Du bringst es auf den Punkt - denn dem Bundesverfassungsgericht ist es nicht gestattet, eine gegenwärtige Alimentationshöhe festzulegen, es kann nur vergangenheitsbezogen feststellen, dass ein Gesetz nicht mit der Verfassung in Einklang stand und anhand der Mindestalimentation und der gewährten Nettoalimentation den Fehlbetrag des vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Kernbestands der Alimentation betrachten, in den es keine Einschnitte geben kann. Die Folgerungen daraus zu ziehen, ist dann weiterhin Aufgabe des Besoldungsgesetzgebers, der die Pflicht hat, eine amtsangemessene Alimentation zu gewähren.
Ich denke, wir Beamte wäre alle heilfroh, wenn das Bundesverfassungsgericht genau solch eine Tabelle entwickeln würde (und die Besoldungsgesetzgeber ebenso, weil sie damit Verantwortung auf das Bundesverfassungsgericht abstreifen könnten) - aber sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nie kommen; dahingegen aber eine immer weitere Eingrenzung des weiten Entscheidungsspielraums, über den die Besoldungsgesetzgeber verfügen.