Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6322931 times)

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17055 am: 23.07.2025 20:44 »
https://www.bild.de/politik/inland/beamte-erstes-bundesland-bedient-sich-aus-pensionskasse-687f8f15ccc983191767be9a

Schleswig Holstein bedient sich.

Das ist ein absoluter Skandal und Paukenschlag. Das hat eine enorme Tragweite und Signalwirkung für die restlichen Dienstherren. Ich bin völlig entsetzt und ahne schlimmes.

Und wenn die Entnahme vergessen ist wird wieder das Lied angestimmt, dass die Pensionen dien Haushalt ungemein belastet und man eine Lösung finden muss.

Das hat Bremen vor ein paar Jahren schon mit angefangen. Wir müssen dieses alles fressende Sozialstaatsmonster einfangen… sonst geht das alles in die Hose!




emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17059 am: 23.07.2025 22:55 »
Nichts Anderes.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17060 am: 23.07.2025 23:12 »
https://www.bild.de/politik/inland/beamte-erstes-bundesland-bedient-sich-aus-pensionskasse-687f8f15ccc983191767be9a

Schleswig Holstein bedient sich.

Weiss jemand, ob in SH dieser Fonds wie im Bund (da gibt es aber eigentlich ja gar keinen Fonds) auch aus reduzierten Besoldungserhöhungen gespeist wurde? Das ist ja ohnehin schon ein Skandal, weil in ein paar Jahren dann wieder diskutiert wird, ob die Pensionen nicht gekürzt werden müssten, weil ja keine Rücklagen da sind.
Noch ein größerer Skandal wäre es aber für mich, wenn im Prinzip Einzahlungen der Beamten "aufgebraucht" werden, um dann solche Diskussionen über Kürzungen der Pensionen anzuzetteln.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17061 am: 23.07.2025 23:25 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/wuerden-sie-das-fiktive-partnereinkommen-als-ausdruck-staatlicher-fuersorge-und-wertschaetzung-betrachten-und

Die Vorfreude steigt ins Unermessliche..

Seit Längerem habe ich nichts Widerlicheres gelesen.  🤮 🤮

Was hast du erwartet?

Dass eine Abgeordnete so etwas en Detail darlegt ohne rot zu werden ist schon faszinierend. Um also einen ausreichenden Abstand zu den staatlichen Garantieleistungen für Familien zu erhalten, bei denen schlimmstenfalls alle Mitglieder nicht erwerbstätig sind, werden zwei Erwerbe vom Dienstherrn vorausgesetzt.
Das muss man sich insbesondere für Familien mit Kindern Mal auf der Zunge zergehen lassen. Während der Dienstherr von mindestens einem Familienmitglied 41-42 Wochenstunden Dienstzeit erwartet, was mit den Zeiten keiner Schule oder Kita kompatibel ist, erwartet er ein zweites Einkommen, dessen Erzielung in der Regel nur mit kostenpflichtiger Kinderbetreuung zu leisten ist. Ein Umstand, der übrigens im Bürgergeld ebenfalls kostenfrei gestellt ist, ohne bei den Beamten im Rahmen der Mindestalimentation berücksichtigt zu werden.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17062 am: 24.07.2025 00:18 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/wuerden-sie-das-fiktive-partnereinkommen-als-ausdruck-staatlicher-fuersorge-und-wertschaetzung-betrachten-und

Die Vorfreude steigt ins Unermessliche..

Seit Längerem habe ich nichts Widerlicheres gelesen.  🤮 🤮

Was hast du erwartet?

Dass eine Abgeordnete so etwas en Detail darlegt ohne rot zu werden ist schon faszinierend. Um also einen ausreichenden Abstand zu den staatlichen Garantieleistungen für Familien zu erhalten, bei denen schlimmstenfalls alle Mitglieder nicht erwerbstätig sind, werden zwei Erwerbe vom Dienstherrn vorausgesetzt.
Das muss man sich insbesondere für Familien mit Kindern Mal auf der Zunge zergehen lassen. Während der Dienstherr von mindestens einem Familienmitglied 41-42 Wochenstunden Dienstzeit erwartet, was mit den Zeiten keiner Schule oder Kita kompatibel ist, erwartet er ein zweites Einkommen, dessen Erzielung in der Regel nur mit kostenpflichtiger Kinderbetreuung zu leisten ist. Ein Umstand, der übrigens im Bürgergeld ebenfalls kostenfrei gestellt ist, ohne bei den Beamten im Rahmen der Mindestalimentation berücksichtigt zu werden.

