Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035834 times)

Bauernopfer

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5025 am: 19.11.2023 10:20 »
Steh ich zu  :P. Bin kein Steuerrechtler. Und trotzdem ist es eine mittlerweile blödsinnige Erfindung Geld monatelang vorzuenthalten. So wie die Stufen 1-6 Blödsinn sind, ist es eine JSZ eben auch. Und was ist an den nach Satz 1 folgenden Sätzen falsch?

Die Grammatik
..und die Orthographie/Orthografie?

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5026 am: 19.11.2023 10:44 »
Noch einmal ein Einwurf zur JSZ. Ich würde begrüßen, wenn die auf 100 Prozent angehoben und dann auf 12 Monate verteilt würde. Gerade weil die in diesem Monat wieder fällig wird und mir schon jetzt wieder „die Tränen in die Augen schießen“, wenn ich an die Abzüge denke.

Und eine Aufteilung der JSZ auf Monate macht genau was besser? Zumindest von den Abgaben nimmt es sich nichts.
Das dem AN mehr ausgezahlt wird, weil er keinen Verlust hat beim ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder beim versterben.

Tyrion

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« Antwort #5027 am: 19.11.2023 11:06 »
Weil die Jahressonderzahlung zu den „sonstigen Bezügen“ gehört, erfolgt hier eine andere Berechnung der Lohnsteuer, folge höhere Abzüge. Und den Sinn einer JSZ verstehe ich ohnehin nicht. Es bindet niemanden, entzieht aber in 11 Monaten mir Kaufkraft. Und natürlich soll es dann ja keine Jahressonderzahlung mehr sein. Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.
Die Jahressonderzahlung wird als sonstiger Bezug anhand der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer versteuert. Bei einer Umlage der JSZ auf zwölf Monate und einer Versteuerung nach der Monatstabelle, die ja ebenfalls die Steuerprogression abbildet, würde sich im Ergebnis eine vergleichbar hohe Steuerbelastung ergeben. Außerdem soll die JSZ ja gewissermaßen eine „Belohnung“ für die im Jahr geleistete Dienste sein, so dass die Umlage der JSZ auf alle zwölf Monate den Sinn der Zahlung verwässern würde.

InternetistNeuland

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« Antwort #5028 am: 19.11.2023 11:07 »
Fragt mal Beamte in BaWü wie die zur Jahressonderzahlung stehen. Die jüngeren und ignoranten älteren Beamten heulen euch dann die Ohren voll, dass ihnen diese vor über einem Jahrzehnt gestrichen wurde und sie gerne wieder eine hätten. Dass es aber keine Streichung sondern Überführung in den monatlichen Sold war, was zweifelsohne mehr Vor- als Nachteile hat, lässt man dabei gerne unter den Tisch fallen.  ;D

Wenn nach Überführung der Jahressonderzahlung das Gehalt trotzdem verfassungswidrig ist, dann gibt es exakt keinen Vorteil. Das Gehalt müsste ohne diese Überführung 15% über Grundsicherungsniveau liegen und DANN müsste es danach die Jahressonderzahlung geben.

cyrix42

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« Antwort #5029 am: 19.11.2023 11:14 »
Das Gehalt müsste ohne diese Überführung 15% über Grundsicherungsniveau liegen und DANN müsste es danach die Jahressonderzahlung geben.

Das ist Quatsch. Natürlich sind sämtliche Bestandteile der Beamten-Alimentation zu berücksichtigen bei der Frage, ob die genannte Schwelle erreicht wird.

InternetistNeuland

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« Antwort #5030 am: 19.11.2023 11:15 »
Das Gehalt müsste ohne diese Überführung 15% über Grundsicherungsniveau liegen und DANN müsste es danach die Jahressonderzahlung geben.

Das ist Quatsch. Natürlich sind sämtliche Bestandteile der Beamten-Alimentation zu berücksichtigen bei der Frage, ob die genannte Schwelle erreicht wird.

Zulagen sind ganz sicher nicht zu berücksichtigen. Sonst müssten z.B. Polizisten ja weniger verdienen weil sie ja über die Zulagen mehr erhalten.

cyrix42

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« Antwort #5031 am: 19.11.2023 11:19 »
Inwiefern würde aus dem Erhalt von Zulagen folgen, dass jemand weniger verdienen müsste? Aber klar, wenn die Besoldung ohne Zulagen nur erdachte 108% des Grundsicherungsniveaus erreichen würde, man aber mit Zulagen auf 115% käme, dann würde dies keinen Gesetzesverstoß (jedenfalls nicht bezüglich dieses Punkts) der Mindest-Alimentation darstellen.

Natürlich muss aber jeder Beamte mindestens diese 115% erreichen, d.h. unabhängig davon, ob und welche Zulagen gezahlt werden...

Aber das ganze Thema gehört nicht hierher, sondern in die Beamten-Subforen, wo auch schon mehrere hunderte Seiten lange Threads dazu existieren...

Muschebubu

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« Antwort #5032 am: 19.11.2023 11:40 »

... Außerdem soll die JSZ ja gewissermaßen eine „Belohnung“ für die im Jahr geleistete Dienste sein, so dass die Umlage der JSZ auf alle zwölf Monate den Sinn der Zahlung verwässern würde.


