Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035581 times)



MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5987 am: 05.12.2023 09:34 »
Was auch nicht verwundert, da es tief in die Planbarkeit der Ressourcen des AGs eingreift, wenn man es als muss Angebot in den TV einbringt und der AG es aus betrieblichen Gründen verneint und die AN dann es einklagen müssten.

Insofern ist sehr wohl seine Tinte wert, weil es dem willigen AG alles ermöglicht und der Unwillige halt eben nicht die ArbG beschäftigt.
Ja, so kann man das sehen.
Leider habe ich keinen Überblick, in welchem Umfang im Bereich des TV-L Langzeitarbeitskonten eingerichtet sind.
Mir sind keine Fälle bekannt (was natürlich nichts heißen will). Sollte es so sein, das eine tarifliche Regelung seit 2006 = seit 17 Jahren nicht angewendet wird, dann bleibt es dabei: Papier und Tinte nicht wert...
und zwar solange bis er mal eingesetzt wird.


thesisko

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5989 am: 05.12.2023 09:52 »
Scauen wir mal. Es ist wirklich Druck auf dem Kessel. Das allererste Mal in der Geschichte gab es Streikbeteiligungen bei uns in der Kammer. Und es werden mehr. Morgen wird eine ordentliche Anzahl von Beschäftigten von uns streiken. Das hat unsere Dienststellenleitung ordentlich wachgerüttelt.

Hoffen wir, dass die TDL ein Einsehen hat.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5990 am: 05.12.2023 10:05 »
Was auch nicht verwundert, da es tief in die Planbarkeit der Ressourcen des AGs eingreift, wenn man es als muss Angebot in den TV einbringt und der AG es aus betrieblichen Gründen verneint und die AN dann es einklagen müssten.

Insofern ist sehr wohl seine Tinte wert, weil es dem willigen AG alles ermöglicht und der Unwillige halt eben nicht die ArbG beschäftigt.
Ja, so kann man das sehen.
Leider habe ich keinen Überblick, in welchem Umfang im Bereich des TV-L Langzeitarbeitskonten eingerichtet sind.
Mir sind keine Fälle bekannt (was natürlich nichts heißen will). Sollte es so sein, das eine tarifliche Regelung seit 2006 = seit 17 Jahren nicht angewendet wird, dann bleibt es dabei: Papier und Tinte nicht wert...
und zwar solange bis er mal eingesetzt wird.
Ich tippe auf Totgeburt!
Eingebracht von Gewerkschaftsseite, von der Arbeitgeberseite unter der Bedingung einer "kann"-Bestimmung gebilligt (mit dem unausgesprochenen Hintergedanken: Werden wir niemals anwenden!).
17 Jahre Nichtanwendung sind ein klares Statement...

Pit

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5991 am: 05.12.2023 10:09 »
Getreu dem Motto: Was lange währt, wird endlich gut, wurde es bei uns nun eingeführt  ;D

Aber die Konditionen zur Auflösung des Langzeitarbeitskontos sind so dermaßen schräg, dass es wahrscheinlich niemand in Anspruch nehmen wird.

Garfield

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5992 am: 05.12.2023 10:12 »
Getreu dem Motto: Was lange währt, wird endlich gut, wurde es bei uns nun eingeführt  ;D

Aber die Konditionen zur Auflösung des Langzeitarbeitskontos sind so dermaßen schräg, dass es wahrscheinlich niemand in Anspruch nehmen wird.

Interessant.
Kannst du mal beschreiben, wie das insgesamt bei euch nun gehandhabt wird?

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« Antwort #5993 am: 05.12.2023 10:18 »
Die Anfrage habe ich damals an den Personalratsvorsitzenden gestellt, welcher eben auch der Gewerkschaftsvertreter "meiner" Gewerkschaft war. Also, wenn neben AG auch Personalrat und Gewerkschaft keinerlei Ambitionen zeigen, ist es auch in meinen Augen eine Totgeburt.

Klage ist übrigens eine nette Sache, aber bei einer "Kann"-Regelung recht aussichtslos.

Witzig finde ich dennoch die Argumentation "Planbarkeit", wo doch zumindest hier die AG jedes einzelne Mal überrascht sind, wenn eine Kollegin/ein Kollege sich in die Rente verabschiedete. Deshalb gab es ja auch nie eine saubere Übergabe - "Akten findet ihr im Zimmer und tschüß" war der Regelfall.

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5994 am: 05.12.2023 11:03 »
Getreu dem Motto: Was lange währt, wird endlich gut, wurde es bei uns nun eingeführt  ;D

Aber die Konditionen zur Auflösung des Langzeitarbeitskontos sind so dermaßen schräg, dass es wahrscheinlich niemand in Anspruch nehmen wird.
Erzähl uns bitte ALLES darüber!

