Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 289394 times)

BeamtenMikado

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1080 am: 31.03.2023 08:03 »
Ohne Worte...

https://amp2.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Warum eigentlich ständig dieser starke Fokus auf angebliche Privilegien. Die massiven Nachteile überwiegen mittlerweile. Welcher junge Mensch wäre beispielsweise noch so dumm sich nach dem Abi für ein Studium im öffentlichen Dienst zu entscheiden. Nach Abzug der PKB dümpelt die Person dann bei Kapo 2.200€ rum. Da verdient jeder zweite ohne Ausbildung mehr.

Stempelroboter

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1081 am: 31.03.2023 08:13 »
Ohne Worte...

https://amp2.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Warum eigentlich ständig dieser starke Fokus auf angebliche Privilegien. Die massiven Nachteile überwiegen mittlerweile. Welcher junge Mensch wäre beispielsweise noch so dumm sich nach dem Abi für ein Studium im öffentlichen Dienst zu entscheiden. Nach Abzug der PKB dümpelt die Person dann bei Kapo 2.200€ rum. Da verdient jeder zweite ohne Ausbildung mehr.

Das ist natürlich eine bewusst verkürzte Darstellung, wenn man NUR den Zustand zu Beginn der Tätigkeit beleuchtet und alles weitere/spätere ausblendet, oder?

Tagelöhner

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1082 am: 31.03.2023 08:14 »
Ohne Worte...

https://amp2.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Ein Hoffnungsschimmer, es gibt tatsächlich noch klardenkende Menschen, die sich auch trauen derartige Meinungen zu formulieren und an hoher Stelle anzubringen.

Es wäre absolut unangemessen, erst die Anpassungen der amtsangemessenen Alimentation zu erhalten und anschließend wird noch die Tariferhöhung auf das dann höhere Besoldungslevel 1 zu 1 angewendet.

So geht die Schere zwischen Beamten- und Tarifsystem noch weiter auseinander.

Für diesen Beitrag erwarte ich mindestens eine Erhöhung meines negativen Karmacounters um 10 Einheiten, enttäuscht mich nicht.  ;D

@Stempelroboter

Natürlich ist es das, erlebe ich oft genug, dass Beamte im meinem Umfeld die größten Heulsusen sind. Knabbern alle am Hungertuch und fühlen sich von ihren Dienstherren ungerecht behandelt und gegängelt. Scheinbar führt der Status bei nicht wenigen auch zur kognitiven Dissonanz.
« Last Edit: 31.03.2023 08:23 von Tagelöhner »

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1083 am: 31.03.2023 08:24 »
Ich kannte mal einen Tagelöhner, welcher so verbittert darüber war, als Bewerber beim Einstellungstest zum Beamten durchgefallen zu sein, dass er es sich fortan heranmachte, es "denen allen" heimzuzahlen.

Tagelöhner

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1084 am: 31.03.2023 08:28 »
Ich kannte mal einen Tagelöhner, welcher so verbittert darüber war, als Bewerber beim Einstellungstest zum Beamten durchgefallen zu sein, dass er es sich fortan heranmachte, es "denen allen" heimzuzahlen.

Wenn Du meinen Werdegang tatsächlich kennen würdest, würdest Du dich für diese aufgestellte These aus Scham irgendwo im dunkelsten Eck deines Kellers verkriechen. Oder übersetzt für dich: Man kann in seiner Einschätzung nicht mehr als 100% daneben liegen  ;D

Aber mach's doch nicht so kompliziert, ich könnte ja auch einfach nur mal wieder "neidisch" auf alle Beamten sein. Ist doch viel einfacher, unfassbar gut so eine "Neidkeule"  ;D

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1085 am: 31.03.2023 08:34 »
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-dgb-report-besoldung-der-beamten-klafft-auseinander-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230331-99-156226

Dem sollte man mal das ein oder andere Urteil des BVG um die Ohren hauen. Soviel ich weis, kann man von den Beamten eben kein Sonderopfer verlangen.

Aber gut, dem seine Zunft spricht sich auch für die Rente mit 70 aus.

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1086 am: 31.03.2023 08:35 »
Ich kannte mal einen Tagelöhner, welcher so verbittert darüber war, als Bewerber beim Einstellungstest zum Beamten durchgefallen zu sein, dass er es sich fortan heranmachte, es "denen allen" heimzuzahlen.

