Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035846 times)

A6 ist das neue A10

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1860 am: 04.09.2023 15:39 »
Nö, auch ich profitiere davon, dass meine Kapitalerträge geringer besteuert werden als mein Arbeitseinkommen. Das macht es aber immer noch nicht sinnvoll. Wenn das Ding schon Einkommen-Steuer heißt, stellt sich durchaus die Frage, warum nicht jedes Einkommen hierfür herangezogen wird...

Zum „Einarbeiten“ für den Herrn Doktor.

https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/kiel-focus/die-abgeltungssteuer-beguenstigt-kapitaleinkommen-nicht/#:~:text=Der%20Grund%20liegt%20darin%2C%20dass,der%20Realzins%200%2C4%20Prozent.
Hihi,
"Auf der anderen Seite profitieren Anleger mit höherem Einkommen davon, dass Zinserträge oberhalb der Inflationsrate, also reale Zinserträge, nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent versteuert werden und nicht mit dem darüber liegenden individuellen Einkommensteuersatz."

der "Taschenspielertrick", dass man Scheingewinne durch Inflation hat wird ja schön nur Sachte beim Arbeitslohn und deren Besteuerung aufgegriffen und nicht sachgerecht gegeneinander gestellt.

Schön, wie du auf diese Finte reinfällst, insbesondere, wo der lieber Herr Lehmert ja selbst beschreibt ab welchem "Zins"satz der "Nachteil" durch den Scheingewinn wieder eingeholt wird.
Herrlich  ;D

Uuuuuu. aaaaaa Finte finte.

Lächerlich. Nur weil in einem Bereich eine Ungerechtigkeit besteht, rechtfertigt das nicht die Gerechtigkeit im Nachhinein wenn die Bedingungen anders sind? von 1000 € Unternehmensgewinn als Ausschüttung kommen Schlussendlich nur 500 € an. Spitzensteuersatz anyone? okay. Schönen Tag.

https://www.high-tech-investing.de/post/steuern-unternehmensgewinne-und-dividenden


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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1861 am: 04.09.2023 15:42 »
Und ich dachte doch tatsächlich , bei dem Thema "Tarifverhandlungen" geht es um die, die bald beim TV-L anstehen... Ich bin aber auch leichtgläubig oder sehe die wahre Tragweite dieser passenden und erhellende Diskussion nicht. Hmm?

Hier dreht es zwischendrin Frei. Gibt ja keine News am Horizont außer die Timeline von Verdi. Insofern: BLA BLA bis Oktober.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1862 am: 04.09.2023 15:54 »
Nö, auch ich profitiere davon, dass meine Kapitalerträge geringer besteuert werden als mein Arbeitseinkommen. Das macht es aber immer noch nicht sinnvoll. Wenn das Ding schon Einkommen-Steuer heißt, stellt sich durchaus die Frage, warum nicht jedes Einkommen hierfür herangezogen wird...

Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Willst was einführen, dass es bereits gibt. Tolle Forderung.

Dir ist schon klar, was der Wortteil "Abgeltung" in "Abgeltungssteuer" besagt, nämlich, dass man die Steuerschuld damit schon abgegolten hat?

Und wenn du schon auf das Einkommensteuergesetz verweist: Dann lies doch bitte mal §32d Abs. (1). Wie dir ja bekannt sein wird, unterliegen Kapitalerträge ganz offensichtlich nicht dem allgemeinen Einkommensteuer-Tarif.

Es steht im Einkommensteuergesetz unter Einkommen. Welcher Satz da drauf kommt ist zunächst unwichtig. Deine Forderung ist demnach schon umgesetzt.

"Ja hallo ich bin der Dr. Cyrix, meine Kapitaleinkünfte und mein Gehalt bereiten mir seelische Schmerzen, weil meine Linke Seele da eine "Ungerechtigkeit" entdeckt hat, nämlich, dass meine Kapitaleinkünfte ja viel zu wenig zum Allgemeinwohl beitragen und ich mehr machen würde aber direkt spenden würde ja von meinem Konto gehen, weshalb ich die Gesamtgesellschaft mit Linksparolen und Gerechtigkeits Blabla auffordere für mich Gutes zu tun, damit es mir besser geht."
Tja, dafür wird mit dieser Haltung aber wenigstens darüber nachgedacht, wo man nicht nur Ausgaben (Bürgergeld halbieren scheint ja ein Lösung zu sein (EDIT: NICHT VON DIR EINGRACHTE)) sparen kann, sondern wo man die Verteilung der Einnahme anders verteilen kann.

Es ist erstaunlich, dass solche Leute wie du, die geringere Teilhabe an den Einkünften des Staates von einigen Privilegierten vehement verteidigst.
Offensichtlich hat sich da deren Propaganda gut verfangen.

