Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035382 times)

EDV Sachverständiger

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #4305 am: 04.11.2023 10:10 »
Zitat von: Tariflas

...Das rate ich euch auch- passt auf eure körperliche und mentale Gesundheit auf!

Meine Kollegin hat noch 45 Tage Urlaub dieses Jahr und 300 Überstunden, ich 20 Urlaubstage und 150 Überstunden... in dem Sinne... einen schönen Samstag euch!
Tschuldigung, da sind Sie und die Kollegen selbst schuld. Musste ich auch erst lernen. Als ich im öD anfing war ich auch so wie Sie, bis ich merkte dass es keinen Unterschied macht ob Sie 60 oder 20 Stunden in der Woche arbeiten. Solange man im geschuldeten Zeitrahmen gute Arbeit abliefert kommt schon was bei rum.

Sie sind nicht für Fehlplanungen Ihres AG verantwortlich. Wenn halt Arbeit liegen bleibt nach 40 Stunden in der Woche dann ist das meist nicht das Problem des AN. Wenn man > 100 Überstunden hat deutet das auf falsche Planung ihres Arbeitgebers hin.

Schmitti

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #4306 am: 04.11.2023 10:28 »
Alles in allem macht all dies keine Hoffnungen für die Verhandlungen in 5 Wochen. Man wird nicht daran vorbeikommen, ordentlich Druck zu machen in Form von medienwirksamen (Warn-)Streiks.
Dressel wird in den Medien so zitiert, er wäre "optimistisch, dass man sich bis Weihnachten einigen könne".
Könnte man so interpretieren, dass er die angesetzte dritte Runde auch noch nicht als Ende anpeilt.

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #4307 am: 04.11.2023 10:42 »
Wie hier jemand schon sagte- für alles und jeden ist Geld da, nur für die eigenen Mitarbeiter nicht...

Das Prinzip einer Haushaltsaufstellung scheint dir unbekannt; und das trotz MBA?

Zitat
Sollte im Dezember das Angebot nicht dementsprechend ausfallen, werde ich die fehlende finanzielle Wertschätzung durch eine mindestens vierwöchige Abwesenheiten im Jahr kompensieren.

Du hast sogar Anspruch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr.

BTW: Vor der ersten Verhandlungsrunde hast du angedeutet, dass du dich, wenn kein Abschluss in deiner Wunschgegend erfolgt, wegbewirbst. Dann hieß es, du hast ein viel besseres Job-Angebot, wartest aber mit der Zusage noch, ob in der zweiten Verhandlungsrunde dein Wunschergebnis von der TDL vorgeschlagen wird. Und nu? Wann ziehst du endlich Konsequenzen, und hörst auf, herumzujammern?

Zitat
Uns steht das Wasser bis zum Hals, wir ertrinken in Arbeit und müssen auch am WE ran.

Wurde Mehrarbeit (d.h. Inklusive entsprechenden Zuschlägen oder Freizeitausgleich) angeordnet? Wenn ja, freu dich. Wenn nein: Du hast einen Arbeitsvertrag über (bei Vollzeit) irgendwas zwischen 38,7 und 40,1h/Woche (je nach Bundesland). Nicht mehr und nicht weniger. Mach‘ dir die AG-Probleme doch nicht zu eigenen.

 Juckt nur keinen, auch unseren Chef nicht. Der durfte sich in den Personalgesprächen ebenfalls einiges anhören- interessiert ihn als Beamter kurz vor der dicken Pension aber nicht! Er hat zwei Häuser, eine Eigentumswohnung und hat im Gegensatz zu uns ausgesorgt.

Zitat
Meine Kollegin hat noch 45 Tage Urlaub dieses Jahr und 300 Überstunden, ich 20 Urlaubstage und 150 Überstunden... in dem Sinne... einen schönen Samstag euch!

Da der Urlaub prinzipiell im aktuellen Jahr gewährt und genommen werden soll, müssten schon deutliche dienstliche Gründe gegen die Gewährung des Urlaubs sprechen. Sollte also der AG deinem Urlaubsantrag nicht zustimmen, müsste er das sehr genau begründen. Und da würde ich dann mal den Personalrat ins Boot holen, denn natürlich geht es darum, dass sich auch alle AN nicht kaputt arbeiten, sondern auch wieder erholen können sollen.

