Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6354540 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17100 am: 25.07.2025 10:30 »

AlxN

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DeGr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17102 am: 25.07.2025 12:21 »
Wäre es eigentlich denkbar, dass das BVerfG in seiner nächsten Entscheidung die im Art. 94 Abs. 4 GG aufgenommene Regelung zur Bindung auslegt und dabei festlegt, dass beispielsweise die aufgestellten neuen Leitsätze unmittelbar für alle Besoldungsgesetzgeber gelten?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17103 am: 25.07.2025 12:27 »
Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern? Greifswalder Verwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-greifswald/verfassungswidrige-beamtenbesoldung-in-mecklenburg-vorpommern-greifswalder-verwaltungsgericht-ruft-bundesverfassungsgericht-an/

Hier die offizielle Pressemitteilung dazu:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/verwaltungsgericht-greifswald/Aktuelles/?id=212811&processor=processor.sa.pressemitteilung

Die Beschlüsse scheinen in der Rechtsprechungsdatenbank noch nicht veröffentlicht zu sein.

Ist mir etwas schleierhaft wie eine Verletzung des Mindestabstandgebots in den Besoldungsgruppen A4-A9 in M-V keine Auswirkungen auf die höheren Besoldungsgruppen haben soll. Ohne Kenntnis der Klageschrift sowie der Beschlussfassung  des VG Greifswald kann man aber nichts genaueres schreiben.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17104 am: 25.07.2025 13:05 »
Verfassungswidrige Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern? Greifswalder Verwaltungsgericht ruft Bundesverfassungsgericht an

https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-greifswald/verfassungswidrige-beamtenbesoldung-in-mecklenburg-vorpommern-greifswalder-verwaltungsgericht-ruft-bundesverfassungsgericht-an/

Hier die offizielle Pressemitteilung dazu:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/verwaltungsgericht-greifswald/Aktuelles/?id=212811&processor=processor.sa.pressemitteilung

Die Beschlüsse scheinen in der Rechtsprechungsdatenbank noch nicht veröffentlicht zu sein.

Ist mir etwas schleierhaft wie eine Verletzung des Mindestabstandgebots in den Besoldungsgruppen A4-A9 in M-V keine Auswirkungen auf die höheren Besoldungsgruppen haben soll. Ohne Kenntnis der Klageschrift sowie der Beschlussfassung  des VG Greifswald kann man aber nichts genaueres schreiben.

Wie ich schon geschrieben habe, ist die Entscheidungsbegründung m.E. in Teilen problematisch oder mindestens eigenweillig, so z.B. in Teilen die Bemessung der Mindestalimentation. Es sollte nicht mehr allzu lange dauern - so gilt es zu vermuten -, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidungen öffentlich stellt.

@ DeGr

Die Besoldungsgesetzgeber sehen sich bereits heute an die entscheiduntragenden Gründe einer Entscheidung gebunden. Dabei sind mindestens Leitsätze ausnahmslos als entscheidungstragend zu begreifen. Das Bundesverfassungsgericht braucht das insofern nicht noch einmal gesondert ausführen, wird aber aus gegebenen Anlass ggf. noch einmal daran erinnern.

Zugleich dürfte es nicht ausgeschlossen sein, dass sich der Senat mit Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG in der angekündigten "Pilotentscheidung" beschäftigen wird, insbesondere sofern hinsichtlich Berlin für die zur Entscheidung stehenden Jahre eine Vollstreckungsanordnung erfolgen sollte. Andererseits ist das neue Verfassungsgut noch jung, sodass m.E. eine umfangreichere Betrachtung des neuen Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG eher noch nicht zu erwarten ist. Denn da von der Auslegung dessen, was Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG heißt und was aus dem Verfassungsgut folgt, beide Senate zukünftig abhängig sein werden, müssen entsprechend neue Ausführungen vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts abgestimmt werden, was mit einem ggf. nicht geringen Zeitaufwand verbunden sein könnte. Insofern halte ich es für noch nicht wahrscheinlich, dass hinsichtlich Art. 94 Abs. 4 Satz 1 GG weitgehendere Ausführungen erfolgen sollten als die, die heute bereits auf der Hand liegen wie bspw., dass alle Verfassungsorgane an entscheidungstragende Gründen gebunden sind.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17105 am: 25.07.2025 15:58 »
@ Swen

Schon die Pressemitteilung liesst sich wirklich „eigenwilliig“. Zu einen hält man den Ergänzungszuschlag für unzulässig, da durch diesen die Einheitsbesoldung ausgerufen wird, was gegen das Leistungsgebot verstößt. Zum anderen glaubt man nicht, dass eine Verletzung des Mindestabstandsgebots in den Besoldungsgruppen A4-A9 Auswirkungen auf die Besoldungsgruppen ab A10 hat. Eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen würde aber zwangsläufig zu einer Stauchung des Besoldungsgefüges führen und ebenfalls gegen das Leistungsgebot verstoßen.

