Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6314550 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16170 am: 22.01.2025 09:54 »
dass Alexia Tepke und Andreas Becker gleichfalls begründet davon ausgehen, dass heute keine Beamter mehr rechtssicher sagen könne, ob er noch amtsangemessen alimentiert werden würde.

Ich denke, dass heute jeder Beamte in Deutschland davon ausgehen kann, dass er nicht amtsangemessen alimentiert wird. Er hat nur Probleme es rechtssicher zu begründen und es durchzusetzen.
Wikipedia: Der Grundsatz der Waffengleichheit (auch: Gebot der Waffengleichheit) ist ein verfahrensrechtlicher Grundsatz und gehört zum prozeduralen Mindeststandard in rechtsstaatlichen Demokratien.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16171 am: 22.01.2025 10:01 »
Der Grundsatz der Waffengleichheit (auch: Gebot der Waffengleichheit) ist ein verfahrensrechtlicher Grundsatz und gehört zum prozeduralen Mindeststandard in rechtsstaatlichen Demokratien.

Ich warte ja noch darauf, dass die ersten Beamt:innen vom Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, da sie bedürftig im Sinne der ZPO/VwGO sind. Wäre schon lustig, wenn zur Wahrung der Waffengleicheit dann ein Rechtsanwalt beigeordnet würde  ;D Das wäre ein PKH-Mandat (wir erinnern uns: Streitwert = 5.000,00 EUR), um welches sich die Anwälte sicherlich reißen würden  ;)

Aber läge in der PKH-Entscheidung dann nicht praktisch schon eine Entscheidung in der Sache? Dann käme die Bezügestelle bestimmt ganz fix mit einem Befangenheitsantrag um die Ecke.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16172 am: 22.01.2025 10:43 »
Zitat
Ich denke, dass heute jeder Beamte in Deutschland davon ausgehen kann, dass er nicht amtsangemessen alimentiert wird.

Das würde zutreffen, sofern alle den gleichen Infostand hätten. Haben Sie aber nicht. Manche haben scheinbar noch nie etwas davon gehört. Es ist noch nicht genug Druck auf dem Kessel.

Zitat
Aber läge in der PKH-Entscheidung dann nicht praktisch schon eine Entscheidung in der Sache? Dann käme die Bezügestelle bestimmt ganz fix mit einem Befangenheitsantrag um die Ecke.

Wenn eine Ablehnung zur Folge hätte, dass nun rasch nachgebessert werden würde, um die aA zu legitimieren, nur zu.

Oder...

"Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war."

Bertolt Brecht

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16173 am: 22.01.2025 11:32 »
Zitat
Ich denke, dass heute jeder Beamte in Deutschland davon ausgehen kann, dass er nicht amtsangemessen alimentiert wird.

Das würde zutreffen, sofern alle den gleichen Infostand hätten. Haben Sie aber nicht. Manche haben scheinbar noch nie etwas davon gehört. Es ist noch nicht genug Druck auf dem Kessel.

Und hier sehe ich ein klares Versagen der Gewerkschaften. Es gibt positive Ausreißer wie den TBB oder die verschiedenen Richterbünde, negative Ausreißer wie den BBB. Und dann gibt es die breite Masse an Gewerkschaften, die das Thema halbherzig abhandelt, weil man sich ja auch um wichtige Dinge wie das Jobrad kümmern muss.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16174 am: 22.01.2025 14:41 »
Zitat
Ich denke, dass heute jeder Beamte in Deutschland davon ausgehen kann, dass er nicht amtsangemessen alimentiert wird.

Das würde zutreffen, sofern alle den gleichen Infostand hätten. Haben Sie aber nicht. Manche haben scheinbar noch nie etwas davon gehört. Es ist noch nicht genug Druck auf dem Kessel.