BTW: Wie kann man um die Zeit im Jahr noch 45 Urlaubstage Anspruch haben? Im Allgemeinen lässt sich Urlaub ja nur ausnahmsweise aus einem Kalenderjahr ins nächste übertragen und ist laut TV-L bis 31. März (im Bereich der Hochschulen ausnahmsweise bis 30. September) zu nehmen. D.h., übertragener Restanspruch aus dem vergangenen Jahr kann eigentlich nicht vorliegen…

daseinsvorsorge

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« Antwort #4308 am: 04.11.2023 11:20 »
Ich bin immer noch fassungslos.

Wie hier jemand schon sagte- für alles und jeden ist Geld da, nur für die eigenen Mitarbeiter nicht... ihr wisst, was ich meine (bevor mein Post wieer gelöscht wird).

Sollte im Dezember das Angebot nicht dementsprechend ausfallen, werde ich die fehlende finanzielle Wertschätzung durch eine mindestens vierwöchige Abwesenheiten im Jahr kompensieren.

Uns steht das Wasser bis zum Hals, wir ertrinken in Arbeit und müssen auch am WE ran. Juckt nur keinen, auch unseren Chef nicht. Der durfte sich in den Personalgesprächen ebenfalls einiges anhören- interessiert ihn als Beamter kurz vor der dicken Pension aber nicht! Er hat zwei Häuser, eine Eigentumswohnung und hat im Gegensatz zu uns ausgesorgt.

Es werden erst Leute eingestellt und unsere Gehälter erhöht, wenn wir auf der Arbeit fehlen und alles zusammenkracht! Anders wollen es die Arbeitgeber offenbar nicht, das hat die Verhandlung gestern wohl sehr deutlich gezeigt! Und bevor ich körperlich zusammenklappe, muss ich mich selbst schützen.

Das rate ich euch auch- passt auf eure körperliche und mentale Gesundheit auf!

Meine Kollegin hat noch 45 Tage Urlaub dieses Jahr und 300 Überstunden, ich 20 Urlaubstage und 150 Überstunden... in dem Sinne... einen schönen Samstag euch!

Ich bin auch fassungslos - über Ihr Geschreibsel.

Sie kündigen an - tun aber wieder nichts. Genau solche AN halten den Laden am Laufen- und darauf können sich die AGs verlassen . Wenn Sie nicht wechseln können/wollen ok-aber dann ist es eben ihre Verhandlungsposition. Müssen Sie dann einfach anerkennen.

MoinMoin

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« Antwort #4309 am: 04.11.2023 11:26 »
Ich bin immer noch fassungslos.

Wie hier jemand schon sagte- für alles und jeden ist Geld da, nur für die eigenen Mitarbeiter nicht... ihr wisst, was ich meine (bevor mein Post wieer gelöscht wird).

Sollte im Dezember das Angebot nicht dementsprechend ausfallen, werde ich die fehlende finanzielle Wertschätzung durch eine mindestens vierwöchige Abwesenheiten im Jahr kompensieren.

Uns steht das Wasser bis zum Hals, wir ertrinken in Arbeit und müssen auch am WE ran.
Echt da macht der PR mit? Angeordnete WE arbeit?

Zitat
Meine Kollegin hat noch 45 Tage Urlaub dieses Jahr und 300 Überstunden, ich 20 Urlaubstage und 150 Überstunden... in dem Sinne... einen schönen Samstag euch!
Angeordnete Überstunden? Oder angehäufte Gleitzeit?
Mit eurem Verhalten seit ihr natürlich auch ein Teil des Problems, ich hoffe das ist euch bewusst.
Und ich hoffe das Montag die Kollegin Ihren Urlaub beantragt nimmt und du natürlich auch.

Meierheim

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« Antwort #4310 am: 04.11.2023 11:27 »
„ Insbesondere aber verweigern sie einen Abschluss in Höhe des TVöD“

Das zeigt leider schon alles…verdi und dbb haben zwar rumposaunt, dass sie die Lücke zwischen TVÖD und TVL schließen wollen, aber in Wahrheit geiern sie nach dem gleichen TVÖD Abschluss für die Länder.