Aber gut, dann kann man noch mehr die Arbeit besteuern, die Rennen nicht weg. Bei den anderen vermögenssteigernden Einkünften, lassen wir mal schön die Finger weg.
(Mir solls Recht sein, ist ja gut die Hälfte meines Einkommens inzwischen).


 
« Last Edit: 04.09.2023 16:05 von MoinMoin »

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« Antwort #1863 am: 04.09.2023 15:56 »
Nö, auch ich profitiere davon, dass meine Kapitalerträge geringer besteuert werden als mein Arbeitseinkommen. Das macht es aber immer noch nicht sinnvoll. Wenn das Ding schon Einkommen-Steuer heißt, stellt sich durchaus die Frage, warum nicht jedes Einkommen hierfür herangezogen wird...

Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Willst was einführen, dass es bereits gibt. Tolle Forderung.

Dir ist schon klar, was der Wortteil "Abgeltung" in "Abgeltungssteuer" besagt, nämlich, dass man die Steuerschuld damit schon abgegolten hat?

Und wenn du schon auf das Einkommensteuergesetz verweist: Dann lies doch bitte mal §32d Abs. (1). Wie dir ja bekannt sein wird, unterliegen Kapitalerträge ganz offensichtlich nicht dem allgemeinen Einkommensteuer-Tarif.

Es steht im Einkommensteuergesetz unter Einkommen. Welcher Satz da drauf kommt ist zunächst unwichtig. Deine Forderung ist demnach schon umgesetzt.

"Ja hallo ich bin der Dr. Cyrix, meine Kapitaleinkünfte und mein Gehalt bereiten mir seelische Schmerzen, weil meine Linke Seele da eine "Ungerechtigkeit" entdeckt hat, nämlich, dass meine Kapitaleinkünfte ja viel zu wenig zum Allgemeinwohl beitragen und ich mehr machen würde aber direkt spenden würde ja von meinem Konto gehen, weshalb ich die Gesamtgesellschaft mit Linksparolen und Gerechtigkeits Blabla auffordere für mich Gutes zu tun, damit es mir besser geht."
Tja, dafür wird mit dieser Haltung aber wenigstens darüber nachgedacht, wo man nicht nur Ausgaben (Bürgergeld halbieren scheint ja ein Lösung zu sein) sparen kann, sondern wo man die Verteilung der Einnahme anders verteilen kann.

Es ist erstaunlich, dass solche Leute wie du, die geringere Teilhabe an den Einkünften des Staates von einigen Privilegierten vehement verteidigst.
Offensichtlich hat sich da deren Propaganda gut verfangen.

Aber gut, dann kann man noch mehr die Arbeit besteuern, die Rennen nicht weg. Bei den vermögenssteigernden Einkünften, lassen wir mal schön die Finger weg.
(Mir solls Recht sein, ist ja gut die Hälfte meines Einkommens inzwischen).

Bürgergeld? Hab ich was über Bürgergeld gesagt? Wenn in deinem Kopf die "Poster" schon verschwimmen wird's zeit für nen Forumsurlaub.

MoinMoin

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« Antwort #1864 am: 04.09.2023 16:02 »

Lächerlich.
Was ist lächerlich? Dass unterschiedliche vermögenssteigernde Einkünfte unterschiedlich (oder überhaupt nicht) besteuert werden?

Ja, du magst es korrekt und ok finden.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1865 am: 04.09.2023 16:04 »
Bürgergeld? Hab ich was über Bürgergeld gesagt? Wenn in deinem Kopf die "Poster" schon verschwimmen wird's zeit für nen Forumsurlaub.
Welche Schuh ziehst du dir denn plötzlich an?
Habe ich  behauptet du hättest etwas übers Bürgergeld gesagt, ich habe nur dargelegt, was hier m Forum für Ausgabenminderungs Idee existieren.

Wenn das dich überfordert und ich nicht mehrere Stränge gleichzeitig in einer Antwort verknüpfe, werde ich mich bemühen es für dich stärker kenntlich zu machen.

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« Antwort #1866 am: 04.09.2023 16:04 »
Nö, auch ich profitiere davon, dass meine Kapitalerträge geringer besteuert werden als mein Arbeitseinkommen. Das macht es aber immer noch nicht sinnvoll. Wenn das Ding schon Einkommen-Steuer heißt, stellt sich durchaus die Frage, warum nicht jedes Einkommen hierfür herangezogen wird...

Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Willst was einführen, dass es bereits gibt. Tolle Forderung.

Dir ist schon klar, was der Wortteil "Abgeltung" in "Abgeltungssteuer" besagt, nämlich, dass man die Steuerschuld damit schon abgegolten hat?

Und wenn du schon auf das Einkommensteuergesetz verweist: Dann lies doch bitte mal §32d Abs. (1). Wie dir ja bekannt sein wird, unterliegen Kapitalerträge ganz offensichtlich nicht dem allgemeinen Einkommensteuer-Tarif.

