"Zum Verständniss: Selbst bei gleichbleibendem Gehalt würde ein Teilzeitarbeitender bei einer Absenkung der Arbeitszeit für Vollzeit mehr Gehalt bekommen." Nein er würde nicht mehr Gehalt bekommen, du widersprichst dir hierbei selbst, "gleichbleibendem Gehalt", "mehr Gehalt" das ist nicht möglich. Er arbeitet halt nur entsprechend weniger bei gleichem Gehalt. Der Stundenlohn wie vorher schon erwähnt wird dadurch einfach nur verbessert, nicht das Tabellenentgeld an sich. Und was anderes habe ich auch nie gesagt.
Da ist kein Widerspruch:
Der Teilzeitarbeiter bekommt bei einer Absenkung der Regelarbeitszeit für Vollzeit selbstverständlich mehr Gehalt.
Wer beispielsweise einen 20 Stunden Vertrag hat bei angenommenen 40h Regelarbeitszeit, der bekommt folglich 20/40 vom Vollzeitentgelt.
Wird nun die Regelarbeitszeit auf z.B. 38h abgesenkt bei vollem Lohnausgleich, bekommt der Teilzeitarbeiter nun 20/38 des Vollzeitentgelts. Das ist ganz offenkundig mehr als vor der Absenkung der Regelarbeitszeit.
Dennoch ergibt sich keine Veränderung anhand der Tabelle, die ich erstellt habe. Ich bin nicht ganz sicher, was du hier genau zu argumentieren versuchst.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Teilzeitarbeit auch bei manchen mit Prozenten berechnet wird. Das bedeutet im Umkehrschluss wahrscheinlich, dass der Teilzeitarbeiter nicht 20/38 wie in deinem Beispiel arbeitet, sondern 19/38. Da jedoch keine Absenkungen der Arbeitszeiten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVL) geplant sind, erscheint deine Aussage sinnlos. Wie bereits erwähnt, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Entgeldtabelle im fiktivbeispiel was deine Argumentation war.
//EDIT:
Ich sehe grade, dass du nur für Haxley argumentiert hast und du nicht die Aussage bzgl. der Entgeldtabelle getätigt hast. Sorry dafür.
Aber es ist dennoch wahrscheinlich, dass sich dann ebenfalls die Arbeitszeit für Teilzeitkräfte reduziert und diese dann effektiv nicht mehr Gehalt erhalten, sondern ebenfalls die Arbeitszeitreduktion