Wenn Du meinen Werdegang tatsächlich kennen würdest, würdest Du dich für diese aufgestellte These aus Scham irgendwo im dunkelsten Eck deines Kellers verkriechen. Oder übersetzt für dich: Man kann in seiner Einschätzung nicht mehr als 100% daneben liegen  ;D

Aber mach's doch nicht so kompliziert, ich könnte ja auch einfach nur mal wieder "neidisch" auf alle Beamten sein. Ist doch viel einfacher, unfassbar gut so eine "Neidkeule"  ;D

Wir alle hier können doch nichts dafür, dass es bei Ihnen nicht zum Beamten gereicht hat! Es tut mir für Sie ja auch leid, aber.. Mit Fassung tragen, Kopf hoch - das Leben geht weiter.

Tagelöhner

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1087 am: 31.03.2023 08:42 »
Tigertom hat es scheinbar nicht so mit dem verständigen Lesen. Wird sowas nicht mehr beim Einstellungstest zum Bestauserlesenen abgeprüft? Wenn ich so die getrieben wirkende Verbeamtungspraxis in meinem beruflichen Umfeld beobachte, habe ich daran zumindest keine Zweifel. Von Bestenauslese ist da nicht mehr soviel zu spüren, da müssen getrieben durch die Demografie und jahrelanges Personalmissmanagement Stellen zügig an den Mann/die Frau gebracht werden. Am Ende erhalten den Status dann auch gerne Mitarbeiter, die charakterlich und von der Befähigung eher ungeeignet sind  ;D und den Status auch nur aus reinem Kalkül anstreben. Wenn diese Personen dann fachlich kompetent und problemlösungsorientiert im Berufsalltag agieren müssen, wird die tägliche Arbeit nicht selten zur besten Comedyveranstaltung.

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1088 am: 31.03.2023 08:43 »
Ohne Worte...

https://amp2.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Ein Hoffnungsschimmer, es gibt tatsächlich noch klardenkende Menschen, die sich auch trauen derartige Meinungen zu formulieren und an hoher Stelle anzubringen.

Es wäre absolut unangemessen, erst die Anpassungen der amtsangemessenen Alimentation zu erhalten und anschließend wird noch die Tariferhöhung auf das dann höhere Besoldungslevel 1 zu 1 angewendet.

So geht die Schere zwischen Beamten- und Tarifsystem noch weiter auseinander.

Für diesen Beitrag erwarte ich mindestens eine Erhöhung meines negativen Karmacounters um 10 Einheiten, enttäuscht mich nicht.  ;D

@Stempelroboter

Natürlich ist es das, erlebe ich oft genug, dass Beamte im meinem Umfeld die größten Heulsusen sind. Knabbern alle am Hungertuch und fühlen sich von ihren Dienstherren ungerecht behandelt und gegängelt. Scheinbar führt der Status bei nicht wenigen auch zur kognitiven Dissonanz.

Die Nancy wird die Sätze entsprechend anpassen, dass der kleinste Beamte genau 15% mehr als der Harzi hat. Die sind da sehr gut bei sowas.

Knecht

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« Antwort #1089 am: 31.03.2023 08:56 »
Tigertom hat es scheinbar nicht so mit dem verständigen Lesen. Wird sowas nicht mehr beim Einstellungstest zum Bestauserlesenen abgeprüft? Wenn ich so die getrieben wirkende Verbeamtungspraxis in meinem beruflichen Umfeld beobachte, habe ich daran zumindest keine Zweifel. Von Bestenauslese ist da nicht mehr soviel zu spüren, da müssen getrieben durch die Demografie und jahrelanges Personalmissmanagement Stellen zügig an den Mann/die Frau gebracht werden. Am Ende erhalten den Status dann auch gerne Mitarbeiter, die charakterlich und von der Befähigung eher ungeeignet sind  ;D und den Status auch nur aus reinem Kalkül anstreben. Wenn diese Personen dann fachlich kompetent und problemlösungsorientiert im Berufsalltag agieren müssen, wird die tägliche Arbeit nicht selten zur besten Comedyveranstaltung.

Was die Bestenauslese betrifft muss man dir ausnahmsweise mal Recht geben. Ist allerdings auch wieder ein hausgemachtes Problem, dass nicht zuletzt auf sinkende Attraktivität zurückzuführen ist. Widerspricht somit ein wenig dem Verständnis dafür, das Beamtentum noch weiter zu degradieren...

Rentenonkel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1090 am: 31.03.2023 08:56 »
Ohne Worte...

https://amp2.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Ein Hoffnungsschimmer, es gibt tatsächlich noch klardenkende Menschen, die sich auch trauen derartige Meinungen zu formulieren und an hoher Stelle anzubringen.

Es wäre absolut unangemessen, erst die Anpassungen der amtsangemessenen Alimentation zu erhalten und anschließend wird noch die Tariferhöhung auf das dann höhere Besoldungslevel 1 zu 1 angewendet.

So geht die Schere zwischen Beamten- und Tarifsystem noch weiter auseinander.