Es steht im Einkommensteuergesetz unter Einkommen. Welcher Satz da drauf kommt ist zunächst unwichtig. Deine Forderung ist demnach schon umgesetzt.

"Ja hallo ich bin der Dr. Cyrix, meine Kapitaleinkünfte und mein Gehalt bereiten mir seelische Schmerzen, weil meine Linke Seele da eine "Ungerechtigkeit" entdeckt hat, nämlich, dass meine Kapitaleinkünfte ja viel zu wenig zum Allgemeinwohl beitragen und ich mehr machen würde aber direkt spenden würde ja von meinem Konto gehen, weshalb ich die Gesamtgesellschaft mit Linksparolen und Gerechtigkeits Blabla auffordere für mich Gutes zu tun, damit es mir besser geht."
Tja, dafür wird mit dieser Haltung aber wenigstens darüber nachgedacht, wo man nicht nur Ausgaben (Bürgergeld halbieren scheint ja ein Lösung zu sein) sparen kann, sondern wo man die Verteilung der Einnahme anders verteilen kann.

Es ist erstaunlich, dass solche Leute wie du, die geringere Teilhabe an den Einkünften des Staates von einigen Privilegierten vehement verteidigst.
Offensichtlich hat sich da deren Propaganda gut verfangen.

Aber gut, dann kann man noch mehr die Arbeit besteuern, die Rennen nicht weg. Bei den vermögenssteigernden Einkünften, lassen wir mal schön die Finger weg.
(Mir solls Recht sein, ist ja gut die Hälfte meines Einkommens inzwischen).

Bla bla. Das ist doch gleicher Kernklassiker wie "Refugees Welcome" aber die Kosten bitte auf die Allgemeinheit. Wie Wohnung stellen? Ich? Nö, lass doch die anderen machen. Wie ich soll einen Flüchti direkt finanzieren weil ich so dafür bin? Wie, in meinem Wohnzimmer soll der übernachten? Ne, lass mal die anderen machen.

Solidarität hört schnell bei eigenen Aufwendungen auf. Immer. Punkt. So Frech zu sein von Allen einen Beitrag einzufordern (ich wiederhole ALLE), weil man etwas "anders" gestrickt ist, ist schon ein hartes Stück, dass eine 2/3 Mehrheit erfordern sollte; was es tut.

A6 ist das neue A10

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« Antwort #1867 am: 04.09.2023 16:05 »
Bürgergeld? Hab ich was über Bürgergeld gesagt? Wenn in deinem Kopf die "Poster" schon verschwimmen wird's zeit für nen Forumsurlaub.
Welche Schuh ziehst du dir denn plötzlich an?
Habe ich  behauptet du hättest etwas übers Bürgergeld gesagt, ich habe nur dargelegt, was hier m Forum für Ausgabenminderungs Idee existieren.

Wenn das dich überfordert und ich nicht mehrere Stränge gleichzeitig in einer Antwort verknüpfe, werde ich mich bemühen es für dich stärker kenntlich zu machen.

Wenn du mich Zitierst und in den Zitaten ist nichts von Bürgergeld von mir persönlich, kannst auch mit der Wand quatschen.

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« Antwort #1868 am: 04.09.2023 16:06 »

Lächerlich.
Was ist lächerlich? Dass unterschiedliche vermögenssteigernde Einkünfte unterschiedlich (oder überhaupt nicht) besteuert werden?

Ja, du magst es korrekt und ok finden.

Ich finds nicht nur OK. Es ist sogar geltendes Recht. Ups.

MoinMoin

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« Antwort #1869 am: 04.09.2023 16:11 »
Ich finds nicht nur OK. Es ist sogar geltendes Recht. Ups.
Sehr intelligente Antwort.
Es ist geltendes Recht, deswegen brauchen wir uns keine Gedanken darüber machen, ob wir etwas verändern sollten?

So wie wir ein Asylrecht haben, was wir ändern sollten.

ach so alles Recht so, ist geltendes Recht, da müssen wir nichts ändern?

lustiger Einwand von Dir.

Bringt aber die Diskrepanz zwischen Ein und Ausgaben auch nicht weiter.

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« Antwort #1870 am: 04.09.2023 16:47 »
Ich finds nicht nur OK. Es ist sogar geltendes Recht. Ups.
Sehr intelligente Antwort.
Es ist geltendes Recht, deswegen brauchen wir uns keine Gedanken darüber machen, ob wir etwas verändern sollten?

So wie wir ein Asylrecht haben, was wir ändern sollten.

ach so alles Recht so, ist geltendes Recht, da müssen wir nichts ändern?

lustiger Einwand von Dir.

Bringt aber die Diskrepanz zwischen Ein und Ausgaben auch nicht weiter.

