Es gilt, was vereinbart wird. Beim TVöD z.B. wurden die Tabellen, die in der vorherigen Tarif-Runde vereinbart wurden, zum 01.01. 2023 gekündigt. Dann aber hat man sich in den Verhandlungen geeinigt, dass sie bis zum 29.04.2024 unverändert fortgelten sollen. (Darüberhinaus hat man Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie für Juni 2023 bis Februar 2024 von insgesamt 3000€ vereinbart, welche aber nicht tabellenwirksam sind.)