Dann habe ich es ja doch richtig verstanden kann das Empfinden von Ungerechtigkeit vielleicht auch nachvollziehen.
Vielleicht ein spannender Ansatz:
Die Alimentation soll dem Beamten "und seiner Familie" eine amtsangemessene Lebensführung ermöglichen.
Nun kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass die "familienbezogenen Bestandteile" unabhängig
von Teilzeit oder Elternzeit zu betrachten sind. Sie stehen nämlich eigentlich nicht in Zusammenhang damit, inwieweit der Beamte sich seinem Dienstherrn zur Verfügung stellt. So sagt das BVerfG insbesondere, dass ab dem 3. Kind nicht weiter auf die Grundbesoldung zurückgegriffen werden darf. Wenn also der Gesetzgeber meint, "nach Bedarf" besolden zu dürfen, dann ist es nur nur konsequent, die Besoldungsbestandteile, die nicht den Beamten persönlich, sondern Mitglieder seiner Familie betreffen, nicht im Teilzeitumfang zu kürzen.