Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035454 times)

Abteilung007

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6165 am: 06.12.2023 16:17 »
Mal eine Frage zur oft angesprochenen Spaltung bzw. das Auseinandergehen TVL vs. TVöD:

Sollte die Tariferhöhung jetzt ca. 7-8% betragen, wovon eigentlich auszugehen ist, worin bestehen dann die großen Unterschiede vom TVL zum TVöD?

Bekannt ist mir:
- keine stufengleich Höhergruppierung im TVL
- 2-3% Unterschied zur Gehaltstabelle im Schnitt (bei o.g. Prognose)
- 40 Stunden/Woche im TVL vs. 39 Stunden/Woche im TVöD

Habe ich etwas vergessen? Ansonsten finde ich das nicht so krass, wie teilweise dargestellt. Zumal man bedenken muss, dass das Land meiner Ansicht nach, zumindest im Vergleich zur Kommune, oft 1-2 EG höher ausschreibt...

Ps. Wo finden sich eig. Stellen im allg. Verwaltungsbereich die dem TV-V angehörig sind? Ich habe in meiner Region keine einzige Stelle/AG gefunden...

Gruß

koala

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6166 am: 06.12.2023 16:23 »
@all: Wir leben in einem Land mit noch halbwegs vorhandener Meinungsfreiheit. Die darf daher auch Pelikan haben. Darum plädiere ich dafür, seine Standpunkte als Meinung stehen zu lassen und diese zu respektieren, auch wenn man selbst vielleicht anderer Meinung ist.

Glücklicherweise!

Allerdings muss man es dann auch aushalten können für die immer gleichen Vergleiche kritisiert zu werden
und möglicherweise auf den Pfad des Themas zurückgeführt zu werden.


Hoffentlich hat das Warten auf ein einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis bald ein Ende.

Oliver1976

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« Antwort #6167 am: 06.12.2023 16:28 »
@Abteilung007: bei einem 7%-Abschluss wäre bei einer EG14/6 die Differenz zum TVöD bei 5,9% (finde ich persönlich schon viel)

im TVöD sind Boni/Leistungszulagen unproblematisch und in § 18, wenn ich mich nicht irre geregelt und auch Teil des Entgeltsystems per Zielvereinbarung.

im TV-L gibts den § 16 Abs. 5, der aber in einigen Bundesländern keine Anwendung findet.


Pelikan

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #6168 am: 06.12.2023 16:36 »
@all: Wir leben in einem Land mit noch halbwegs vorhandener Meinungsfreiheit. Die darf daher auch Pelikan haben. Darum plädiere ich dafür, seine Standpunkte als Meinung stehen zu lassen und diese zu respektieren, auch wenn man selbst vielleicht anderer Meinung ist.

Glücklicherweise!

Allerdings muss man es dann auch aushalten können für die immer gleichen Vergleiche kritisiert zu werden
und möglicherweise auf den Pfad des Themas zurückgeführt zu werden.


Hoffentlich hat das Warten auf ein einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis bald ein Ende.

Natürlich hat das Thema Bürgergeld mit allen arbeitenden Menschen zu tun.
Das Thema könnte genau so gut von Mitarbeitern eines Unternehmens aufgegriffen werden, das in der freien Wirtschaft ist.
Es ist menschlich, dass dem Wunsch nach Ausgleich von Leistung und Gerechtigkeit Rechnung getragen wird.

Ich finde es auch absurd wie man sich hier über meine angebrachten Zahlen lustig macht, so als wenn dies nicht der Realität entsprechen würde. Es gibt diese Leute in zahlreicher Weise und nur weil man in seiner eigenen Bubble hängt, heißt das nicht, dass das nicht der Fall ist.

Und ja, ist mir selbst klar: ein niedriges Bürgergeld bedeutet nicht zwangsläufig einen höheren Tarifabschluss. Aber man sollte doch schon darauf achten, dass es sich zumindest die Waage hält, gerade weil das Bürgergeld letztlich eh nur ein „Schutzgeld“ ist, damit bestimmte Leute nicht auf die Straße gehen und randalieren.

Abteilung007

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« Antwort #6169 am: 06.12.2023 16:41 »
@Abteilung007: bei einem 7%-Abschluss wäre bei einer EG14/6 die Differenz zum TVöD bei 5,9% (finde ich persönlich schon viel)

im TVöD sind Boni/Leistungszulagen unproblematisch und in § 18, wenn ich mich nicht irre geregelt und auch Teil des Entgeltsystems per Zielvereinbarung.

im TV-L gibts den § 16 Abs. 5, der aber in einigen Bundesländern keine Anwendung findet.

Stimmt, das LOB ist im TVöD besser und einfacher geregelt und man kommt in den Genuss, was beim Land selten der Fall ist. Danke, hatte ich ganz vergessen. Ansonsten bin ich bei dir, knappt 6% sind viel, aber das ist nicht in allen EG so drastisch... Bei der EG 12/4 sind es "nur" 2,5 %, bei o.g. Steigerung

Abteilung007

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« Antwort #6170 am: 06.12.2023 16:45 »
@Abteilung007: bei einem 7%-Abschluss wäre bei einer EG14/6 die Differenz zum TVöD bei 5,9% (finde ich persönlich schon viel)

im TVöD sind Boni/Leistungszulagen unproblematisch und in § 18, wenn ich mich nicht irre geregelt und auch Teil des Entgeltsystems per Zielvereinbarung.

im TV-L gibts den § 16 Abs. 5, der aber in einigen Bundesländern keine Anwendung findet.

