@A9A10A11A12A13
ich denke du beziehst dich auf meine Aussage, dass Gewerkschaften mit 20k pro Bundesland alle Besoldungsgruppen durchklagen könnten?
Es wird nur die Besoldungsgruppe dem BVerfG vorgelegt, nicht die Stufe.
z.B. hier aus dem 2 Posts höheren VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2022 - 26 K 258/15.
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 2 Abs. 1 des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 (GV. NRW. S. 486) in der Fassung des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen vom 11. November 2014 (GV. NRW. S. 734), soweit er die Besoldungsgruppe B 3 in den Jahren 2013 und 2014 betrifft, mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar ist.
Alles außer Besoldungsgruppe und Jahr ist daher nicht wirklich relevant.
Die Arbeit dürfen auch Gewerkschaftssekretäre machen, müssen die Leute halt mal die Birne anstrengen, anstelle von Häppchen und Wandertage. Die Gerichtskosten pro Verfahren liegen bei 483 Euro.
A6 bis A16 wären dann 11 Verfahren, auf die B-Besoldung habe ich nicht so viel Augenmerk gelegt, die sind glaube ich auch eher selten in Gewerkschaften, sondern Parteien.
Gibt ja auch zahlenmäßig nicht so viele B-Leute.
Bezüglich den Eingebungen in den Verfahren kann man sich auf ein Mindestmaß konzentrieren. Vor den VG gilt eine Form des Amtsermittlungsgrundsatzes. Das Gericht muss wenn man nicht gerade gar nichts vorträgt, ohnehin die Parameterprüfung starten.
Es gilt auch ohnehin der mündliche Verhandlungsgrundsatz. Wenn es vor Gericht um Zahlen geht, dann wird es ohnehin schwer das alles mündlich zu machen. Ist aber Aufgabe des Gerichts das alles schriftlich in ein Urteil zu fassen. Man verschiebt also taktisch klug die Arbeitslast auf das Verwaltungsgericht.
Jedenfalls sollte man sich auf die niedrigeren A-Besoldungsgruppen konzentrieren.
Es waren nahezu alles Richterverfahren in jüngerer Vergangenheit. Da ist das Mindestabstandgebot eher selten verletzt. Wegen der Bürgergelderhöhung 2023 ist es momentan in sehr vielen Ländern wieder verletzt, deshalb niedrige Besoldungsgruppen überall durchklagen.
Aus meiner Sicht besser als die Vogelstraußtaktik jahrelang nichts zu tun.