« Last Edit: 25.07.2025 16:56 von SwenTanortsch »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17106 am: 25.07.2025 17:04 »
@ Swen

Schon die Pressemitteilung liesst sich wirklich „eigenwilliig“. Zu einen hält man den Ergänzungszuschlag für unzulässig, da durch diesen die Einheitsbesoldung ausgerufen wird, was gegen das Leistungsgebot verstößt. Zum anderen glaubt man nicht, dass eine Verletzung des Mindestabstandsgebots in den Besoldungsgruppen A4-A9 Auswirkungen auf die Besoldungsgruppen ab A10 hat. Eine Anhebung der unteren Besoldungsgruppen würde aber zwangsläufig zu einer Stauchung des Besoldungsgefüges führen und ebenfalls gegen das Leistungsgebot verstoßen.

Erst einmal Pardon, PolareuD, ich bin hier gerade in Funktionen reingeraten, die ich nicht kenne. Zugleich ist nun mein Beitrag gelöscht. Also noch einmal aus dem Kopf:

Ich kenne im Moment nur die genannte Entscheidungsbegründung und die ist wiederkehrend - um es so auszudrücken - komplex zu betrachten. Darüber hinaus sehe ich gute Chancen für die Kläger in den Verfahren 6 A 155/22 HGW (Besoldungsgruppe A 11) und 6 A 1308/22 HGW (Besoldungsgruppe A 13), sofern sie in die Berufung gehen werden, jedenfalls sofern sich die Begründung der Kammer auch hier methodisch weitgehend genauso lesen sollte wie die mir bekannte. Dafür sollte es dann erneut heißen (das wäre ggf. auch jetzt schon ganz gut gewesen): begründen, begründen, begründen.

Darüber hinaus wird im Dezember, wenn ich es richtig mitbekommen habe, ein Beitrag erscheinen, der eine sachgerechte Methodik für eine "Spitzausrechnung" darlegt und sich auch verschiedene andere Methodiken anschaut, die in den letzten Jahren verwendet worden sind. Wenn ich es richtig sehe, ist es nicht verkehrt, dass so ein Beitrag erscheint - ggf. hätte das auch den nun abgewiesenen Klagen ganz gutgetan, den Inhalt des Beitrags zu kennen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17107 am: 25.07.2025 22:19 »
Kein Problem, Swen. War nur etwas irritierend zu sehen, dass du als Moderator innerhalb meines Posts schreiben konntest.  ;)


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17109 am: 25.07.2025 23:08 »
Für mich war das auch irritierend, PolareuD! Eigentlich wollte ich Deinen Post nur wie immer zitieren.


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17111 am: 27.07.2025 08:52 »
Möge das Bashing weitergehen .....

https://www.spiegel.de/karriere/lehrerin-ueber-rente-ich-kann-gar-nicht-alles-ausgeben-was-ich-an-rente-und-pension-bekomme-a-116cb82d-f131-4e78-8ae1-a6fd8918c990?sara_ref=re-xx-cp-sh

Geht da auch munter in nem Lehrerforum zu.
Erstaunlich wieviel Kollegen im Kommentarbereich da zur Selbstkasteiung aufgelegt sind.
https://www.news4teachers.de/2025/07/neiddebatte-ich-kann-gar-nicht-alles-ausgeben-pensionierte-grundschullehrerin-gibt-einblick-in-ein-leben-mit-3-200-euro-netto-monatlich/

Der Spiegel hat doch völlig Recht: Es ist eine absolute Sauerei, dass Menschen 40 Jahre als Beamte beschäftigt waren und dann nicht vom Sozialstaat alimentiert werden müssen, sondern weiterhin von ihrem Dienstherrn als Ruhestandsbeamte alimentiert werden und dann noch davon leben können! Das muss abgeschafft werden, da Menschen so kurz vor ihrem Tod mit 67 Jahren doch nicht noch ggf. mehr Geld vom Staat bekommen dürfen, als sie zum Überleben brauchen. Denn das ist unbezahlbar und ungerecht und eines Sozialstaats unwürdig, insbesondere weil die Menschen in Deutschland sowieso fast umsonst gepflegt werden können, wenn sie Kinder haben und ansonsten eben nur im Durchschnitt 3.406,- € an stationären Pflegekosten in Hamburg aufbringen müssen (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/pflege/pflege-im-heim/kosten-85956), sodass Rita Sommerfeld mit ihren 2.600,- € Pension und 600,- € Rente bzw. der durchschnittliche Versorgungsempfänger mit 3.240,- € "gar nicht alles ausgeben können", was ihnen ungerechtfertigt, weil leistungslos vom ehemaligen Dienstherrn hinterhergeworfen wird.