Für diesen Beitrag erwarte ich mindestens eine Erhöhung meines negativen Karmacounters um 10 Einheiten, enttäuscht mich nicht.  ;D

@Stempelroboter

Natürlich ist es das, erlebe ich oft genug, dass Beamte im meinem Umfeld die größten Heulsusen sind. Knabbern alle am Hungertuch und fühlen sich von ihren Dienstherren ungerecht behandelt und gegängelt. Scheinbar führt der Status bei nicht wenigen auch zur kognitiven Dissonanz.

Es gibt auch beim BVerfG klar denkende Menschen, die dazu folgendes sagen:

Ungeachtet der Verschärfung der Regeln für die Kreditaufnahme durch die Neufassung des Art. 109 Abs. 3 GG vermögen indes allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken. Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere. Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Richter, Staatsanwälte und Beamte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolierung öffentlicher Haushalt beizutragen.

Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kann zur Bewältigung einer der in ARt. 109 Abs. 3 S. 2 GG genannten Ausnahmesituation jedoch in Ansatz gebracht werden, wenn die betreffende gesetzgeberische Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist, das anhand einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien . ggf. unter ergänzender Heranziehung der im Rahmen eines Konsolidierungs- oder Sanierungshilfeverfahrens getroffenen Vereinbarungen - erkennbar sein muss.

Ein solches Konzept setzt inhaltlich wenigstens die Definition eines angestrebten Sparziels sowie die nachvollziehbare Auswahl der zu dessen Erreichung erforderlichen Maßnahmen voraus. Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften.

Stempelroboter

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« Antwort #1091 am: 31.03.2023 08:58 »
Ich kannte mal einen Tagelöhner, welcher so verbittert darüber war, als Bewerber beim Einstellungstest zum Beamten durchgefallen zu sein, dass er es sich fortan heranmachte, es "denen allen" heimzuzahlen.

Wenn Du meinen Werdegang tatsächlich kennen würdest, würdest Du dich für diese aufgestellte These aus Scham irgendwo im dunkelsten Eck deines Kellers verkriechen. Oder übersetzt für dich: Man kann in seiner Einschätzung nicht mehr als 100% daneben liegen  ;D

Aber mach's doch nicht so kompliziert, ich könnte ja auch einfach nur mal wieder "neidisch" auf alle Beamten sein. Ist doch viel einfacher, unfassbar gut so eine "Neidkeule"  ;D

Wir alle hier können doch nichts dafür, dass es bei Ihnen nicht zum Beamten gereicht hat! Es tut mir für Sie ja auch leid, aber.. Mit Fassung tragen, Kopf hoch - das Leben geht weiter.

Auf dem Niveau wird jede Diskussion zum Streit. Was soll das.

SwenTanortsch

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« Antwort #1092 am: 31.03.2023 08:58 »
@ Tagelöhner

Das Bundesverfassungsgericht betrachtet ein "Sonderopfer" von Beamten zur Haushaltskonsolidierung als nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig; Rentenonkel hat das ja gerade noch einmal dargelegt. Sind für Dich verfassungswidrige gesetzliche Regelungen ein "Hoffnungsschimmer"? Und wie begründest Du es, dass Wissenschaftler, die offensichtlich als Berater einer Regierung augenscheinlich verfassungswidrige Regelungen andenken, für Dich nach Deiner Darlegung eine Vorbildfunktion haben? Deine Antworten darauf würden mich interessieren.

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1093 am: 31.03.2023 09:06 »
Man doch ein Glück, dass so jemand nicht Beamter geworden ist.
Das sollten nämlich ausschließlich Leute werden, die gesetzliche Regelungen, insbesondere mit Verfassungsgscharakter, zumindest ansatzweise in besonderem Maße achten, respektieren und als Exekutive dann auch umsetzen. Dafür muss man auch dahinter stehen.

Tagelöhner

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1094 am: 31.03.2023 09:09 »
@ Swen

Das kann ich seinen Ausführungen in der Pauschalität nicht entnehmen. Viel mehr muss es demnach schlüssig und umfangreich begründet und mit einem guten Konzept untermauert auf den Weg gebracht werden, und darf keinesfalls leichtfertig und hemdsärmelig verabschiedet geschweige denn sogar willkürlichen Charakter haben.

Ok alles eine Frage, wie man "Sonderopfer" definiert und was ein stärkerer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in der Praxis tatsächlich ist, und woran sich dieser genau bemessen soll. Das dürfen dann ja wieder Juristen in den Spitzenpositionen unter sich ausmachen.

Ich überlasse das Spielfeld aber wieder euch, ich muss noch das Wochenende einläuten.
« Last Edit: 31.03.2023 09:19 von Tagelöhner »