Wenn es auf eine Einigung Richtung TVÖD hinauslaufen sollte (Sockelbetrag + Prozente), kommt es halt auf die Laufzeit an. Bei (fast-)gleichem Ergebnis (ohne IAP) und 12 Monate Laufzeit wäre man doch eigentlich auf richtigem Wege.
Bei 12 Monaten Laufzeit würde man dann 3 Monate vor dem TVöD verhandeln. Um die Lücke zwischen TVöD und TVL zu schließen müsste man dann wahrsagerisch 3 bis 4% höher abschliessen.

Wuppertaler

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« Antwort #4311 am: 04.11.2023 11:30 »
Bei 12 Monaten Laufzeit würde man dann 3 Monate vor dem TVöD verhandeln. Um die Lücke zwischen TVöD und TVL zu schließen müsste man dann wahrsagerisch 3 bis 4% höher abschliessen.

Ich glaube irgendwie nicht ganz dran das diese Lücke je ganz geschlossen wird. Wir können uns nur bemühen Sie möglichst klein zu halten und nicht noch größer werden zu lassen...

Tariflas

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« Antwort #4312 am: 04.11.2023 11:32 »
[Wenn halt Arbeit liegen bleibt nach 40 Stunden in der Woche dann ist das meist nicht das Problem des AN. Wenn man > 100 Überstunden hat deutet das auf falsche Planung ihres Arbeitgebers hin.


Das Problem ist, dass wir u.a. feste Seminare anbieten, die wir auch vor- und nachbereiten müssen und wir sind halt nur zu zweit. Das geht nicht anders, wir MÜSSEN 12 Stunden arbeiten. Oder das Seminar findet nicht statt, dann wir es aber nicht besser, sondern wir müssen zwei hintereinander machen- noch stressiger.

MoinMoin

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« Antwort #4313 am: 04.11.2023 11:33 »
BTW: Wie kann man um die Zeit im Jahr noch 45 Urlaubstage Anspruch haben? Im Allgemeinen lässt sich Urlaub ja nur ausnahmsweise aus einem Kalenderjahr ins nächste übertragen und ist laut TV-L bis 31. März (im Bereich der Hochschulen ausnahmsweise bis 30. September) zu nehmen. D.h., übertragener Restanspruch aus dem vergangenen Jahr kann eigentlich nicht vorliegen…
Viele DV (auc hausserhalb der HS) sind dergestalt, dass die Angestellten dem Beamten gleichgestellt sind, als bis zum 30.9. ihren Urlaub antreten müssen.
Aber danach ist Schluss und der Urlaub verfällt, ist ja eigenes Unvermögen.
kenn kaum noch AGs in der pW die überhaupt nennenswert Urlaubsübertragung zulassen.

Tariflas

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« Antwort #4314 am: 04.11.2023 11:34 »
[Oder angehäufte Gleitzeit?
Mit eurem Verhalten seit ihr natürlich auch ein Teil des Problems, ich hoffe das ist euch bewusst.
Und ich hoffe das Montag die Kollegin Ihren Urlaub beantragt nimmt und du natürlich auch.

Meine Kollegin ist leider ein absoluter Workaholic.

Sie hat sich nun ein Langzeitarbeitskonto genehmigen lassen, sprich ihr Urlaub und die Überstunden verfallen eben nicht. Sie war drei Wochen im Urlaub krank, deshalb hat sie noch so viele Tage.

MoinMoin

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« Antwort #4315 am: 04.11.2023 11:38 »
[Wenn halt Arbeit liegen bleibt nach 40 Stunden in der Woche dann ist das meist nicht das Problem des AN. Wenn man > 100 Überstunden hat deutet das auf falsche Planung ihres Arbeitgebers hin.


Das Problem ist, dass wir u.a. feste Seminare anbieten, die wir auch vor- und nachbereiten müssen und wir sind halt nur zu zweit. Das geht nicht anders, wir MÜSSEN 12 Stunden arbeiten. Oder das Seminar findet nicht statt, dann wir es aber nicht besser, sondern wir müssen zwei hintereinander machen- noch stressiger.
Das Problem ist, dein AG will feste Seminare anbieten und hat sich in seiner Ressourcenplanung verkalkuliert und ihr lasst euch zum Affen machen.
Wenn du glaubst ihr MÜSST 12 Stunden arbeiten, dann verstehen ich auch dein gejammere und deine Unfähigkeit diese AG Probleme für dich zu lösen.
Das wird durch wegrennen aber auch nicht besser.