Es ist nicht in Ordnung, dass die Ruhestandsbeamten am Ende in Hamburg nur mit wenigen hundert Euro vom Sozialstaat bedacht werden müssen, wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben wollen, weil ihre Töchter und Schwiegertöchter zu egoistisch sind und einfach arbeiten wollen, anstatt ihren Job aufzugeben, wie sie das vielfach noch nichtmal mehr für ihre eigen Kinder bereit sind zu tun, die deswegen auch noch teure, weil vom Staat bezuschusste Kitaplätze in Anspruch nehmen, was ebenfalls dem Staat viel zu viel Geld kostet und ebenfalls nicht nötig ist, während der durchschnittliche Beitragszahler wegen der durchschnittlich 1.800,- € brutto an Rente am Ende einen Anspruch auf viele tausend Euro im Monat als ebenfalls Hilfebedürftige hat. Da kann doch was nicht stimmen! Das muss umgehend geändert werden, weil das ungerecht ist, wenn am Ende alle Hilfebedürftigen in Deutschland - also nach den Durchschnittszahlen der weit überwiegende Teil der Durchschnittsbevölkerung im Durchschnitt der journalistisch betrachteten Welt - im Durchschnitt dem Staat so unterschiedlich zur Last fallen. Deswegen muss auch das Pensionsniveau endlich dem völlig auskömmlichen Rentenniveau angepasst werden, denn der Beamte hat doch nun im Laufe seiner Dienstzeit mehr als genug Möglichkeiten, genügend Geld beiseitezuschaffen, dass er nicht auch noch während des Ruhestands dem Staat zur Last fällt, nicht umsonst sind doch auch Beamte im Durchschnitt häufig verheiratet und haben also Ehepartner, deren üppige Einkünfte in 13 von 17 Fällen schon heute betrachtet werden.

Wenn am Ende vor dem Ende alle arm sind, die ihren Lebtag gearbeitet haben, dann nennt man das Sozialstaat, weil dann alle vom Staat unterhalten werden müssen, das ist auch gerecht, weil alle gleich behandelt werden, außer die paar wenigen, die eben auch noch im Alter Leistungsträger sind, denn das sollten sie wohl sein, wenn sie nicht hilfebedürftig sind. Jene haben alles richtig gemacht, während die anderen eben nicht leistungsfähig genug waren, um im Sozialstaat für sich selbst sorgen zu können.

Hurra, der Spiegel hat endlich die geistig moralische Wende geschafft, wenn er auch mehr als 40 Jahre zu lang dafür gebraucht hat. Aber besser später als nie.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17112 am: 27.07.2025 09:22 »
Geht da auch munter in nem Lehrerforum zu.
Erstaunlich wieviel Kollegen im Kommentarbereich da zur Selbstkasteiung aufgelegt sind.
https://www.news4teachers.de/2025/07/neiddebatte-ich-kann-gar-nicht-alles-ausgeben-pensionierte-grundschullehrerin-gibt-einblick-in-ein-leben-mit-3-200-euro-netto-monatlich/

"Der Überschuss fließt in ein Depot mit etwa 60.000 Euro – in Einzelaktien, ETFs und einige alte Schiffsfonds."

Schiffsfonds... na da.

EDIT: "Winfried Kretschmann (Grüne) etwa warnt vor einem Kollaps des Lehrkräftemarkts: „Dann verschärfen Sie im eigenen Land den Lehrermangel.“ War nicht BaWü das Land was vor Kurzem 1000 unbesetzte Lehrkraftstellen "bemerkt" hat? LoL

lotsch

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« Antwort #17113 am: 27.07.2025 09:24 »
Vor 10 Jahren sagte schon ein Referent des Bayer. Gemeindetags bei einem Seminar, stellen sie sich gut mit ihren Töchtern und Schwiegertöchtern, denn es wird bald nicht mehr genug Pflegepersonal geben, und Söhne und Schwiegersöhne pflegen in der Regel nicht.
Da fällt mir ein, man könnte doch Versorgungsempfängern, deren Tochter oder Schwiegertochter im Umkreis von 50 km wohnt, einen Teil der Versorgungsbezüge kürzen. Da fällt uns schon irgendeine sachliche Begründung und ein Maßstab ein. Schließlich haben wir ja als Dienstherren einen weiten Ermessensspielraum.

Faunus

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« Antwort #17114 am: 27.07.2025 10:49 »
Vor 10 Jahren sagte schon ein Referent des Bayer. Gemeindetags bei einem Seminar, stellen sie sich gut mit ihren Töchtern und Schwiegertöchtern, denn es wird bald nicht mehr genug Pflegepersonal geben, und Söhne und Schwiegersöhne pflegen in der Regel nicht.
Da fällt mir ein, man könnte doch Versorgungsempfängern, deren Tochter oder Schwiegertochter im Umkreis von 50 km wohnt, einen Teil der Versorgungsbezüge kürzen. Da fällt uns schon irgendeine sachliche Begründung und ein Maßstab ein. Schließlich haben wir ja als Dienstherren einen weiten Ermessensspielraum.

Was ist das denn für ein veraltertes Weltbild?