Seit Juli zahle ich beispielsweise ca. 150 Euro im Jahr mehr an Beiträgen zur Pflegeversicherung, weil diese für Kinderlose seit Juli gestiegen sind.
Nach der Logik müsstest du fordern, dass für kinderreiche Beschäftigte das Gehalt gekürzt wird, da deren Pflegeversicherungsbeiträge ja gesunken sind. Und Leute, die durch Steuerklassenwechsel jetzt weniger Steuern zu zahlen haben als zuvor, beträfe dies analog genauso, wenn man deinen Gedanken konsequent weiterführt.
Es sollte offensichtlich sein, dass dies nicht von Relevanz sein kann, denn die Sozialversicherungsbeiträge wie auch die Einkommensteuer beeinflussen den Verhandlungsgegenstand der Tarif-Verhandlungen nicht -- den AN-Bruttolohn.
Man müsste schon eher begründen, warum die eigene Tätigkeit jetzt z.B. 10% höher entlohnt weren sollte. Bei Personen, die Wirtschaftsgüter erzeugen, welche jetzt entsprechend teurer verkauft werden, kann man das noch recht leicht nachvollziehen, denn diese erwirtschaften ja jetzt größere Umsätze (und wahrscheinlich auch Gewinne) als zuvor. Dergleichen jetzt aber für z.B. Verwaltungsberufe nachzuweisen erscheint mir auf den ersten Blick doch schwieriger...