Und hier sehe ich ein klares Versagen der Gewerkschaften. Es gibt positive Ausreißer wie den TBB oder die verschiedenen Richterbünde, negative Ausreißer wie den BBB. Und dann gibt es die breite Masse an Gewerkschaften, die das Thema halbherzig abhandelt, weil man sich ja auch um wichtige Dinge wie das Jobrad kümmern muss.

Meiner Meinung nach müssten hier die Personalräte bessere Arbeit leisten.

Viele sind grinsen mich an, wenn ich erzähle, dass auch er eigentlich zu wenig Geld bekommt. Bis ich dann erzähle, was ein Bürgergeldler erhält. Dann sieht man denen an, dass es im Kopf arbeitet.
Vielen ist einfach nicht bewusst, wie viel Geld man fürs nichts tun bekommt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16175 am: 22.01.2025 14:54 »
Zitat
Ich denke, dass heute jeder Beamte in Deutschland davon ausgehen kann, dass er nicht amtsangemessen alimentiert wird.

Das würde zutreffen, sofern alle den gleichen Infostand hätten. Haben Sie aber nicht. Manche haben scheinbar noch nie etwas davon gehört. Es ist noch nicht genug Druck auf dem Kessel.

Und hier sehe ich ein klares Versagen der Gewerkschaften. Es gibt positive Ausreißer wie den TBB oder die verschiedenen Richterbünde, negative Ausreißer wie den BBB. Und dann gibt es die breite Masse an Gewerkschaften, die das Thema halbherzig abhandelt, weil man sich ja auch um wichtige Dinge wie das Jobrad kümmern muss.

Meiner Meinung nach müssten hier die Personalräte bessere Arbeit leisten.

Viele sind grinsen mich an, wenn ich erzähle, dass auch er eigentlich zu wenig Geld bekommt. Bis ich dann erzähle, was ein Bürgergeldler erhält. Dann sieht man denen an, dass es im Kopf arbeitet.
Vielen ist einfach nicht bewusst, wie viel Geld man fürs nichts tun bekommt.

Die Sicht auf die Dinge ist nachvollziehbar, wayne, sie geht aber m.E. an der vielfachen Realität von Personalratsarbeit vorbei, wie ich sie unlängst an anderer Stelle dargestellt habe:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123736.msg386216.html#msg386216

So, wie die Entlastung zur Gestaltung von Personalratsarbeit im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern zumeist geregelt ist, kann man von den Personalräten kaum mehr erwarten als das, was sie leisten - auch hier liegt die Verantwortung zumeist eher bei jenen, die die Gesetze zur Personalratsarbeit zu verantworten haben, und weniger bei dem einzelnen Personalrat selbst, denke ich.


GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16177 am: 22.01.2025 15:18 »

Meiner Meinung nach müssten hier die Personalräte bessere Arbeit leisten.

Viele sind grinsen mich an, wenn ich erzähle, dass auch er eigentlich zu wenig Geld bekommt. Bis ich dann erzähle, was ein Bürgergeldler erhält. Dann sieht man denen an, dass es im Kopf arbeitet.
Vielen ist einfach nicht bewusst, wie viel Geld man fürs nichts tun bekommt.

Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo zwischen Wayne und Swen. Auch ich habe schon Personalräte gesehen, die sich nicht in die Lage anderer hineinversetzen konnten. Da wird immer das eigene Leben zum Maßstab genommen. Und wenn das funktioniert, weil man Haus schon vor 30 Jahren gebaut und mittlerweile abbezahlt ist oder die Kinder aus dem Haus hat - oder man einen Partner/eine Partnerin mit gutem Zuverdienst hat, gewöhnt man sich an den Zustand und schafft es evtl nicht, anderen ohne Kritik an ihrer finanziellen Situation zu begegnen.

