründe, weshalb dem so sein dürfte, habe ich in der Vergangenheit ja bis etwa Anfang 2024 wiederholt dargelegt.
Wenn man die Entäußerungen aus Karlsruhe liest, die auf Anfragen hin gegeben werden, dann darf man davon ausgehen, dass sich das Bundesverfassungsgericht darüber im Klaren ist, dass wir im Besoldungsrecht eine schwärende Wunde des Verfassungsrechts vorfinden. Auch dürfte man in Karlsruhe den sich seit dem März des letzten Jahres abzeichnenden fundamentalen Rechtsprechungswandel des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis nehmen. Darüber hinaus haben beide Senats sicherlich ein offensichtliches Interesse, die von den 17 Besoldungsgesetzgeber konzertiert angekratzte Autorität wieder herzustellen - dieses Interesse bezieht sich dabei nicht nur auf den nationalen bundesdeutschen Rahmen, sondern muss gleichfalls im europäischen Kontext verortet werden, da sich Karlsruhe hier - insbesondere hinsichtlich der in Deutschland im europäischen Kontext viel zu niedrigen Grundbesoldung in der Besoldungsordnung R - unter einem erheblichen Rechtfertigungsdruck wiederfinden dürfte, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf die Streikverbotsentscheidung von 2018, der der EMGR sachlich unlängst weitgehend gefolgt ist.
Karlsruhe sollte sich hier also entsprechend in einer spezifischen "Bringschuld" sehen, die da lautet: Die R-Besoldung hat im Rahmen der besonderen Verfasstheit von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 33 Abs. 5 GG, die zusammengenommen eben eine spezifisch bundesdeutsche Besonderheit ergeben, nun Anhebungen zu erfahren oder aber die europäische Rechtsprechung sollte der Karlsruher Linie alsbald nicht mehr folgen (können), was eben mit einem gehörigen Autoritätsverlust verbunden wäre.
Der langen Rede kurzer Sinn: Der Senat hat offensichtlich im letzten Jahr nicht wenige Vorbereitungen getroffen, um nach Abschluss der angekündigten Berliner Pilotverfahren weitere anhängige Verfahren wie angekündigt schneller zu einem Ende zu bringen. Dass diese Vorarbeiten in Angriff genommen worden sind, kann man daran erkennen, dass Karlsruhe Verfahrensbeteiligten verschiedener Rechtskreise im letzten Jahr die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt hat, und zwar das in einem erheblich größerem Maße als in den Jahren davor. Darüber hinaus sollte der Senat heute mit einiger Wahrscheinlichkeit in die Beratung der Pilotverfahren eingetreten sein - und hier nun die Schwierigkeit vor sich sehen, sowohl den Berliner und damit aber ebenfalls auch alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber wieder zurück auf den Boden der Verfassung zu bewegen, und zwar das in nicht allzu langer Zeit, weil das eben die maßgeblichen europäischen Gerichte sicherlich nicht mehr allzu lange akzeptieren würden.
Genau deshalb - dazu ist ja hier und an anderer Stelle wiederkehrend geschrieben worden - sollten 2024 die niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Verfahren zugunsten der Berliner zurückgestellt worden seien. Karlsruhe wird hier einen spezifischen "Zwang" ausüben, um also hier den Hebel anzusetzen, der in anderen Verfahren offensichtlich so nicht so ohne Weiteres angesetzt werden könnte. Dabei darf man in Rechnung stellen, dass auch der Senat aus der seit 2020 deutlichen Entwicklung der Missachtung der eigenen Rechtsprechung gelernt haben dürfte - alles andere wäre erstaunlich.
Wie gesagt, die langen Verfahrensdauern sind zunehmend kritisch zu sehen, worüber sich der Senat bewusst ist, wie er das ja im Dezember 2023 selbst in Gestalt des Berichterstatters thematisieren musste. Auch diese Thematisierung setzt den Senat, davon darf man sachlich ausgehen, nun weiterhin unter Druck.
In den Beratungen wird es also darum gehen - ggf. auch im Kontext des nun noch einmal gehörig schärferen Schwerts der Bindungswirkung eigener Entscheidungen, die nun anders als in der Vergangenheit Verfassungsrang genießt -, durch die Pilotverfahren das anstehende notwendige Druckpotenzial zu entfalten, das notwendig sein wird, um für eine Rückkehr der Besoldungsgesetzgeber auf den Boden der Verfassung zu sorgen, die allerdings am Ende ausschließlich die Besoldungsgesetzgeber selbst und kein anderer vollziehen können. An dieser komplexen Aufgabe dürfte man in Karlsruhe seit spätestens Anfang 2023 feilen, zunächst hinsichtlich insbesondere von Niedersachsen und Schleswig-Holstein, seit Ende 2023 hinsichtlich der Berliner Normenkontrollverfahren, die nun zu Pilotverfahren gemacht worden sind - und das ist ein sachlich komplexes Feld, was mit dazu führt, dass es dauert. Karlsruhe hat heute keine "Freischüsse", sondern der nächste muss sitzen und ein Blattschuss sein, was dort in beiden Senaten bekannt sein dürfte. Denn alles andere dürfte mit einem erheblichen Autoritätsverlust verbunden sein, den man sich im Rahmen unserer Verfassungswirklichkeit nicht wird leisten können und der im europäischen Kontext über kurz oder lang zu erheblichen Verschiebungen hinsichtlich der eigenen Autorität führen würde.
Ergo sollte man sich in einem Dilemma sehen: Je länger die angekündigten Entscheidungen in den Pilotverfahren auf sich warten lassen, je mehr Vorlagen zugleich in Karlsruhe anhängig werden, desto mehr kratzt das am Vertrauen und der Autorität Karlsruhes - je schneller man allerdings entschiede und dabei dann das maßgebliche Ziel verfehlte, die Besoldungsgesetzgeber nun in den Rahmen der Verfassung zurückzubewegen, desto noch einmal viel größer wäre dann der Autoritätsverlust. Der Senat dürfte also ein Interesse an einer möglichst raschen und ein noch größeres Interesse an einer möglichst effektiven Entscheidung haben, über die man nun mit einiger Wahrscheinlichkeit zwischenzeitlich in die Beratung eingetreten sein sollte.