Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 462167 times)

Warzenharry

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #150 am: 14.10.2022 11:02 »


Aktuell beträgt die Differenz zwischen A3/1 und A13/1 - 2222€ bzw. bekommt der A13 93% mehr Geld.

Jetzt bekommen beide den Sockelbetrag von 500€

Die Differenz bleibt bei 2222€, der A13 bekommt aber nur noch 77% mehr Geld.

-> Der A3er ist näher an der A13.

Zweites Beispiel in der Endstufe:

Alt: A3/8 vs. A13/8 - 3211€ Differenz oder 119%

Nach der Erhöhung, Differenz ca. 3330€ oder 104%.

-> Der A3er ist näher an der A13.
[/quote]

Das beide "nur" die 500€ mehr bekommen steht nicht zur Debatte. Wenn der A3er 500 mehr bekommt, weil die 10,5% weniger sind, der A13 aber die 10,5%, welche dann ungleich der 500 € sind, dann habe ich einen veränderten Abstand.

Egal ob mehr oder weniger, der Abstand wurde nicht gewahrt.

Isar85

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #151 am: 14.10.2022 11:05 »
Zunächst einmal ist ein Sockel etwas worauf etwas aufbaut. Die 500 Euro sind also als Mindestbetrag zu sehen. Sonst wäre es ein Deckelbetrag.
Das Abstandsgebot ist auf einen prozentualen Abstand gerichtet. Gibt man allen Besoldungsgruppen einen Festbetrag, beispielweise 500 Euro, so sinkt dieser prozentuale Abstand.
Beispiel
10% für alle vs 500 Euro für alle
Beamter 1: 4000 Euro Brutto
Beamter 2: 5000 Euro Brutto
Abstand: (5000/4000 - 1)× 100 = 25%

Nach der Einkommensrunde:
10% für alle:
Beamter 1: 4400 Euro
Beamter 2: 5500 Euro
Abstand: (5500/4400-1)x 100= 25%

500 Euro für alle:
Beamter 1: 4500 Euro
Beamter 2: 5500 Euro
Abstand: (5500/4500-1)x 100= 22.22%

Der Abstand nimmt damit um ca. 2,8 Prozentpunkte bzw. um ca. 11 Prozent ab.

Dies wird durch das Abstandsgebot verhindert. Damit sollen die Kaufkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gruppen erhalten bleiben. Denn die 500 Euro Unterscheid zwischen den beiden Beispielbeamten würden mit der Zeit ja über die Inflation entwertet.
Allerdings ist es so das niedrige Einkommensgruppen die Inflation häufig deutlicher spüren, da die Inflationstreiber, wie Energie, Lebensmittel und Wohnen einen größeren Anteil an deren monatlichen Kosten haben. Ein gewisser Sockelbetrag oder eine nach oben abnehmende prozentuale Erhöhung wäre zumindest unter diesem Gesichtspunkt nachvollziehbar.

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #152 am: 14.10.2022 11:13 »
Luxusgüter sind von der Inflation aber nicht ausgenommen. Warum soll sich der Richter auf einmal keine Rolex oder Porsche mehr leisten können?

Isar85

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #153 am: 14.10.2022 11:20 »
Die persönliche Inflation ist vom Einkommen abhängig. Ein einkommensabhängiger Inflationsausgleich wäre daher, meiner Meinung nach, nachvollziehbar.

https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-inflation-familien-mit-niedrigen-einkommen-weiter-am-starksten-belastet-42810.htm#:~:text=F%C3%BCr%20Alleinlebende%20mit%20mittleren%20und,Preisbelastung%20von%207%2C9%20Prozent.
 

emdy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #154 am: 14.10.2022 11:33 »
"Paare ohne Kinder mit mittlerem Einkommen trugen eine überdurchschnittliche Preisbelastung von 7,9 Prozent."