CSU as its best. Lieber finanziert man die Berliner Wohltaten über den Länderfinanz.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17063 am: 24.07.2025 00:32 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/wuerden-sie-das-fiktive-partnereinkommen-als-ausdruck-staatlicher-fuersorge-und-wertschaetzung-betrachten-und

Die Vorfreude steigt ins Unermessliche..

Eventuell sollte man die Parlamentarische Staatssekretärin auf die S. 42 ff. der Begutachtung durch Udo Di Fabio aufmerksam machen: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748952299.pdf.

@ Nautiker

Mein Ziel mit meiner Ironie war sicherlich nicht, Gefühle zu verletzen oder die Lebenswelt in der DDR ins Lächliche zu ziehen, sondern darauf hinzuweisen, dass, wer den demokratischen politischen Gegner wiederkehrend zum "Sozialisten" stempelt, ihn mit Kategorien belegt, die erstens sachlich nicht tragen und zweitens diffamierend gemeint sind, da hier ja nicht die Sozialisten August Bebel oder Wilhelm Liebknecht in den Blick genommen werden, sondern zumindest in Kauf genommen wird, dass der diskreditierte Demokratische Zentralismus der SED auf den demokratischen Gegner gemünzt wird.

Da ich nach der Wende recht viel in der damaligen DDR getrampt bin, erinnere ich mich noch recht gut sowohl an die von mir rezitierte Werbung, die nicht weit vom Bahnhof Friedrichstraße ihren Platz einnahm (wenn ich mich recht erinnere, war es dort), als auch, wie ich im Frühjahr 1990 vorm "Silbersee" bei Bitterfeld-Wolfen gestanden hatte, ich erinnere mich an den löchrigen Zaun, der ihn streckenweise kaum absperrte, erinnere die Kinder, die unweit des Zaunes Ball spielten, wo der Ball jederzeit drohte, in den See zu kullern, und dass die noch nicht sehr alten Kinder kaum von jenem Zaun davon abgehalten worden wären, ihn dort wieder rauszuangeln, und ich erinnere mich, dass bei allen Mängeln, die unsere bundesdeutsche Demokratie heute hat und die sie damals hatte, auch damals das in der Bundesrepublik so nicht möglich gewesen wäre, jener offene "Silbersee" so nicht, die löchrige Absperrung nicht, die verhältnismäßig nahe an ihn grenzenden Häuser nicht und auch nicht spielende Kinder in seiner so nicht wirklich abgesperrten Nähe - und dass die Kinder dort spielten, dass der Zaun so war, wie er war, und dass es überhaupt jenen "Silbersee" gab, lag nicht in der Verantwortung der dort lebenden Eltern jener Kinder, die, da sie dort lebten, irgendwo auch spielen mussten.

Wer also andere zu "Sozialisten" stempelt, der verharmlost sowohl den Demokratischen Zentralismus als auch dessen Folgen - womit ich in meinen Worten gerade nicht die Verhältnisse und Zustände in der DDR ins Lächerliche ziehen wollte. Ich habe unlängst erst Dirk Oschmann gelesen, der uns Wessis zur Pflichtlektüre werden sollte, sage ich als jemand, der Anfang der 1990er Jahre ein halbes Jahr in Praha gelebt und auch dort alles andere als "den Osten" kennengelernt hat, da auch dort keine vier Jahre nach der Samtenen Revolution - deren Glück ich am Nikolaustag 1989 dort erleben durfte (ein Glück, das ich mein Lebtag nicht vergessen werde; ich habe solch lebendige Menschen wie an jenem einen Tag nie wieder in meinem Leben erlebt) - ein anderes Leben war als unsere westdeutschen Erfindungen. Und so finde ich es weiterhin erschreckend, dass wir im 35. Jahr der Deutschen Einheit weiterhin keinen wirklichen Begriff von "dem Osten" haben, den wir deshalb gerne weiterhin als "neue Länder" bezeichnen, was wohl selbst dann noch so weitergehen wird, wenn jene "neuen Länder" länger bestehen werden, als die DDR je bestanden hat. Ergo: Mein erlebter Osten ist mir wiederkehrend sehr viel näher als mein eigenes borniertes Wessitum, das eine erhebliche Mitverantwortung dafür trägt, dass es die AfD gibt. Solange wir Wessis das nicht kapieren - unsere Mitverantwortung für das Bestehen der AfD - und solange wir sie weiterhin zu vor allem einem Phänomen "des Ostens" machen, wird sie weiterhin sprießen und gedeihen, und zwar in allen vier Himmelsrichtungen unserer Republik.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17064 am: 24.07.2025 06:09 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/wuerden-sie-das-fiktive-partnereinkommen-als-ausdruck-staatlicher-fuersorge-und-wertschaetzung-betrachten-und

Die Vorfreude steigt ins Unermessliche..

