Ich kann und will hier nicht ins Detail gehen, das dauert einfach zu lange. Ca. 8 Vorlesungseinheiten á 90 min befassen sich mit dieser Problematik und zudem haben wir ein Projekt mit dem BMAS zu einer neuen möglichen Gesetzgebung. Das derzeitige ArbZG wird es in absehbarer Zeit (absehbar beim Gesetzgeber in den kommenden 10 Jahren), so nicht mehr geben.
Letztere brauchst du nicht erläutern.
Aber die Aussage, dass ein MA derzeitig wegen des ArbZG nicht "an einem Tag einmal 12 h arbeiten und am anderen dann vielleicht nur 5" ist doch nicht korrekt, machen z.B. unsere Fahrer ständig? Das geht doch mit dem dezeitigem Gesetz, insbesondere wenn man einen Tarifvertrag macht.
und was ist das für eine Aussage, dass es in Richtung Vertrauensarbeitszeit geht, wo doch die Dokumentationspflicht dwg. EuGH dies "verklomplziert" (formal
)
Und wenn man (so wie wir) nur noch eine Funktionszeit hat, in der man individuell jederzeit auch nicht arbeiten kann, dann verstehe ich nicht wirklich was am Gesetz zwecks Flexibilisierung geändert werden müsste (aber dazu musste dich nicht äußern, da es offensichlitch 8 Vorlesungen füllt).
Klingt zumindest danach, dass man wieder viel Wind um Änderungen macht, die eigentlich schon umsetzbar sind mit bestehendem Recht.