Hört hört! Reich dank double income no kids ist schon länger nur noch ein Märchen. Spätestens nach den Zuschlagsorgien jedenfalls.  ;)

Das Abstandsgebot hast du ausgezeichnet erklärt und veranschaulicht, Isar85. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Das statistische Bundesamt bietet übrigens auch einen Rechner für die individuelle Inflationsrate. Dort kann man seinen Warenkorb gewichten. Das führt aber ja nicht wirklich weiter. Wer nichts kauft und keine Energie verbraucht hat fast gar keine Inflation.  ;)

Organisator

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #155 am: 14.10.2022 11:33 »
Die persönliche Inflation ist vom Einkommen abhängig. Ein einkommensabhängiger Inflationsausgleich wäre daher, meiner Meinung nach, nachvollziehbar.

https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-inflation-familien-mit-niedrigen-einkommen-weiter-am-starksten-belastet-42810.htm#:~:text=F%C3%BCr%20Alleinlebende%20mit%20mittleren%20und,Preisbelastung%20von%207%2C9%20Prozent.
Das persönliche Einkommen ist von den persönlichen Umständen abhängig. Warum sollte neben der sozialstaatlichen Umverteilung jetzt noch ein zusätzliche Umverteilung der Einkommen an sich erfolgen? Es steht doch jedem frei, ein angemessenes Einkommen zu erzielen und den damit verbundenen Aufwand auf sich zu nehmen.

was_guckst_du

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #156 am: 14.10.2022 11:56 »
Das persönliche Einkommen ist von den persönlichen Umständen abhängig. Warum sollte neben der sozialstaatlichen Umverteilung jetzt noch ein zusätzliche Umverteilung der Einkommen an sich erfolgen? Es steht doch jedem frei, ein angemessenes Einkommen zu erzielen und den damit verbundenen Aufwand auf sich zu nehmen.
..genau das wird gerne mal vergessen ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #157 am: 14.10.2022 12:08 »
""
Was das bedeutet, lässt sich inzwischen genauer fassen – einschließlich der Kosten: Nach Berechnungen der Kommunen wären es allein für ihren Bereich 15,4 Milliarden Euro im Jahr. Das sei „schlicht nicht leistbar“, kritisiert Karin Welge, Präsidentin der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden stehe auf dem Spiel.

Daneben fallen aber auch Mehrkosten für die Angestellten des Bundes an; und da dieser Tarifschlüsse meist „eins zu eins“ auf die Beamten überträgt, käme auch das hinzu. Laut Bundesinnenministerium würde sich beides auf weitere 4,7 Milliarden Euro im Jahr summieren. Die Gesamtsumme beläuft sich damit auf gut 20 Milliarden Euro.

Tatsächlich ist die Tarifforderung wegen der 500 Euro Mindestbetrag deutlich höher als die oft genannten 10,5 Prozent. Denn nur die Gehaltsgruppen oberhalb von 4762 Euro im Monat müssten sich mit 10,5 Prozent bescheiden. Alle anderen bekämen 500 Euro mehr im Monat, was für sie prozentual stärkeren Erhöhungen entspricht. Das Einstiegsgehalt für Hilfsarbeiter steige damit um 24,8 Prozent, und auch ein Monatsgehalt von 3330 Euro stiege noch um mehr als 15 Prozent. Im Durchschnitt aller Gehaltsgruppen, so die VKA, habe die neue Tarifforderung ein Volumen von fast 14 Prozent.

""

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verdi-lohnforderung-kostet-mehr-als-20-milliarden-euro-18381483.html


Für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 hat die Mitgliederversammlung der VKA am 12. November 2021 einstimmig Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, zur neuen und damit zehnten Präsidentin der VKA gewählt. Ihre Amtszeit hat mit dem 1. Januar 2022 begonnen. Karin Welge hat den Vorsitz im Präsidium inne und ist Verhandlungsführerin der Kommunen bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst .

https://www.vka.de/verband/gremien/praesidium

Karin Welge ist die zehnte Präsidentin der VKA und hat in diesem Ehrenamt u.a. die Verhandlungsführung in den Tarifverhandlungen für den kommunalen öffentlichen Dienst inne. Sie hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, den Flächentarifvertrag zu bewahren und die attraktiven Arbeitsbedingungen für die vielfältigen und sinnstiftenden Tätigkeiten im kommunalen öffentlichen Dienst sozialpartnerschaftlich weiterzuentwickeln. „Wir wollen damit die Fachkräfte von heute halten und die Fachkräfte von morgen gewinnen“, so die VKA-Präsidentin.


bbdhs

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #158 am: 14.10.2022 12:28 »
Neben der Kostenseite sollte man aber auch die damit verbundenen höheren Steuer-Einnahmen betrachten. Das wurde da mal wieder vergessen. Ist also gar nicht so teuer...

