Vielen Dank für den Link. Aus Interesse habe ich mal einen kurzen Blick auf die neue "hamburgische Zuschlagspolitik nach Gutsherrenart" geworfen, hier meine völlige unjuristische Meinung (@Swen möge bei Bedarf gerne korrigieren/ergänzen):
Ausgangspunkt für 2023 ist eine "hergebrachte" Besoldungstabelle (die sich im Ländervergleich eher im unteren Bereich zu befinden scheint).
- Für einen Ehering gibt es einen monatlichen Zuschlag von 145,96€, siehe Seite 18.
- Für das erste und zweite Kind gibt es einen Zuschlag von jeweils 170,00€.
- Für das dritte und jedes weitere Kind gibt es einen Zuschlag von 800,00€.
Nun ist dem Besoldungsgesetzgeber allerdings aufgefallen, dass mit dieser Besoldungsstruktur teilweise das Mindestabstandsgebot verletzt wird.
Die logische Lösung wäre natürlich eine entsprechende Anhebung aller Grundgehaltssätze, um das bisherige Besoldungsgefüge zu erhalten.
Stattdessen hat sich der Senat jedoch einen "Besoldungergänzungszuschlag" ausgedacht, siehe Seite 19-21.
Dieser ist mutmaßlich exakt so kalibriert (beispielsweise bei zwei Kindern 1.042€ für A6/1 oder 240€ für A10/2), um alle gerade so über die 115% zu hieven. Quasi Sozialismus für alle.
Und als besonderes Schmankerl gibt es den Zuschlag natürlich nur, wenn der Verdienst des Ehepartners unterhalb einer bestimmten Schwelle liegt.
Ich hoffe doch inständig, dass das BVerfG diesem Spuk demnächst ein jähes Ende setzen wird...