Wieso verhandelt man nicht Kommunen und Bund getrennt?
Nur weil die Kommunen "kein" Geld haben, werden für uns schlechtere Tarifverträge geschlossen.
Nachdem mit der Föderalismusreform I 2006 die Länder wieder die Ermächtigung zur vollständigen Gesetzgebungskompetenz über die Landes- und Kommunalbeamten im Landesrecht erhalten haben, wird jetzt jeweils eine weitgehend identische Besoldung von beiden Beamtengruppen im jeweiligen Bundesland vollzogen. Davon sind rechtlich weiterhin die Tarifergebnisse zu trennen - aber deren Ergebnis wird in der Regel als Richtwert, wenn auch nicht immer zeit- und wirkungsgleich, auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen. Würde man hinsichtlich der Ergebnisse TVÖD Bund und TVÖD VKA - Kommunen nun zu einer noch größeren Zersplitterung der Ergebnisse gelangen, bestände die Gefahr, dass das dann ggf. im Nachklang ebenso für den TV-L geschehen könnte. Am Ende würde dann ggf. auch die weitgehende Einheit der Besoldung(shöhe) von Landes- und Kommunalbeamten im Landesrecht zerfallen, woran niemand ein Interesse haben wird. Denn da die Kommunen über kein Mandat verfügen, das sie ermächtigte, die Besoldungshöhe ihrer Beamten zu bestimmen (jenes verbleibt jeweils weiterhin bei den 16 Landesgesetzgebern), "müssten" am Ende die Landtage ggf. unterschiedliche Besoldungshöhen von Landes- und Kommunalbeamten verabschieden, ohne dass sie zuvor an den Tarifverhandlungen für die kommunalen Beschäftigten hinreichend beteiligt wären - damit hätten wir die noch weitere Zersplitterung mit allen Folgeproblemen. Denn zugleich gibt es nicht zuletzt in der VKA bzw. im KAV deutliche Interessensunterschiede zwischen Vertretern aus eher reicheren und eher ärmeren Kommunen, und zwar quer durch die jeweiligen 16 Länder, was ebenso erklären dürfte, wieso nun die Tarifverhandlungen an der VKA gescheitert sind, während der Bund offensichtlich bereit gewesen ist, einen teureren Tarifabschluss zu akzeptieren und damit ebenso im Gefolge höhere Kosten aus der Beamtenbesoldung.
Es dürfte nun interessant werden, wer als Schlichter eingesetzt wird und wie dieser ggf. reagieren würde, sofern zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht seine anstehende Entscheidung zu Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein fällt. Denn als Folge dessen dürfte mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit noch einmal offensichtlicher werden, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht verfassungskonform ist. Es wird sich dann zeigen, ob man dieses Faktum dann weiterhin ausklammern kann, woran derzeit beide Seiten ein Interesse hatten. Denn die Medien haben jene Zusammenhänge bislang noch nicht erkannt oder thematisiert. Sobald das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung bekannt gibt, könnte das ggf. anders werden, was dem komplexen Thema eine weitere Unwägbarkeit hinzufügte. So betrachtet hat sich die VKA ggf. kein Gefallen getan, dass sie sich nicht der Einigungsbereitschaft des BMI angeschlossen hat.
@ IMPotsdam
Diese Zusammenhänge werden für Dich als Journalist ggf. interssant werden. Das Themengebiet auch der Besoldung bleibt nun wegen der Schlichtung weiterhin in der Öffentlichkeit, die in nicht allzu ferner Zukunft plötzlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewahr werden wird, sodass dann eine weitere Ursache für die harte Verhandlungsbereitschaft Ulrich Silberbachs deutlich werden wird.