Zumal die Arbeitszeit nichts mit der reinen Lohnerhöhung zutun hat, sondern eher mit dem Stundenlohn, welchen ich ja offensichtlich nicht angegeben habe daher kann man diese dennoch damit vergleichen.
Das ist nicht korrekt. Der TVL beinhaltet Tabellen die für Vollzeit ausgelegt sind. Es handelt sich noch dazu um Gehalt und nicht um Stundenlöhne.
Ob ich Betrag xyz für 40h/W oder für 38,5h/W erhalte ist schon ein großer Unterschied. Gerade bei Teilzeit würde das Gehalt dann fakturisiert.
Zum Verständniss: Selbst bei gleichbleibendem Gehalt würde ein Teilzeitarbeitender bei einer Absenkung der Arbeitszeit für Vollzeit mehr Gehalt bekommen.
Schon durch eine nicht erfolge Anpassung der Vollarbeitszeit entsteht dem TVLwieder ein nicht unbedeutender Nachteil.
Und dennoch ist meine Tabelle korrekt, ob wir jetzt 40h oder 38,5h arbeiten, daran ändert sich nichts, du bekommst ja das gleiche Gehalt. Ich habe ja auch nicht die TVÖD Tabelle verglichen sondern das Ergebnis der Einigung dieser auf die TVL Tabelle angewendet. Damit ist die Tabelle rein rechnerisch vollkommen korrekt.
Und natürlich ist meine Aussage "die Arbeitszeit nichts mit der reinen Lohnerhöhung zutun hat, sondern eher mit dem Stundenlohn" korrekt. Die reine Lohnerhöhung ist das was in der Tabelle wirksam wird. Ob du nun 4000€ bei 40h. bekommst oder 4000€ bei 38,5h, die 4000€ bleiben die gleichen nur ist dein Stundenlohn dann entsprechend erhöht.
"Zum Verständniss: Selbst bei gleichbleibendem Gehalt würde ein Teilzeitarbeitender bei einer Absenkung der Arbeitszeit für Vollzeit mehr Gehalt bekommen." Nein er würde nicht mehr Gehalt bekommen, du widersprichst dir hierbei selbst, "gleichbleibendem Gehalt", "mehr Gehalt" das ist nicht möglich. Er arbeitet halt nur entsprechend weniger bei gleichem Gehalt. Der Stundenlohn wie vorher schon erwähnt wird dadurch einfach nur verbessert, nicht das Tabellenentgeld an sich. Und was anderes habe ich auch nie gesagt.