Ein Personaler in meiner Behörde hat einmal auf den Einwand einer Kollegin, die mehr Kinderbetreuungsangebote angemahnt hat, ohne Not für den Dienstherrn Partei ergriffen und ihr ein "das haben wir früher auch alles ohne Kinderbetreuung hinbekommen" entgegengeworfen.
Vollkommen ignorant. Komplett uninformiert, dass heute mindestens 1,5 Gehälter gebraucht werden, um einen vergleichbaren Lebensstil zur vorherigen Generation halten zu können (kätzerisch: wenn beide Partner im ÖD sind, müsste die Quote wohl 1,8 sein). Und dass zur Erwirtschaftung von 1,5 Gehältern der Nachwuchs halt irgendwo betreut werden muss.

SwenTanortsch

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« Antwort #16178 am: 22.01.2025 16:10 »
Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.

Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.

Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:

"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).

Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).

bebolus

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« Antwort #16179 am: 22.01.2025 16:32 »
Der Grundsatz der Waffengleichheit (auch: Gebot der Waffengleichheit) ist ein verfahrensrechtlicher Grundsatz und gehört zum prozeduralen Mindeststandard in rechtsstaatlichen Demokratien.

Ich warte ja noch darauf, dass die ersten Beamt:innen vom Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, da sie bedürftig im Sinne der ZPO/VwGO sind. Wäre schon lustig, wenn zur Wahrung der Waffengleicheit dann ein Rechtsanwalt beigeordnet würde  ;D Das wäre ein PKH-Mandat (wir erinnern uns: Streitwert = 5.000,00 EUR), um welches sich die Anwälte sicherlich reißen würden  ;)

Aber läge in der PKH-Entscheidung dann nicht praktisch schon eine Entscheidung in der Sache? Dann käme die Bezügestelle bestimmt ganz fix mit einem Befangenheitsantrag um die Ecke.

Interessanter Gedankengang.. Nur aus Interesse: Wer entscheidet über PKH und wo müsste man bei Ablehnung klagen?

bebolus

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« Antwort #16180 am: 22.01.2025 16:37 »
Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.

Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.

Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:

"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).

Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).

In meiner vorherigen Ortsbehörde (Bundesbehörde) war der PR-Vorsitzende mitnichten ehrenamtlich unterwegs, sondern A12 und später A13 zu 100% freigestellt, über Jahre. Da kann man, so würde ich behaupten, einiges erwarten dürfen.

SwenTanortsch

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« Antwort #16181 am: 22.01.2025 18:28 »
Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.

Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.

Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:

"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).

Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).

In meiner vorherigen Ortsbehörde (Bundesbehörde) war der PR-Vorsitzende mitnichten ehrenamtlich unterwegs, sondern A12 und später A13 zu 100% freigestellt, über Jahre. Da kann man, so würde ich behaupten, einiges erwarten dürfen.

Das denke ich auch - allerdings werden die meisten entsprechenden PR-Vorsitzenden bzw. freigestellten PR-Mitglieder keine Juristen sein, was die Sache für sie nicht einfacher macht. Denn wenn der entsprechende PR'ler keine hinreichende juristische Schulung erhält, kann es für ihn ggf. schwierig werden, nachvollziehbare Erwartungen erfüllen zu können. Darüber hinaus dürfte auch hier das gelten, was Ge vorhin geschrieben hat: Es kommt auch hier jeweils auf die Persönlichkeit des jeweiligen PR'lers an.

Knecht

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« Antwort #16182 am: 22.01.2025 20:02 »
Hm, auch wenn die Aussagen bzgl. der Persönlichkeit unterschiedlicher PR'ler nachvollziehbar ist, würde ich das Problem dann doch eher bei mangelnder Ambition, oder schlicht fehl am Platz suchen (kenne ich so selbst).

Damit reiht sich der PR'ler wenn man so will ein zwischen Gewerkschaft/en, Anwälten, Richtern und Politiker, für die alle seit Jahren irgendwelche Entschuldigungen gefunden werden, warum sie tun, oder viel mehr nicht tun, was sie tun.

