kann man leider tatsächlich nur raten,[...] zur Anspruchswahrung eine Klage [...]
So langsam kommt die nahezu 180 Grad Kehrtwende. Ich hatte ja schon im "Vorgänger"-Forum zu jedem Jahreswechsel die Schampus-Korken der Besoldungsbehörden knallen gehört, weil viele keine Widerspruch im abgelaufenen Jahr gestellt haben, und weil wieder drei Jahre rum sind, indem sich Besoldungsgeber vollkommen bedeckt hielten (und kein Verzicht auf Einrede der Verjährung und Ruhendstellung erklärt haben). Da wurde mir jedes Mal entgegnet, dass es nie eine Verjährung/Verwirkung geben kann.
Es reicht jährlich Widersprüche einzulegen, und seine Kopie mit seinem "ab-Vermerk" fein säuberlich abzuheften, und nach Jahr für Jahrzehnt, langsam zu einem Gollum zu wandeln und nur noch von seinem "Schatz" zu sprechen.
Geht ein ST zum Pfandleiher.
„Guten Tag, Herr Pfandleiher, ich bin Beamter.
„Guten Tag, Herr Beamter“
„Ich bin knapp bei Kasse…“
„das sagten Sie bereits“
„ich möchte meinen Schatz bei Ihnen lassen“ Aktenordner rübereich.
„Was ist das denn?“
Das ist meine Handakte meiner jährlichen Besoldungswidersprüche. Jeder einzelne ist so 10 Tausend Euro wert, sind bereits 20 Stück. Irgendwann wird dem Besitzer der Schreiben das Land reumütig von sich aus, den vorenthaltenen Sold nachzahlen. Ein hunderprozentig sicheres Geschäft, wir leben ja in einem Rechtstaat. Ich dachte, so an 150 Tausend für mich und 50 Tausend für Sie“
Gibt die Handakte zurück. Verdreht die Augen,“der Nächste, bitte“
Dabei steht es doch schon eindeutig in einem der Lieblingszitate: "Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen (MEHRZAHL) gewehrt haben"
Akuter Mangel an Sold – Widerspruch
Ist die Behauptung des Mangels ernst gemeint? Zeitnah Untätigkeitsklage!
Das Tandem aus Widerspruch ergibt erst die Mehrzahl an Rechtsbehelfen.
Sofern die Jahre verstreichen, kann die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden. Wahrscheinlich ist die Einrede gar nicht nötig, weil ein Gericht die Ernsthaftigkeit und die Notwendigkeit (tagesaktuelle Grundbedürfnisse sind wohl doch mit einem zu niedrigem Sold ausreichend zu bestreiten) des Widerspruchs nach gewisser Zeit des Liegenlassens als automatisch verwirkt ansehen kann.
Also ganz konkret, was muss ich tun, wenn mein drei Jahre alter Widerspruch zum Jahreswechsel verjährt/verwirkt?Fax an die Rechtsantragstelle mit dem Widerspruchsschreiben und dem Wort drauf „Untätigkeitsklage“ in den nächsten drei Tagen, Rest der Begründung im nächsten Jahr?
Mein Widerspruch soll endlich ruhend und verjährungsfrei gestellt werden, bis alles zum Abstandsgebot verfassungsgemäß geklärt ist.