So kann ein morgen beginnen, herrlich  ;D

Schön wie sie die Frage zur Diätenerhöhung einfach ignoriert. Sehr schade finde ich an der Plattform, dass der Fragestellende nachträglich keine Möglichkeit mehr hat, erneut auf die Antwort zu antworten.

Meine Frau ist aktuell noch in Elternzeit, ich habe ihr gerade geschrieben, dass sie zukünftig nicht mehr arbeiten gehen braucht, wenn so ein Gesetz wirklich kommt. Eine weitere Fachkraft die dem Arbeitsmarkt fehlt.

Grundsätzlich finde ich die Idee bei einem Beamtenpaar mehr als fair, dass aber einfach für alle anwenden zu wollen, ist der Wahnsinn.

Knecht

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« Antwort #17065 am: 24.07.2025 06:45 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/wuerden-sie-das-fiktive-partnereinkommen-als-ausdruck-staatlicher-fuersorge-und-wertschaetzung-betrachten-und

Die Vorfreude steigt ins Unermessliche..

Wenn der wohlig warme Mantel zur ideologischen Zwangsjacke wird.

Es ist nur noch traurig, was hier überall abgeht.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17066 am: 24.07.2025 07:03 »
Tja liebe Kolleginnen und Kollegen,  gewöhnt Euch dran. Eure Besoldung hängt primär vom Familienstand ab und nicht mehr primär von der Leistung.  Beamtenfamilien sind Bedarfsgemeinschaften. Die Verfassungswidrigkeit dieser Art der Besoldung wird höchstrichterlich festgestellt,  wenn Eure Kinder erwachsen sind.

SwenTanortsch

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« Antwort #17067 am: 24.07.2025 07:20 »
Wie gesagt, Kollegen, lest die S. 43 ff. (nicht: 42 ff), durchdringt, was Udo Di Fabio dort schreibt und was er - wie ich finde - sehr klar aufbereitet hat, sodass es auch für jene verständlich ist, die sich nicht Tag und Nacht mit dem Thema "Partnereinkommen" beschäftigen (https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748952299.pdf). In Kurzform reicht allein diese Passage:

"Das nordrhein-westfälische Gesetz verändert diesen Zusammenhang.
Die Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens in die Bemessungs‐
grundlage für die Mindestbesoldung macht dessen Einkommen recht‐
lich zum Bestandteil der Alimentation. Es steht außer Frage, dass bei
einer Nichtberücksichtigung des Partnereinkommens in Höhe von jähr‐
lich 6.456,– Euro wenigstens dieser Betrag vom Dienstherrn für untere
Besoldungsgruppen zusätzlich aufgewendet werden müsste, um die verfas‐
sungsmäßige Mindestbesoldung zu erreichen. Der Beamte ist also für sich
betrachtet unteralimentiert, weil er die Schwelle zur Mindestalimentation
allein durch das Partnereinkommen erreicht. Die Existenz und die Höhe
dieses Partnereinkommens ist dem Beamten jedoch vollkommen entzogen.
Die Entscheidung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit liegt beim Partner,
sie kann vom Beamten – auch wenn es eheliche Unterhaltspflichten gibt –
nicht erzwungen werden.

Die eheliche Unterhaltspflicht, auf die die Gesetzbegründungen anderer
Länder ausdrücklich als Rechtfertigung für die Heranziehung des Partner‐
einkommens eingehen, trägt nicht. Das Argument ist zirkulär. Ehegatten
und Lebenspartner sind als Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einan‐
der Unterhalt zu gewähren (§ 1601 BGB). Unterhaltsberechtigt ist aber nur,
wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 BGB). Der Beam‐
te, dessen Jahresnettoeinkommen durch das Partnereinkommen gesteigert
werden soll, ist aber geradezu der Idealtyp des sich selbst unterhaltenden
Bürgers. Der Beamte hat nämlich den zitierten Anspruch aus dem Alimen‐
tationsprinzip, der ihm und seiner Familie ein auskömmliches Leben garan‐
tiert. Vollends ins Leere geht das Unterhaltsargument bei einer Ehe oder
Lebenspartnerschaft in Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB; § 7 LPartG), die
darauf angelegt ist, die Vermögen der Partner voneinander zu trennen. [Fn.]
Der Alimentationsanspruch kann nicht durch den Verweis auf die Unter‐
haltspflicht des Ehegatten fiskalisch heruntergerechnet werden."
(S. 44 f.; Hervorhebungen wie im Original)