Es liegt wohl einfach nicht in meiner Natur sich damit zufrieden zu geben, auch wenn ich einigermaßen resigniert über u.a. dieses Thema bin und hier nichts nennenswertes mehr erwarte. #Amtsangemessene Leistung

Hesse

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« Antwort #16183 am: 22.01.2025 22:05 »
Also unser Personalrat gibt uns jedes Jahr Musterwidersprüche und das schon seit über 10 Jahre. Dies kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis von anderen Behörden wie Rentenversicherung, Landkreis, Justiz oder Finanzamt (meistens sind nur die Lehrer unwissend). Ich würde behaupten in Hessen werden sehr viele Widersprüche gestellt bzw. haben die Dienstherren vor vielen Jahren bereits erklärt Urteile für alle Mitarbeiter umzusetzen und auf Widersprüche (sollte man natürlich dennoch jedes Jahr einlegen) zu verzichten. Wenn in Hessen die Besoldung korrigiert wird, wird es m.M.n. nicht so günstig. Wir haben hier aber auch eine noch längere Leidensgeschichte seit MP Koch in den 0er Jahren. Auch wenn es nur ein paar tausend Euro im Jahr sind summiert sich dies über 10-15 Jahre pro Beamter ganz schön. Was davon alles durch die Inflation entwertet wurde, sollte man besser nicht überschlagen...

SwenTanortsch

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« Antwort #16184 am: 22.01.2025 23:18 »
Hm, auch wenn die Aussagen bzgl. der Persönlichkeit unterschiedlicher PR'ler nachvollziehbar ist, würde ich das Problem dann doch eher bei mangelnder Ambition, oder schlicht fehl am Platz suchen (kenne ich so selbst).

Damit reiht sich der PR'ler wenn man so will ein zwischen Gewerkschaft/en, Anwälten, Richtern und Politiker, für die alle seit Jahren irgendwelche Entschuldigungen gefunden werden, warum sie tun, oder viel mehr nicht tun, was sie tun.

Es liegt wohl einfach nicht in meiner Natur sich damit zufrieden zu geben, auch wenn ich einigermaßen resigniert über u.a. dieses Thema bin und hier nichts nennenswertes mehr erwarte. #Amtsangemessene Leistung

Wenn Du das, was ich schreibe, als Entschuldigung und also offensichtlich als eine Art Rechtfertigung liest, Knecht, liest Du nicht das, was ich meine zu schreiben.

Es gibt übrigens einen ganz einfachen Ausweg aus der von Dir beschriebenen Problematik:

Engagierte Dich als PR, Gewerkschaftler oder Politiker. Damit nimmst Du Deine Geschicke selbst in die Hand und brauchst nicht zu resignieren. Denn eines kann ich Dir - und ich hoffe, Du liest es nicht als meine Selbstentschuldigung - garantieren: Ich bin nicht resigniert und stecke als Ursache wie als Folge dessen seit Jahr und Tag einen Haufen unentgeltlicher Zeit da hinein, dass es besser wird. Für mich ist das äußerst gesund und also ein gutes Geschäft, wenn man es so bezeichnen möchte.

Alle vier Jahren sind darüber hinaus Personalratswahlen. Wer mit seinem PR nicht zufrieden ist, sollte sich zur Wahl stellen, die Stimmen der Kollegen gewinnen und sich dann anschicken, dass es besser wird. Das ist eine sehr befriedigende Aufgabe, die zugleich den Realitätssinn ungemein schärft, also was aus der Position der Schwäche heraus - denn die nimmt man zwangsläufig trotz aller formalen Gleichberechtigung ein, da man die Geschicke nicht leitet, sondern mitbestimmt - im Tagesgeschäft machbar ist und was nicht. Das weiß ich ebenso als Gewerkschaftler, allerdings nicht als Politiker, weil ich der nie war. Aber ich schätze, auch dort wird's kaum anders sein, außer man ist Spitzenpolitiker in Regierungsverantwortung.