Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6357816 times)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16500 am: 09.04.2025 17:53 »
Wozu beurteilen, wenn es nichts Attraktives zu verteilen gibt!?

Es tut mir leid. Aber das sich hier alle so für den Punkt Ermessen begeistern können.

Die meisten Kollegen sind schlichtweg nicht in der Lage, dieses ordnungsgemäß und gerichtsfest auszuüben. Unabhängig davon, wird es begrifflich wohl damit verwechselt, eine "wirtschaftlich sinnvolle" Entscheidung zu treffen, was die ganze Sache eigentlich nur noch schlimmer macht.

Im Ergebnis bedeutet das, dass man in der Verwaltung massenhaft Sachverhalte durchwinkt, die z.B. in der Einnahmeverwaltung nur eine scheinbar geringe finanzielle Auswirkung haben, oder das Staatsanwaltschaften Mindestaufgriffsgrenzen festlegen, unter denen Delikte nicht mehr aufgegriffen werden. Und dabei geht es nicht um den Diebstahl einer Sache im Wert von 30 Euro.

Und das ist es eben, die vielzitierte Errosion des Rechts.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16501 am: 26.04.2025 09:32 »
Unser Thema amtsangemssene Alimentation scheint quasi im Dämmerschlaf oder gar ganz beerdigt zu sein zumindest ist hier ja Grabesstille.
Keine neuen Informationen? 
Naja wenigstens sagenhafte 3 % haben wir ja als Möhre vor der Nase. Und die welche uns ja so sehr schätzen schieben sich nach 6% im letzten Jahr in diesem Jahr erneut 5.8% rein. Sarkasmus off. Bin mal gespannt wann was neues aus Karlsruhe zu hören ist.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16502 am: 26.04.2025 09:36 »
Unser Thema amtsangemssene Alimentation scheint quasi im Dämmerschlaf oder gar ganz beerdigt zu sein zumindest ist hier ja Grabesstille.
Keine neuen Informationen? 
Naja wenigstens sagenhafte 3 % haben wir ja als Möhre vor der Nase. Und die welche uns ja so sehr schätzen schieben sich nach 6% im letzten Jahr in diesem Jahr erneut 5.8% rein. Sarkasmus off. Bin mal gespannt wann was neues aus Karlsruhe zu hören ist.

Naja da es aktuell keine neue Regierung gibt und die erst am 06.05. vereidigt wird, wird bis dahin auch nix passieren.
Und ich denke die Prioritäten liegen dann wo anders.

Und ob das Ergebnis von der Tarifverhandlung auf Beamte und Soldaten übernommen wird, dass steht auch noch in den Sternen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16503 am: 26.04.2025 09:51 »
Bzgl. eines neuen BBVAngG wird es voraussichtlich erst 2026 Neuigkeiten geben, so dass man in 2025 nur auf das BVerfG hoffen kann.

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16504 am: 26.04.2025 09:58 »
„Erwartet mein Kommen, beim ersten Licht des fünften Tages."

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16505 am: 27.04.2025 10:56 »
Hallo zusammen,

also ich weiß jetzt nicht, ob ich das falsch deute, aber Swen schreibt im Länderforum ( Antwort #7455 am: 18.04.2025 11:27 »; Seite 498, ganz oben)......

"Das kann ich leider heute noch nicht, HansGeorg - auch hier bedarf es noch ein wenig Geduld, die bis zumindest erst einmal, wenn ich nicht falsch informiert sein sollte, etwa Ende Mai währen sollte. Wie sich dann der Blick auf unser Thema entwickeln wird, wird sich zeigen, denke ich."

Im Gesamtkontext würde ich es so lesen, dass Swen Informationen hat, dass Ende Mai eventuell mit einem Urteil gerechnet werden kann.

Ich hoffe, ich deute das nicht falsch  :(

Gruß

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16506 am: 27.04.2025 11:34 »
Das deutest Du falsch, ebse. Ich habe keine Informationen darüber, dass das Bundesverfassungsgericht bis Ende Mai eine Entscheidung fällen würde - und hätte ich entsprechende Informationen, würde es der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gebieten, das nicht öffentlich zu posten.

Ich gehe aber davon aus, dass bis Ende Mai Informationen öffentlich zugänglich sein werden, die einen mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit entscheidungserheblichen Blick nicht zuletzt für aktuelle Klageverfahren von Bundesbeamte zulassen, auch wenn deren differenzierter Nachweis erst Anfang des kommenden Jahres öffentlich zugänglich sein werden. Darüber hinaus sollten sich aus den Informationen Argumente ableiten lassen, die wohl auch für andere Rechtskreise entscheidungserhebliche Bedeutung beanspruchen dürften, so gilt es zumindest begründet zu vermuten.

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16507 am: 27.04.2025 14:42 »
Hallo Swen,
danke dir für deine Antwort. Schade, dass ich deinen Beitrag falsch gedeutet habe. Verstehe mich bitte nicht falsch, ich wollte und würde dir niemals ein "respektloses" Verhalten unterstellen.

