Hallo zusammen, hat jemand etwas über das Thema Dienstradleasing im Rahmen der TVL Verhandlungen gehört? Ich wundere mich seit längerem über die Ungleichbehandlung von Angestellten vs. Beamten in Bezug auf dieses Thema.
Z.B.
https://www.hamburg.de/zpd/fhh-bike/15025816/fhh-bike/
Ist sowas überhaupt ein Thema für einen Tarifvertrag?
Ja, da der Tarifvertrag ohne Anpassung keine Entgeltumwandlung für das Jobrad zuläßt.
Wieso sollte ein Tarifvertrag so eine Regeleung - die z.B. über eine BV angeboten werden kann - nicht zulassen? Wenn du das via Tarifvertrag regelst, regelst du den tariflichen Anspruch auf das Jobrad - freiwillig kann ein AG mMn so ein Leasing über Entgeldumwandung anbieten.
Wieso ein Tarifvertrag dieses nicht zulässt?
Ganz einfach, weil er es eben so geregelt hat, das nur für betriebliche Altersversorgung eine Entgeltumwandlung gestattet ist.
Also der Tarifvertag regelt nicht Jobrad ja/nein, sondern Entgeltumwandlung für Jobrad: Nein.
Jobrad ohne Entgeltumwandlung: erlaubt.
Aber auch in NI soll da ein Änderung erfolgen.
Warum die Gewerkschaften das dort so reingeschrieben haben?
Vielleicht, damit ihre Beitragshöhe nicht reduziert wird.
Oder weil sie den Ag vor Milchmädchenrechnungen schützen will oder oder.
Ehrlich gesagt: keine Ahnung.