SwenTanortsch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #159 am: 14.10.2022 14:50 »
Zum Abstandsgebot führt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus:

"Durch die Anknüpfung der Alimentation an innerdienstliche, unmittelbar amtsbezogene Kriterien wie den Dienstrang soll sichergestellt werden, dass die Bezüge entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sind. Gleichzeitig kommt darin zum Ausdruck, dass jedem Amt eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Die 'amts'-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung [...]. Die Organisation der öffentlichen Verwaltung stellt darauf ab, dass in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden. Deshalb muss im Hinblick auf das Leistungs- und das Laufbahnprinzip mit der organisationsrechtlichen Gliederung der Ämter eine Staffelung der Gehälter einhergehen. Vergleiche sind dabei nicht nur innerhalb einer Besoldungsordnung, sondern gerade auch zwischen den verschiedenen Besoldungsordnungen geboten [...]. Amtsangemessene Gehälter sind auf dieser Grundlage so zu bemessen, dass sie Richtern und Staatsanwälten eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht" (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 43).

Entsprechend ist es so, wie hier gestern und heute von verschiedener Seite hervorgehoben worden ist: Den unteren Besoldungsgruppen ist ein Sockelbetrag von mindestens 500,- € nicht zuletzt in Anbetracht der massiven Unteralimentation in der Bundesbesoldung allemal nicht nur zu gönnen, sondern er reichte nicht ansatzweise aus, um auch hier wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren.

Sofern allerdings ein Sockelbetrag nach einer Tarifeinigung auch auf die Beamtenbesoldung übertragen werden sollte, geht damit bei der wiederholten Übertragung von Sockelbeträgen nach und nach zwangsläufig die Gefahr der Einebnung von notwendigerweise zu beachtenden Abständen zwischen Besoldungsgruppen einher. Der Gesetzgeber wäre nun entsprechend dazu gezwungen, wenn er als Folge der Tarifeinigung eine entsprechende Übertragung verabschieden wollte, die Staffelung der Gehälter hinreichend zu beachten. Damit ginge die Verpflichtung einher, nach und nach geringere Abstände zwischen Besoldungsgruppen sachgerecht zu begründen. Denn das "zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut" (ebd., Rn. 48). Die Verringerung von Abständen zwischen den Besoldungsgruppen unterliegt insofern der Begründungspflicht; der Besoldungsgesetzgeber müsste bei wiederholten Übertragung von Sockelbeträgen irgendwann eine sachgerechte Neueinschätzung der Ämterwertigkeit vollziehen, was allerdings nicht so ohne Weiteres sachlich möglich erscheint, da die Übertragung von Sockelbeträgen eben kein sachlicher Grund ist. Denn die Ämterwertigkeit ist davon ja sachlich offensichtlich nicht betroffen - in den Worten des Bundesverfassungsgerichts: "Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch macht." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. Mai 2017
- 2 BvR 883/14 -, LS. 2)

Ein Sockelbetrag von 500,- € ohne sachgerechte Begründung wird insofern die völlige Schieflage der Besoldungsordnung A (fußend auf der fortgesetzten Verfehlung der Mindestalimentation) nur noch weiter verstärken - nicht nur zwischen bspw. den Besoldungsgruppe A 2 (sofern es sie bald noch geben sollte) und A 13 oder A 16, sondern ebenso zwischen der Besoldungsgruppe A 2 und der ersten Besoldungsgruppe, die eine Erhöhung von über 500,- € erhalten wird bzw. der letzten, die ebenfalls noch eine Erhöhung von 500,- € erhält. Denn hier wird der Abstand dann zwangsläufig ebenfalls prozentual verringert. So beträgt heute der Abstand der Bundesbesoldung in der Grundbesoldung der Endstufen der Besoldungsgruppen A 2 und A 6 17,65 % (2.587,38 € zu 3.044,17 €). Erhöht man nun beide Endstufen um 500,- €, verbleibt ein Abstand von 14,80 % (3.087,38 € zu 3.544,17 €). Die Grundbesoldung der Besoldungsgruppe A 2 würde entsprechend um 19,3 % angehoben werden; die der Besoldungsgruppe A 6 aber nur um 16,4 %. Damit bliebe aber ebenso ob der offensichtlichen Ungleichbehandlung das sachliche Argument, man wolle generell die unteren Besoldungsgruppen stärken, zweifelhaft, da die Besoldungsgruppe A 6 ja ebenso eine der unteren Besoldungsgruppen ist, es aber sachlich unklar bliebe, wieso sie entsprechend anders behandelt werden sollte.

