@BVergBeliever
Unstrittig. Eure Argumentation ist zutreffend ohne Zweifel.
Das ist dem Grunde nach genauso simple Mathematik wie die in meiner Argumentation. Dem Grunde nach stellt sich die Frage, wie wurden die Ämter in ihrer Wertigkeit ursprünglich bemessen/bewertet. Also ist das Amt eines LtdRegDir A16 zB 4 mal soviel wert wie das Amt A2 und muss infolge dessen auch zukünftig immer diesen Abstand einhalten um die Wertigkeit/Bedeutng nicht zu ändern oder im Extremfall in Frage zu stellen.
Oder liegt dem ganzen die Annahme zu Grunde, das Amt eines A16 ist X Euro wert und Amt eins A2 y Euro wèrt. Im ersten Fall wird in der Tat der Abstand bzw die Wertigkeit der Ämter verwässert oder gar aufgehoben sollte man entsprechende BesErhöhungen nur noch über feste Beträge regeln. Sollte die Nutzung eines Sockelbetrages aber nur die absolute Ausnahme bleiben, so wird doch der Unterschied zwischen den Ämtern und damit deren Wertigkeit nicht in Gefahr gebracht. Das Rechenbeispiel von Adenosin ist genauso unstrittig und nachvollziehbar, aber wie gesagt solange dies ein Ausnahmefall bleibt dürfte die seiner Berechnung zu Grunde liegende Problematik nicht zum tragen kommen. Nurnum nicht missverstanden zu werden, auch für mich wäre es vorteilhaft wenn die 200 Euro prozentual auf der Basis der untersten BesGrp umgerechnet wird und alle BesGrp entsprechend prozentual erhöht würden. Würde mir sicher erheblich mehr bringen.