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5995 am: 05.12.2023 11:06 »
Was auch nicht verwundert, da es tief in die Planbarkeit der Ressourcen des AGs eingreift, wenn man es als muss Angebot in den TV einbringt und der AG es aus betrieblichen Gründen verneint und die AN dann es einklagen müssten.

Insofern ist sehr wohl seine Tinte wert, weil es dem willigen AG alles ermöglicht und der Unwillige halt eben nicht die ArbG beschäftigt.
Ja, so kann man das sehen.
Leider habe ich keinen Überblick, in welchem Umfang im Bereich des TV-L Langzeitarbeitskonten eingerichtet sind.
Mir sind keine Fälle bekannt (was natürlich nichts heißen will). Sollte es so sein, das eine tarifliche Regelung seit 2006 = seit 17 Jahren nicht angewendet wird, dann bleibt es dabei: Papier und Tinte nicht wert...
und zwar solange bis er mal eingesetzt wird.
Ich tippe auf Totgeburt!
Eingebracht von Gewerkschaftsseite, von der Arbeitgeberseite unter der Bedingung einer "kann"-Bestimmung gebilligt (mit dem unausgesprochenen Hintergedanken: Werden wir niemals anwenden!).
17 Jahre Nichtanwendung sind ein klares Statement...
Wieso gehst du davon aus, dass keiner der 1000 TV AGs es macht?

Ich kenne welche, die gehen über diesen Weg in die "Altersteilzeit" (weiß aber nicht ob es tatsächlich via 10.6 ist), sprich reduzieren die Arbeitszeit, arbeiten weiter Vollzeit und Sammeln Stunden um dann früher nicht mehr zur Arbeit zu müssen.
Und wenn ich hier einige Stimmen im Forum höre, scheinen es andere AGs wohl doch zu machen, also Tinte ist doch was wert? Nur bei eurem AG nicht?
So wie der 16.5?

Aber was wäre gewonnen, wenn man so etwas als muss Regelung tariflich vereinbart hätte?

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5996 am: 05.12.2023 11:07 »
Klage ist übrigens eine nette Sache, aber bei einer "Kann"-Regelung recht aussichtslos.
Ich hatte MoinMoin an der Stelle so verstanden, das bei einer "Muss"-Regelung (ggf. ergänzt um: "sofern es betrieblich darstellbar ist") es (verstärkt) zu Klagen kommen könnte, falls der AG mit der Begründung "geht hier aus betrieblichen Gründen leider nicht" verweigert.

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« Antwort #5997 am: 05.12.2023 11:11 »
Klage ist übrigens eine nette Sache, aber bei einer "Kann"-Regelung recht aussichtslos.
Ich hatte MoinMoin an der Stelle so verstanden, das bei einer "Muss"-Regelung (ggf. ergänzt um: "sofern es betrieblich darstellbar ist") es (verstärkt) zu Klagen kommen könnte, falls der AG mit der Begründung "geht hier aus betrieblichen Gründen leider nicht" verweigert.

Habs nochmal nachgelesen "Der Arbeitgeber kann mit der/dem Beschäftigten..."

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5998 am: 05.12.2023 11:12 »
Wieso gehst du davon aus, dass keiner der 1000 TV AGs es macht?
...Aber was wäre gewonnen, wenn man so etwas als muss Regelung tariflich vereinbart hätte?
Weil es dann mit großer Wahrscheinlichkeit u.a. in diesem Forum regelmäßig Thema wäre - was es aber nicht ist.
Daraus schließe ich, das macht (so gut wie) kein AG im Bereich der TdL.

Wenn es als "Muss"-Regelung vereinbart wäre (mit der Einschränkung aus meinem vorherigen Posting), könnte es - nach 17 Jahren - evtl. inzwischen höchstrichterlich Ausgeurteilt sein  ;)

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5999 am: 05.12.2023 11:15 »
Klage ist übrigens eine nette Sache, aber bei einer "Kann"-Regelung recht aussichtslos.
Ich hatte MoinMoin an der Stelle so verstanden, das bei einer "Muss"-Regelung (ggf. ergänzt um: "sofern es betrieblich darstellbar ist") es (verstärkt) zu Klagen kommen könnte, falls der AG mit der Begründung "geht hier aus betrieblichen Gründen leider nicht" verweigert.

Habs nochmal nachgelesen "Der Arbeitgeber kann mit der/dem Beschäftigten..."
Ja, und MoinMoin hatte ein "was wäre wenn" ins Spiel gebracht um den Vorteil einer "Kann"-Regelung an dieser Stelle herauszuarbeiten: "Insofern ist sehr wohl seine Tinte wert, weil es dem willigen AG alles ermöglicht und der Unwillige halt eben nicht die ArbG beschäftigt."