Du bist einer derjenigen, dessen Beiträge immer sehr erhellend sind und ich dich sehr schätze.
Mal schauen, wie es weiter geht. Hoffentlich kommt dieses Jahr noch etwas. Unser Berichterstatter geht ja wohl dieses Jahr in Pension. Hoffentlich hat er die Einstellung, dass er nichts unerledigt zurück lassen möchte.

Grüße


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16508 am: 27.04.2025 15:44 »
Alles gut, ebse - ich hatte Deine Frage nicht als Kritik verstanden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass - sofern sich hinsichtlich der angekündigten Entscheidung im Senat weitgehende sachliche Einheit herstellen lässt - in nicht mehr allzu ferner Zukunft die angekündigten Entscheidungen gefällt werden. Vgl. bspw. meinen Beitrag vom 30.03. unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.msg402599.html#msg402599

derEisenbart

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16509 am: 28.04.2025 08:03 »
Guten Morgen zusammen,

falls die auf der Webseite genannten Pläne der SPD tatsächlich durchgehen, müsste die Amtsangemessene Alimentation noch mal neu begutachtet/bewertet werden, da durch die Rentenversicherungspflicht unterm Strich weniger übrig bleibt?
Oder wäre eine Amtsangemessene Alimentation unabhängig von der Rentenversicherungspflicht?



https://www.gegen-hartz.de/news/endlich-beamte-sollen-auch-in-die-gesetzliche-rente-einzahlen


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16510 am: 28.04.2025 08:16 »
Guten Morgen zusammen,

falls die auf der Webseite genannten Pläne der SPD tatsächlich durchgehen, müsste die Amtsangemessene Alimentation noch mal neu begutachtet/bewertet werden, da durch die Rentenversicherungspflicht unterm Strich weniger übrig bleibt?
Oder wäre eine Amtsangemessene Alimentation unabhängig von der Rentenversicherungspflicht?



https://www.gegen-hartz.de/news/endlich-beamte-sollen-auch-in-die-gesetzliche-rente-einzahlen

Vorher kommt eine tatsächlich amtsangemessene Alimentation, als dass das passiert :D

Wenn überhaupt wäre das mMn nur zukünftig für "Neubeamte" möglich und würde den ÖD noch unattraktiver machen.

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16511 am: 28.04.2025 12:33 »
Bundesdrucksache WD 3 - 3000 - 365/08 "Zur Eingliederung von Beamten in die gesetzliche
Rentenversicherung" https://www.bundestag.de/resource/blob/414596/559306a87d66c742d1e0563fcfcaba09/wd-3-365-08-pdf-data.pdf

BRUBeamter

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« Antwort #16512 am: 28.04.2025 12:36 »
Guten Morgen zusammen,

falls die auf der Webseite genannten Pläne der SPD tatsächlich durchgehen, müsste die Amtsangemessene Alimentation noch mal neu begutachtet/bewertet werden, da durch die Rentenversicherungspflicht unterm Strich weniger übrig bleibt?
Oder wäre eine Amtsangemessene Alimentation unabhängig von der Rentenversicherungspflicht?



https://www.gegen-hartz.de/news/endlich-beamte-sollen-auch-in-die-gesetzliche-rente-einzahlen

Vorher kommt eine tatsächlich amtsangemessene Alimentation, als dass das passiert :D

Wenn überhaupt wäre das mMn nur zukünftig für "Neubeamte" möglich und würde den ÖD noch unattraktiver machen.

Außerdem müsste man das Brutto aucch ensprechend anpassen, was dann wiederum zu deutlichen Mehrausgaben führt - wie immer alles nur Augenwischerei!

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16513 am: 28.04.2025 12:43 »
Update zu dem WD-Bericht von 2008:
https://www.bundestag.de/resource/blob/503050/c0c30f9414c355b6cbba36ab183d1b81/WD-3-028-17-pdf.pdf

Warum wurde der Verfasser geschwärzt?

Einzige was daran lustig wäre, sind die Leute mit B11 die dann nur noch 3300 Euro Rente bekommen. Oder wo auch immer die Maximalrente momentan liegt.

Killerdackel12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16514 am: 28.04.2025 13:21 »
In der Ausarbeitung wird auf Seite 4, 1. Absatz wird Bezug auf ein Urteil des BVerfG (BVerfG, NVwZ 1988, S. 329, 335) genommen. Hier heißt es:
"Die Besoldung und Versorgung des Beamten darf - auch hinsichtlich einzelner ihrer Bestandteile - nicht dem Gewährleistungsbereich des Art. 33 V GG entzogen werden. Sie muss vom Dienstherrn selbst gewährt werden, der sich hinsichtlich keiner der bedeutsamen Alimentationsleistungen durch einen Dritten entlasten darf".

Ist dies nicht bedeutsam für das evtl. kommende Partnereinkommen? Schließlich darf sich der Dienstherr keiner bedeutsamen Alimentationsleistung (Bezüge) durch einen Dritten (Partner) entlasten.