Volle Zustimmung, Ge - die persönliche Komponente kommt auch in der PR-Arbeit immer zum Tragen.
Was eben symptomatisch ist, ist neben der zumeist eher symbolischen Entlastung von Personalräten, dass deren Fortbildung zumeist weitgehend von den Gewerkschaften organisiert wird, die diese für ihre Mitglieder i.d.R. kostenlos veranstalten, sofern es sich um Tagesveranstaltungen handelt, während die nicht gewerkschaftlich organisierten Personalräte diese zumeist selbst zahlen.
Ein Dienstherr, der die Personalratsarbeit ernst nimmt - Personalräte zeigen sich gesetzlich vielfach maßgeblich in der Beteiligung und Mitbestimmung und zeigen sich dabei mit der Dienststellenleitung als formal gleichberechtigt -, sollte an sich eigene Fortbildungsveranstaltungen und also systemtische Schulungen anbieten. Nicht umsonst gibt bspw. das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz in § 64 Abs. 1 dem Personalrat eine gehörige Verantwortung:
"Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken" (
https://www.schure.de/2047002/npersvg.htm).
Wer sich darüber hinaus die §§ 65 ff. anschaut, dürfte recht schnell ermessen, wie reichhaltig und komplex sich verantwortlich durchgeführte Personalratsarbeit darstellt, und dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht minder schnell zu dem Schluss kommen, dass hier eine umfassende und regelmäßige juristische Schulung unabdingbar sein sollte, unabhängig davon, dass die gegebene Entlastung zumeist nicht ansatzweise ausreicht, um eben der eigenen Verantwortung gerecht zu werden - es sei denn, man beutet sich gezielt selbst aus, was viele der Ehrenamtler (§ 39 Abs. 1 NPersVG) praktizieren, da man anders kaum der eigenen Verantwortung gerecht werden noch überhaupt ermessen kann, welch weitgehende Rechte man zum Nutzen der Beschäftigten aus der rechtlichen Ausgestaltung der Personalratsarbeit im demokratischen Sinne ziehen kann. Nicht umsonst ist bspw. das NPersVG ein scharfes Schwert, das in den 16 anderen Rechtskreisen nicht minder scharf ausgestaltet ist und entsprechend im Sinne aller Beschäftigten einer Dienststelle - egal, welcher Beschäftigung sie nachgehen und welche Verantwortung sie hier haben - genutzt werden sollte, was aber nur dann geschehen kann, wenn man sich sattelfest im (Personalvertretungs-)Recht auskennt. Das allein aber bedarf schon eines gehörigen Zeitaufwands, wobei dadurch noch nicht ein einzige tatsächliches Problem innerhalb der Dienststelle gelöst wäre (wobei sich andererseits nicht wenige Probleme in einer Dienststelle sogleich in Luft auflösen, weil sie sich gar nicht stellen, wenn man einigermaßen sattelfest deren rechtliche Ausgestaltung im Blick haben kann).