Haltet das den Abgeordneten in eurem Wahlkreis vor Augen. Das wird zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts an dem ändern, was in den Worten der Staatssekretärin aus Bayern, die also hinsichtlich des Einbezugs des Partnereinkommens in die Bemessung der Alimentation weiß, wovon sie spricht, anklingt. Aber wenn es kein Gegenwind vonseiten des Souveräns gibt, gibt's auch keine Veranlassung für die politischen Verantwortungsträger, darüber nachzudenken, welche möglichen Konsequenzen ihr Handeln für sie und ihre Partei haben kann.

@ clarion

Die Verfassungswidrigkeit dieser Art der Besoldung ist bereits eindeutig festgestellt. Udo Di Fabios klare Deduktion aus der einfachgesetzlichen Rechtslage ist bereits für sich betrachtet eindeutig - darüber hinaus kann man den Beweis der Verfassungswidrigkeit auch aus Verfassungsgütern heraus führen, den der Senat entsprechend so bereits in der Vergangenheit geführt hat - und dieser Beweis ist nicht weniger eindeutig.

Da der Senat seine eigene Rechtsprechung aus der Vergangenheit kennt, dürfen wir annehmen, dass er sich dazu in den angekündigten Entscheidungen äußern wird. Da es zwischenzeitlich erste Vorlagen zum Partnereinkommen aus Rheinland-Pfalz und Hamburg gibt und eine aktuelle Entscheidung des VG Greifswald, die noch nicht veröffentlicht ist und streckenweise auch eine etwas eigenwillige Beweisführung unterhält, aber ebenfalls - wenn ich das richtig sehe - eine entsprechende Betrachtung ermöglicht, liegen mittlerweile Vorlagen aus mindestens zwei, ggf. aus mitttlerweile drei Rechtskreisen vor - und spätestens an ihnen wird sich der evident sachwidrige Gehalt der Betrachtung des Partnereinkommens bei der Bemessung der amtsangemessenen Besoldung und Alimentation brechen, da spätestens dort dann die hier zu betrachtenden Verfassungsgüter vom Senat in den Blick genommen werden können (wenn auch die entprechenden Verfassungsgüter leider in den jeweiligen Vorlagen eher kaum betrachtet werden). Das wird der Senat in den angekündigten Entscheidungen vorbereiten, und zwar mit einiger Wahrscheinlichkeit erneut in einem Obiter Dictum, wenn nicht sogar unmittelbar in den aktuellen Entscheidungen selbst. Alles andere wäre in einem hohen Maße verwunderlich.
« Last Edit: 24.07.2025 07:29 von SwenTanortsch »

GeBeamter

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« Antwort #17068 am: 24.07.2025 07:20 »
Tja liebe Kolleginnen und Kollegen,  gewöhnt Euch dran. Eure Besoldung hängt primär vom Familienstand ab und nicht mehr primär von der Leistung.  Beamtenfamilien sind Bedarfsgemeinschaften. Die Verfassungswidrigkeit dieser Art der Besoldung wird höchstrichterlich festgestellt,  wenn Eure Kinder erwachsen sind.

Aber dann kaufe ich mir davon das Wohnmobil und sonne mich im Neid der gesetzlich versicherten :D

GeBeamter

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« Antwort #17069 am: 24.07.2025 07:29 »
Alles andere wäre in einem hohen Maße verwunderlich.

Alles andere würde dem Dienstherren in die Karten spielen. Ich denke nicht, dass es in den Regierungsfraktionen keine Juristinnen und Juristen gibt, die den denklogischen Pfad von di Fabio nicht mitgehen können. Man spielt hier - wie die letzte Regierung - auf Zeit und reagiert erst, wenn diese Vorgehensweise eindeutig und adressatengerecht vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird. Solange muss man für laufende Besoldung und vermutlich für etwaige Nachzahlungen (was verfassungsgemäß ebenfalls ein ziemlicher Hammer wäre) weniger Geld im Haushalt reservieren.