So wie also die Stufe 6 die Belohnung ist, dass man 15 Jahre durchgehalten hat (falls man die nicht über Umwege früher erreicht)? Solch Mumpitz mit „Belohnung“ einmal im Jahr brauche ich nicht, der AG soll mich monatlich „belohnen“. Aber auch hier lohnt kein Streit. Vieles von dem was hier diskutiert wird, wird einfach nicht kommen, weil AG und Gewerkschaften nicht bereit sind, mal sich grundsätzlich mit dem TV auseinanderzusetzen. Die Punkte braucht man nicht wiederholen…

Schönen Sonntag!

Johannes1893

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« Antwort #5033 am: 19.11.2023 11:46 »
Die monatliche Umlegung der JSZ ist auf beiden Seiten nicht gewünscht. Daher ist es in der Tat eine abseitige Diskussion.

In Wahrheit „freuen“ sich auch viele Arbeitnehmer über das angebliche „Extra“ und wären nicht in der Lage das Geld monatlich zu sparen wenn man es den wirklich im November in voller Höhe benötigt.

NelsonMuntz

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« Antwort #5034 am: 19.11.2023 12:00 »
Die monatliche Umlegung der JSZ ist auf beiden Seiten nicht gewünscht. Daher ist es in der Tat eine abseitige Diskussion.

In Wahrheit „freuen“ sich auch viele Arbeitnehmer über das angebliche „Extra“ und wären nicht in der Lage das Geld monatlich zu sparen wenn man es den wirklich im November in voller Höhe benötigt.

Absolut. Es stehen Weihnachten oder Winterurlaub bevor und am 01.01. fordern viele Versicherungen ihren Tribut. Damit passen Einnahmen und Ausgaben (für viele) hier gut zusammen.

Mario Nette

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« Antwort #5035 am: 19.11.2023 13:07 »
Die monatliche Umlegung der JSZ ist auf beiden Seiten nicht gewünscht. Daher ist es in der Tat eine abseitige Diskussion.

In Wahrheit „freuen“ sich auch viele Arbeitnehmer über das angebliche „Extra“ und wären nicht in der Lage das Geld monatlich zu sparen wenn man es den wirklich im November in voller Höhe benötigt.

Absolut. Es stehen Weihnachten oder Winterurlaub bevor und am 01.01. fordern viele Versicherungen ihren Tribut. Damit passen Einnahmen und Ausgaben (für viele) hier gut zusammen.

Naja, das kann man drehen und wenden wie man möchte.

Der eine kommt monatlich immer grade über die Runden oder würde das Zwölftel zur monatlichen Tilgung des Immobilienkredits nutzen und der andere sagt, es kommt passend zur Zahlung der Versicherungen und Weihnachtsgeschenke und ein weiterer sagt, für mich macht es keinen Unterschied.

Die sollen mal lieber zusehen, dass es wieder Richtung 100 % geht und vor allem für alle gleich hoch ist.

FearOfTheDuck

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« Antwort #5036 am: 19.11.2023 13:07 »
Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.

Ein Vergleich zwischen TVL und TvÖD zeigt doch, dass höherer Lohn und 100% JSZ zusammen möglich sind...

Dann müsste die JSZ erst einmal hier wie dort 100% betragen. ;) Selbst das scheitert leider regelmäßig.

Wuppertaler

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« Antwort #5037 am: 19.11.2023 18:50 »
Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.

Ein Vergleich zwischen TVL und TvÖD zeigt doch, dass höherer Lohn und 100% JSZ zusammen möglich sind...

Dann müsste die JSZ erst einmal hier wie dort 100% betragen. ;) Selbst das scheitert leider regelmäßig.

Die JSZ wurde damals im TVL sogar eingefroren und sinkt bei steigenden Tarifabschlüssen demnach sogar...

Bauernopfer

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« Antwort #5038 am: 19.11.2023 20:36 »
Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.

Ein Vergleich zwischen TVL und TvÖD zeigt doch, dass höherer Lohn und 100% JSZ zusammen möglich sind...

Dann müsste die JSZ erst einmal hier wie dort 100% betragen. ;) Selbst das scheitert leider regelmäßig.

Die JSZ wurde damals im TVL sogar eingefroren und sinkt bei steigenden Tarifabschlüssen demnach sogar...
Siehe meine heutige Antwort um 09.07 Uhr

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5039 am: 19.11.2023 21:29 »
Die JSZ wurde damals im TVL sogar eingefroren und sinkt bei steigenden Tarifabschlüssen demnach sogar...

Dies war für die Jahre 2018 bis 2022 der Fall. Seitdem sind die aktuellen Prozentsätze festgeschrieben (§20 Absatz (2) TV-L). Entsprechend erhöht sich bei gleicher Gruppe und Stufe die mit dem November-Gehalt diesen Jahres auszuzahlende JSZ um die 2,8% Lohnerhöhung vom 01.12.2022 im Vergleich zur letztjährigen. Genauso würde es weitergehen, sollten sich die Tarifparteien auf eine Lohnerhöhung einigen, aber nichts weiter zur JSZ beschließen.