Entsprechend wäre der Besoldungsgesetzgeber bei wiederholter Übertragung von Sockelbeträgen offensichtlich irgendwann gezwungen, eine sachgerechte Begründung für die offensichtlich vorgenommene Verringerung von Abständen zwischen den Besoldungsgruppen vorzunehmen, da diese wiederholte Übertragung eine Spielart des Gebrauchs wäre, von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch zu machen - und dabei wäre dann das eingangs von mir wiedergegebene Zitat der Rn. 43 hinreichend zu beachten, insbesondere die unterschiedliche Bedeutung eines Amts, die beinhaltet, dass in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden.

Hummel2805

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #160 am: 14.10.2022 16:36 »
Vielen Dank Swen, für die ausführliche Erläuterung.

Es wäre das Beste, wenn Du auf Seiten der Gewerkschaften an den Tarifverhandlungen teilnimmst, von den Funktionären hat keiner so viel Ahnung von der Materie als Du!

Wenn die Besoldungsgruppen dementsprechend durch den Sockel eingeebnet werden sollen, fragt man sich natürlich: Warum Abitur? Warum Studieren? Warum Aufstieg? usw. Wenn man im mittleren Dienst als A 7 oder A 8 fast soviel verdient wie der A 9 oder A 10.
Mit Erhöhung der Besoldungsgruppe steigt ja auch die Verantwortung, z.B. die Höhe der Anordnungsbefugnis gem. BHO wird ja an den Besoldungsgruppen ausgerichtet. z.B. hat ein A 9 eine Anordnungsbefugnis bis 10.000 €, der A 11 hat die aber schon bis 50.000 usw.
Also das passt ja hinten und vorne nicht, die A Besoldung ist wie schon beschrieben ein einziger Trümmerhaufen. Das wird angewiesen vom Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich in den nächsten Jahren Neu reformiert werden müssen, was dem Bund nochmal eine gewaltige Summe kosten wird, aber die Politiker sind ja selber schuld an der Misere, durchgehend alle Parteien!

emdy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #161 am: 14.10.2022 17:25 »
Wie wir heute hier gelernt haben gibt es gar kein Problem. Wir werden einfach alle Softwareentwickler und Ingenieure. Das steht ja jedem frei. Auch dank des heruntergewirtschafteten Schulsystems.  ;)

Erst wenn der letzte Bürosachbearbeiter verhungert ist werdet ihr merken, dass sich die Arbeit nicht von alleine macht. In meiner (Bundes-)behörde wird bei Stellenforderungen zur Hälfte hD gefordert. Aber anstatt ggü. BMI anzuzeigen (auch bezogen auf die Tarifbeschäftigten) dass man keine guten Leute mehr im mD und gD kriegt, stellt man nur noch hD ein. Lustig wird es, wenn diese Herrschaften dann nicht zum Arbeiten sondern zum Delegieren oder Chillen kommen.

Dann werden Externe gekauft um die Arbeit des hD zu machen. Mein Alltag.

Bastel

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« Antwort #162 am: 14.10.2022 17:36 »
MD gibt es bei uns nicht mehr, da werden nur noch TBs (E6-9a) eingestellt. Und davon gibts massig.

ITler und Ingenieure für die E11 zu finden ist schwierig geworden...

Beamtix

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #163 am: 14.10.2022 17:41 »
Juristen mit mauem Staatsexamen und BWler mit unterdurchschnittlichem Abschluss sind halt noch zu haben. Aber, dass der hD nicht arbeitet, stimmt häufig nicht. Es ist aber gar nicht von allen Behörden gewünscht, dass der hD fachlich mitarbeitet. Man muss sich schon fast rechtfertigen, wenn man seinen Sachbearbeitern auf Augenhöhe und fachlicher Ansprechpartner begegnen will. Verkrustete Hierarchien herrschen in vielen Ämtern.

xap

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #164 am: 14.10.2022 18:25 »
Gerade im Bereich IT sind im hD fachlich versierte Kollegen gefordert. Nicht unbedingt als Admin, aber für strategische oder konzeptionelle Themen ist das schon wichtig. Da hilft mir aber auch kein Frischling von der Uni ohne Ahnung, sondern es Bedarf erfahrener Kollegen aus dem Bereich Enterprise, Software und Systemarchitektur. Da sind eher die starren Strukturen ein Problem (ohne Master kein HD). Selten sind die Stellen mittlerweile für den Aufstieg ausgeschrieben. Und selbst das hilft natürlich wenig, um Leute von außerhalb zu gewinnen.

mD gibt's bei uns auch kaum noch. Das bisschen Posteingang kann man auch nebenbei machen.