... komme aber tatsächlich bei 7% Tarifabschluss nur auf eine Differenz von 3,5 % und nicht auf deine 5,9 % bei der EG 14/6 (7132,13 € vs. 6.884,03€ --> 3,5 %)

Oliver1976

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« Antwort #6171 am: 06.12.2023 16:47 »
@Abteilung007: ich rechne immer inklusive der Jahressonderzahlung, die gehört nun einmal zum Gesamtbrutto dazu.

NelsonMuntz

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« Antwort #6172 am: 06.12.2023 16:51 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

VFA West

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« Antwort #6173 am: 06.12.2023 17:02 »
Es stimmt schon, dass beim Land Stellen meist deutlich besser bewertet sind. Bekommt man dort für eine Stelle die EG 9a, so würde man für die gleiche Arbeit an der Kommune nur die EG 08 oder sogar EG 07 bekommen und wäre somit finanziell wieder schlechter gestellt. Das muss man auch bedenken.

Pelikan

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« Antwort #6174 am: 06.12.2023 17:05 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.

Umlauf

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« Antwort #6175 am: 06.12.2023 17:05 »
Bürgergeldvergleiche mit 4 bis 15 Kindern bringen mir und vermutlich den meisten hier relativ wenig.

Eher wären 0 bis 2 Kinder eine Vergleichsbasis.

Fragepudel

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« Antwort #6176 am: 06.12.2023 17:05 »
@Abteilung007: ich rechne immer inklusive der Jahressonderzahlung, die gehört nun einmal zum Gesamtbrutto dazu.

So ist es. Und da liegen wir bei 12/4 schon bei rund 5,3 Prozent im Vergleich zu den Kollegen vom Bund. Ich finde das nicht wenig...

@Bürgergeld: Ich kann den Unmut verstehen. 2022 gab es rund 119.000 Fälle von Leistungsmissbrauch oder Verdacht auf Leistungsmissbrauch die dokumentiert sind. Es ist wohldavon auszugehen, dass die Dunkelziffer eher deutlich höher liegt. Eine Reform wäre sicherlich angebracht, auch um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu verspielen und gewissen Parteien in die Karten zu spielen.

Abteilung007

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« Antwort #6177 am: 06.12.2023 17:20 »
Es stimmt schon, dass beim Land Stellen meist deutlich besser bewertet sind. Bekommt man dort für eine Stelle die EG 9a, so würde man für die gleiche Arbeit an der Kommune nur die EG 08 oder sogar EG 07 bekommen und wäre somit finanziell wieder schlechter gestellt. Das muss man auch bedenken.

Korrekt. In richtig tiefen ländlichen Regionen ist bei Kommunen die EG 5/EG 6 (z.B. SB/in Kasse, Kämmerei, auch im Ordnungsamt oder Hauptamt) noch immer oftmals der Standard und dann hast du nicht mal eine Vertretung... Oder Amtsleiter bei einer Stadtverwaltung mit der EG 10 oder maximal EG 11, darüber kommt nur der HVB/BGM. Vergleicht mal da die Verantwortung und Arbeitsbelastung als Amtsleiter zu einem "normalen" Referenten beim Land...
Ein Referent hat mind. EG 13, meist EG 14 und da kommen noch 2-3 Etagen Führungskräfte drüber. Ich finde, dass ist ein wichtiger Aspekt bei den Quervergleichen: TVL vs. TVöD.
« Last Edit: 06.12.2023 17:26 von Abteilung007 »

Jerry

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« Antwort #6178 am: 06.12.2023 17:40 »


Sollte die Tariferhöhung jetzt ca. 7-8% betragen, wovon eigentlich auszugehen ist, worin bestehen dann die großen Unterschiede vom TVL zum TVöD?

Bekannt ist mir:
- keine stufengleich Höhergruppierung im TVL
- 2-3% Unterschied zur Gehaltstabelle im Schnitt (bei o.g. Prognose)
- 40 Stunden/Woche im TVL vs. 39 Stunden/Woche im TVöD

Habe ich etwas vergessen?
ja, Jahressonderzahlung: für E13/E15 mach ne große unterschied. Für mich z. B. 1100 euro weniger Jahressonderzahlung als gleiche Entgeltgruppe und Stufe von TVöD VKA und insgesamt jährlich ca. 2500 euro weniger.

MoinMoin

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« Antwort #6179 am: 06.12.2023 17:51 »
Pelikan, du könntest auch die Kosten für Verteidigung gegenrechnen, oder diejenigen für Kulturförderung oder Umweltschutzmaßnahmen. Das bringt nix.

Die Höhe des Bürgergelds ist gesetzlich geregelt, ein zu geringer Lohnabstand ist natürlich in bestimmten Regionen problematisch, aber in Tarifverhandlungen ist das definitiv kein Argument.

Könnte man tatsächlich, aber dennoch hat es sehr wenig miteinander zu tun. Ich kann zB für oder gegen mehr Geld für Klimaschutz sein. Hier geht es aber um das konkrete Empfinden, dass der Staat Menschen unterschiedlich behandelt bzw. in dem Fall eben bevorteilt, und das hat eben nichts mit dem Verteidigungshaushalt zu tun.
Das ist einfach nur eine ganz sachliche Feststellung und mehr nicht.
Du meinst die sachliche Feststellung, dass die Höhe des Bürgergeldes vom BVerG vorgegeben wurde und daran zu drehen ziemlich dem politischem Willen entzogen ist?
(Auch wenn gerade Lindner und der Ich-bin-nur-Mittelstand CDU Chef anderes behaupten?)
Immerhin haben die Bürgergeldempfänger keinen Anspruch auf Weihnachtsbäume!
Das müssen sie sich von den anderen Posten absparen.
Aber da du ja gut Bescheid weißt: Könnte man am Warenkorb GG fest was drehen? Und falls ja? Was?