Spiegelt gut vor wie einige hier (cyrix) Asylrecht Vehement verteidigen (geltendes recht) aber die Kapitalertragssteuer MUSS geändert werden (geltendes recht). Okay.

MoinMoin

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« Antwort #1871 am: 04.09.2023 16:49 »
https://www.high-tech-investing.de/post/steuern-unternehmensgewinne-und-dividenden
Schön das der Herr mit mir einer Meinung ist:
Ein anderes Thema ist die Besteuerung von Kursgewinnen aus Aktien. Da kann man tatsächlich trefflich darüber
diskutieren, ob die derzeitige Regelung gerecht ist, diese ebenfalls der Abgeltungssteuer von 25% + Soli zu unterwerfen.

Auch wenn er lange Spekulationsfristen als Lösung ansieht.

Aber warum muss ich, wenn ich etwas kaufe und es zum doppeltem Preis wieder verkaufe, mal mit meinem Grenzsteuersatz 42% , mal mit 25% (Aktien) und mal nach 10 Jahren überhaupt nicht (Immobilien) versteuern.

Ach ja: Weil es ist geltendes Recht ist.

MoinMoin

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« Antwort #1872 am: 04.09.2023 16:50 »
Spiegelt gut vor wie einige hier (cyrix) Asylrecht Vehement verteidigen (geltendes recht) aber die Kapitalertragssteuer MUSS geändert werden (geltendes recht). Okay.
Deswegen diskutiere ich hier, damit ich mir ein Bild darüber machen kann, was an Rechtsänderungen notwendig, mit welchem Aufwand umsetzbar (GG Änderung) oder wünschenswert (aus meiner Sicht natürlich) sind.

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« Antwort #1873 am: 04.09.2023 16:51 »
https://www.high-tech-investing.de/post/steuern-unternehmensgewinne-und-dividenden
Schön das der Herr mit mir einer Meinung ist:
Ein anderes Thema ist die Besteuerung von Kursgewinnen aus Aktien. Da kann man tatsächlich trefflich darüber
diskutieren, ob die derzeitige Regelung gerecht ist, diese ebenfalls der Abgeltungssteuer von 25% + Soli zu unterwerfen.

Auch wenn er lange Spekulationsfristen als Lösung ansieht.

Aber warum muss ich, wenn ich etwas kaufe und es zum doppeltem Preis wieder verkaufe, mal mit meinem Grenzsteuersatz 42% , mal mit 25% (Aktien) und mal nach 10 Jahren überhaupt nicht (Immobilien) versteuern.

Ach ja: Weil es ist geltendes Recht ist.

Ja frag mal die Gesetzgeber, was sie sich dabei gedacht haben.

MoinMoin

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« Antwort #1874 am: 04.09.2023 17:11 »
https://www.high-tech-investing.de/post/steuern-unternehmensgewinne-und-dividenden
Schön das der Herr mit mir einer Meinung ist:
Ein anderes Thema ist die Besteuerung von Kursgewinnen aus Aktien. Da kann man tatsächlich trefflich darüber
diskutieren, ob die derzeitige Regelung gerecht ist, diese ebenfalls der Abgeltungssteuer von 25% + Soli zu unterwerfen.

Auch wenn er lange Spekulationsfristen als Lösung ansieht.

Aber warum muss ich, wenn ich etwas kaufe und es zum doppeltem Preis wieder verkaufe, mal mit meinem Grenzsteuersatz 42% , mal mit 25% (Aktien) und mal nach 10 Jahren überhaupt nicht (Immobilien) versteuern.

Ach ja: Weil es ist geltendes Recht ist.

Ja frag mal die Gesetzgeber, was sie sich dabei gedacht haben.
Steht doch in den Begründungen, inkl. der damit verbundenen Hoffnungen, die mit dieser Form der unterschiedlichen Behandlung der Einkommen verbunden ist.


Im Kern steht da allerdings immer drunter:
Der Arbeitnehmer wird nicht von heute auf morgen wegziehen, also können wir ihn anders schröpfen, als das Geld, welches beweglicher ist.

Allerdings warum Bestandsimmobilien steuerfrei gestellt wurden, konnte ich bisher nicht schlüssig nachvollziehen. Liegt doch eher an der "Schonung" derjenigen, die es sich leisten können unter dem Deckmantel, dass man damit Neubauten finanziert bekommt. Nun dürfte auch bald einkassiert werden.

Wurde ja auch umgekehrt eingeführt:
Hey das ist eine Spekulationssteuer für Immobilien (... und lasse die Gewinne ansonsten Steuerfrei)

Also mich freut es, dadurch werden ich gigantisch viele Steuern sparen, richtig finde ich es deswegen trotzdem nicht. Aber ist ja nun mal geltendes Recht und ich kann dann die unversteuerten Gewinne dahin Spenden wohin ich will.