Na oder vom Personalrat, der die Infos streuen könnte. Hier bei uns wurde eine Personalversammlung angekündigt und das Thema Tarifverhandlungen steht nicht einmal auf der Tagesordnung... das sehe ich dann als Armutszeugnis an.
Beim Armutszeugnis ausstellen immer schön vorsichtig sein, sonst steht man selbst mal im Kopfbogen ;-)
Der Personalrat (gilt auch für Betriebsräte) als Organ hat in Tarifverhandlungen eine Neutralitätspflicht. Er darf (also Organ) weder zum Streik aufrufen, noch Streikaufrufe verbreiten. Natürlich kann er über den Stand informieren - das macht aber eigentlich die Gewerkschaft - die sollte auch aktiv z.B. Flugzettel oder Flyer verteilen.
Wie man es nimmt... aus einem Flugblatt der GEW
"Rechte der Personalratsmitglieder
Mitglieder von Personalräten sind „ganz normale“ Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben das Recht zu streiken, sie können als Gewerkschaftsvertreter zum Streik aufrufen und diesen organisieren, Mitglied der Arbeitskampfleitung sein oder weitere gewerkschaftliche Aufgaben im Streik wahrnehmen (z.B. Notdienstvereinbarungen aushandeln).Dies gilt ohne Einschränkung auch dann, wenn sie für ihre Personalratstätigkeit voll oder teilweise freigestellt sind.
Neutralitätspflicht des Personalrats
Der Personalrat als Organ muss sich im Arbeitskampf neutral verhalten. Er darf nicht zu Streiks aufrufen und an seinem „Schwarzen Brett“ auch keine Streikaufrufe veröffentlichen. Er ist auch nicht zuständig für den Abschluss von Notdienstvereinbarungen – diese sind Sache der streikführenden Gewerkschaft und des Arbeitgebers. Doch auch vor und während eines Streiks kann und darf der Personalrat die Beschäftigten informieren. Dazu gehören auch Informationen über die Tarifforderungen der Tarifvertragsparteien sowie über Verlauf und Stand der Tarifauseinandersetzungen.
Einladung zur Personalversammlung
Auch während einer Tarifauseinandersetzung haben Personalräte das Recht, eine außerordentliche Personalversammlung während der Arbeitszeit einzuberufen. Schließlich ist das Informationsbedürfnis der Beschäftigten in dieser Zeit besonders groß! Hier kann der Personalrat die Tarifverhandlungen auf die Tagesordnung setzen und mit der Belegschaft darüber diskutieren. Es empfiehlt sich, hier zu Gewerkschaftsvertreter einzuladen. Eine Verletzung der Neutralitätspflicht ist das nicht – auch wenn Arbeitgeber dies gerne so darstellen."
Und nehme ich den Betriebsrat einer Partnerinstitution, der hat sich mal gar nicht an die Neutralitätspflicht gehalten und mehrfach aktiv zum Streik aufgerufen bei den TVöD-Verhandlungen. Konsequenzen für diesen: Keine!