Die Beamtenschaft hat mit der Frage nach der amtsangemessenen Alimentation eine ganz andere Baustelle. Das sollte man hier nicht verquicken.
Und wieder - wie gefühlt jedes Jahr, aber auf jeden Fall aber bei jeder Tarifrunde - die gleiche sinnfreie Diskussion:
Die einen behaupten es habe nichts miteinander zu tun - was an Ignoranz nicht zu überbieten ist.
Die anderen behaupten es sei zentral - und übersehen, dass das Problem hausgemacht, also gewerkschaftsseitig entsteht.
Können wir das überspringen bitte?
Danke!
Warum sollte man deine falsche Aussage stehen lassen? Oder, magst du kurz begründen, inwiefern die Ausgestaltung der amtsangemessenen Besoldung z.B. kinderreicher Alleinverdiener- oder Doppelverdiener Beamtenfamilien oder der Abstand zum Grundsicherungsniveau irgendeine Bedeutung für die Tarifverhandlungen haben sollten?
Natürlich ist
ein Prüfparameter, die das BVerfG für die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung formuliert hat, die Entwicklung der Löhne im öffentlichen Dienst. Es gibt aber noch vier weitere. Und die spielen hier in dieser Verhandlung keine Rolle. Darauf müssen aber die Besoldungs-Gesetzgeber dennoch Rücksicht nehmen. Das Thema der Höhe der Beamtenbesoldung ist wesentlich komplexer und muss gesondert betrachtet werden. Weder ist es mit einer inhaltsgleichen Übnerahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen sinnvoll bearbeitet, noch gelöst.
Warum sollte man sich also hier mit einer Fragestellung, die beide Seiten der Tarifparteien nicht betrachten können, weil sie gar nicht zuständig sind (die AG-Seite ist durch die jeweiligen Landesregierungen vertreten, für die Besoldung zuständig sind jedoch die Landtage), noch überhaupt die relevanten Fakten betrachten können, weil hier ganz andere Dinge, als in den Tarifverandlungen eine Rolle spielen, überhaupt auseinandersetzen?
Das Thema Beamtenbesoldung ist hier einfach fremd und hat in den Tarif-Verhandlungen nichts zu suchen, sondern gehört in die (nach den Tarif-Abschluss erfolgende) Diskussion in die Landesparlamente, wo dann die Gewerkschaften auch angehört werden.