Ich arbeite durchaus auch mal 60h die Woche, wenn es für ein Projekt notwendig ist oder auch am WE, aber ich habe auch einen Plan wann ich diese Zeiten wieder ausgleiche, ihr offensichtlich nicht.
Und ich mache es weil ich es WILL und damit umgehen kann.

MoinMoin

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« Antwort #4316 am: 04.11.2023 11:39 »
[Oder angehäufte Gleitzeit?
Mit eurem Verhalten seit ihr natürlich auch ein Teil des Problems, ich hoffe das ist euch bewusst.
Und ich hoffe das Montag die Kollegin Ihren Urlaub beantragt nimmt und du natürlich auch.

Meine Kollegin ist leider ein absoluter Workaholic.

Sie hat sich nun ein Langzeitarbeitskonto genehmigen lassen, sprich ihr Urlaub und die Überstunden verfallen eben nicht. Sie war drei Wochen im Urlaub krank, deshalb hat sie noch so viele Tage.
Trotzdem seit ihr damit ein maßgeblicher Teil des Problems.

FearOfTheDuck

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« Antwort #4317 am: 04.11.2023 11:44 »
[Oder angehäufte Gleitzeit?
Mit eurem Verhalten seit ihr natürlich auch ein Teil des Problems, ich hoffe das ist euch bewusst.
Und ich hoffe das Montag die Kollegin Ihren Urlaub beantragt nimmt und du natürlich auch.

Meine Kollegin ist leider ein absoluter Workaholic.

Sie hat sich nun ein Langzeitarbeitskonto genehmigen lassen, sprich ihr Urlaub und die Überstunden verfallen eben nicht. Sie war drei Wochen im Urlaub krank, deshalb hat sie noch so viele Tage.

Dann hat doch deine Kollegin ihre Lösung gefunden. Wenn es für sie so passt und sie später dementsprechend früher den Absprung schafft... Dem AG scheint es ja recht zu sein.

Ansonsten gilt natürlich das, was MoinMoin schrieb!


RsQ

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« Antwort #4318 am: 04.11.2023 11:45 »
Uns steht das Wasser bis zum Hals, wir ertrinken in Arbeit und müssen auch am WE ran. Juckt nur keinen, auch unseren Chef nicht.
Das ist aber kein Tarifthema, sondern Organisationsversagen. Mehr als arbeitsvertraglich und -gesetzlich geregelt kann ja nicht gearbeitet werden, Urlaube und Überstundenabgeltung sind zu gewährleisten. Das müsst ihr durchsetzen. Es gibt nur sehr wenige Gründe, mit denen ein AG Urlaubstage aus betrieblichen Gründen verweigern darf. "Sonst macht niemand die Arbeit" ist regelmäßig keiner.

EDV Sachverständiger

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« Antwort #4319 am: 04.11.2023 11:52 »
Zitat von: Tariflas
Meine Kollegin ist leider ein absoluter Workaholic.

Sie hat sich nun ein Langzeitarbeitskonto genehmigen lassen, sprich ihr Urlaub und die Überstunden verfallen eben nicht. Sie war drei Wochen im Urlaub krank, deshalb hat sie noch so viele Tage.
Das ist ja wahrlich nicht Ihr Problem, sondern das der Kollegin. Wenn die Kollegin halt mit Mitte 50 ihren ersten Herzinfarkt bekommen will sollten Sie ihr nicht nacheifern.

Sie bekommen für x Stunden im Monat Arbeitsleistung y Entgelt. Wenn Sie mal Überstunden aufbauen müssen Sie diese auch wieder abfeiern können. Haben Sie schon mal einen Handwerker getroffen, der über die vereinbarte Arbeitsleistung x bei Ihnen Zuhause noch mehr repariert, weils gerade anfällt und es bei ihnen so schön ist?