8 Monate ist es her, als ich meinen letzten Beitrag hier verfasst habe. Ich bin zuversichtlich, dass es bis Ende 2024 nichts wird mit einer Gesetzgebung, die von Swen akzeptiert oder gar goutiert wird.
Die immer wiederkehrenden Wortschwalle sind erheiternd und ermüdend zugleich. Sie erinnern mich an die Anwaltsstation im Referendariat, wo es zum guten Ton gehörte, immer noch einen drauf zu setzen. Die Kunst, etwas kurz und knackig auf den Punkt zu bringen, beherrschen eben nur die wenigsten.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf in Bayern lande ich ab nächstem Jahr bei 4.700 netto (Steuerklasse I). Dem Mitbürger und Steuerzahler hier aus Sicht von Swen eigentlich erzählen zu müssen, dass das viel mehr sein müsste, weil die Besoldung für alle angehoben werden müsste, aufgrund des Abstandsgebots auch für A15 ff., mutet schon fast absurd an. Solange das nicht nachvollzogen wird, dass ein solches Vorgehen politisch und fiskalisch nicht vermittel- und durchsetzbar ist, kann man immer und immer wieder die Rechtsprechung des BVerfG anführen. Es führt nur nicht dazu, dass etwas passiert.
Beste Grüße von einem mit seiner Besoldung sehr zufriedenen Beamten.
Für Dich persönlich scheint ja die Besoldung mit Familien- und Regionalzuschlag zu passen, aber das sagt doch nichts über die Verfassungsmäßigkeit aus. Letztendlich ist ja klar, dass all diese Sonderregelungen erfunden wurden, um die Anforderungen bisheriger Verfassungsgerichtsurteile günstigstmöglich anzugehen (Ehepartner rausrechnen, Stufen streichen, Verlagerung von Tarifsteigerungen von Grundgehalt zu Kinderzulage, "Wert" einzelner Kinder je nach konkretem Urteil, wohnortabhängige Besoldung). Das wird sicher alles auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft werden in den nächsten Jahren. Dass man mit A6 und drei Kindern je nach Bundesland vielleicht mehr Netto in der Tasche hat als mit A12 ohne Kinder, ist zumindest interessant, vielleicht auch noch plausibel (Vergleiche zur Privatwirtschaft verbieten sich ;-). Wenn man nun aber noch 5 km weiter südlich wohnt und Wohnstufe VI statt III gilt (Vorort Duisburg vs. Vorort Düsseldorf) und damit den Jackpot zieht, wird es schon arg kurios. Und letztendlich wäre dann so eine solche Ansammlung von individuellen Lebenssituationen und -entscheidungen wesentlich für die Besoldung. Ist das gewünscht und verfassungsgemäß? Wir werden sehen. Ein solches System, bei dem sich der Lohn aus individuellen Komponenten zusammensetzt ist extrem komplex und führt neben den oben angeführten Schieflagen auch zu Missbrauch (Abstellkammer in München als Hauptwohnsitz, Gehalt der Ehefrau stets aktuell gemeldet, usw. ) Sollen Beamte wie H4-Antragsteller durchleuchtet werden?
Und ich gebe dir in den anderem Punkt recht: Warum sollte man überhaupt Richterin oder Professorin werden wollen oder in die Landes-IT gehen, wenn sie sich Mühen gar nicht lohnen, das entsprechende Ausbildungsniveau zu erreichen, das für eine Verbeamtung zu erfüllen ist? Dann geht man halt in die freie Wirtschaft, wenn man kein Idealist, Depp oder beides ist.
Aber warum sollte sich das Verfassungsgericht an einer Vermittelbarkeit des Urteils stören? Immer wieder gab es Urteile, die kritisiert wurden und auch gegen die aktuelle politische Stimmung oder gefühlte Mehrheitsmeinung standen. Das ist dann halt eine politische Diskussion! Klar, "Mehr Geld mehr für Beamte" wird auch keine Partei plakatieren wollen. Das sind aber eben auch Polizistinnen und Feuerwehrleute, die tatsächlich Ihrem Dienstherrn vertrauen müssen, dass Sie finanziell nicht unter die Räder kommen. Und eine Erhöhung der Grundbesoldung würde eben auch in den TV-Bereich durchschlagen. Auch das wäre politisch sicher nicht gewünscht, aber der öffentliche Dienst soll ja attraktiver werden... Fangen wir doch bei den Basics an.