Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2806522 times)

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3375 am: 20.06.2022 11:24 »
Dafür gibt es so viele Beispiele und es wird einfach ausgesessen. Mitarbeiterbindung ein absolutes Fremdwort. In der Denke steckt man immer noch in den 90ern/2000ern, wo man 100 Bewerbungen erhielt auf eine technische Stelle. Mittlerweile sind Stellen schon zum fünften oder sechsten Mal ausgeschrieben, aber selbst hinterfragt wird sich natürlich nicht.
Naja, bei uns inzwischen schon, es werden die MINT Stellen jetzt anders und breiter Beworben und mehr als die Muss-Stufen werden nicht mehr diskutiert sondern indirekt Angebote, es finden sich damit tatsächlich immer noch gute Menschen, wenn man ihnen gute Angebote macht.
Selbst Amtssprache ist Deutsch wird nicht mehr zu 100% gefordert 8) :o

semper fi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3376 am: 20.06.2022 15:52 »
Hach, ich habe schon eine ganze Weile nix geschrieben aber weiterhin interessiert gelesen. Es ist wirklich toll, was man alles im Forum findet, insbesondere die ironischen statements sind doch immer wieder ein Genuss  ;D. Vielen Dank dafür liebe Forenmitglieder.

Zur Bestenauslese, Nachwuchs und Stellenbesetzung habe ich für Thüringen natürlich auch eine Meinung. Ich kann eigentlich nur den Vorrednern zustimmen. Eine Bestenauslese gibt es nicht mehr, man nimmt was man bekommt. Leistung wird auch weiterhin nicht belohnt, Beförderungen sind in Thüringen gefühlt abgeschafft. Mangels Bewerber werden mittlerweile frisch vom Studium kommende A9er auf A12er Posten gesetzt, damit man einfach irgendwen hat. Auch diese werden aber nicht entsprechend der Wertigkeit der Dienstposten in angemessener Zeit befördert, wäre ja noch schöner, da darf man dann erstmal 3 Jahre Probezeit abwarten und dann seine erste Beurteilung bekommen, die aber vom jeweiligen Ministerium auch gleich wieder nach unten geschraubt wird. Da wird dann gesagt: "Wenn der so gut wäre, dann wäre er ja im Ministerium". Was für eine Logik. Und so gehen diese Kollegen dann auch meist zu einem anderen Dienstherren, wenn sie nach einem Jahrzehnt oder länger eine A12 erfüllt aber nur eine A9 bezahlt bekommen haben.

In der Haushaltsplanung 2023 haben die Ministerien auch gleich mal 800 Stellen mehr gefordert. Die zuständige Finanzministerin Frau Taubert hat dem einen Riegel vorgeschoben mit dem Verweis, dass in Thüringen 4.000 Stellen unbesetzt seien. Jetzt müsste der einigermaßen vernunftbegabte Mensch sich eigentlich fragen, ja warum sind denn diese Stellen unbesetzt? Liegt es vielleicht an der Attraktivität oder vielleicht am Gehalt? Aber diese Gedanken macht sich leider niemand, warum auch, der öD ist doch das gelobte Land! Ja nee, ist es eben scheinbar nicht der Fall.
Und so versucht man weiter mit dem Slogan "Öffentlicher Dienst- viel Arbeit für wenig Geld!" junge Kräfte zu locken. Warum das nicht zieht ist mir aber auch ein Rätsel. Und so kommt kaum mehr einer dazu und die vorhanden werden immer weniger. Und so wird halt einfach gefordert, dass die verbliebenen Lakaien auch die Arbeit der unbesetzten Posten erledigen. Wer es macht erfüllt oftmals zwei oder mehr Dienstposten, immer auch in der Hoffnung eines Tages dafür doch einmal befördert zu werden. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt aber auch dabei ist und bleibt leider der Wunsch Vater des Gedankens. So eine A9 kann man sich ja gerade so noch leisten aber eine A10 das ist einfach nicht finanzierbar, da gerät der Staatshaushalt ins Wanken, ist doch klar.

Stattdessen gibt man sich doch lieber selbst das Geld, da ist es auch viel besser aufgehoben und so gönnen sich die Abgeordneten erstmal eine Erhöhung der Diäten um 3,9 % rückwirkend zum 01.01.2022. Das haben sie sich aber auch verdient, so sind die Debatten, ob ein Windrad nun 1000 Meter oder 925,38 Meter von einem Haus entfernt stehen dürfen auch einfach echt anstrengend und immerhin hängt die Zukunft der Welt und die Zukunft der Menschheit davon ab, was hier in Thüringen beschlossen wird.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3377 am: 24.06.2022 08:59 »
Zitat
Im Hinblick auf die familienbezogene Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Erhöhungsbetrags ist das verfassungsrechtliche Abstandsgebot nicht unmittelbar betroffen, weil dieses sich auf die Höhe der Grundgehälter bezieht.

Im Gesetzentwurf von BW wird behauptet, dass das Abstandsgebot sich nur auf das Grundgehalt bezieht. Ist diese Aussage korrekt?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3378 am: 24.06.2022 12:00 »
Ich habe es noch nicht geschafft, mir den Entwurf anzuschauen - das allgemeine Abstandsgebot bezieht sich materiell nicht auf das Grundgehalt; es wird im Prüfverfahren auf der ersten Prüfungsstufe indiziell anhand der Endstufe der Grundgehälter geprüft und ist, sofern zur Vermutung Anlass besteht, dass besoldungsdifferenzierende Besoldungsbestandteile die materiellen Abstände unstatthaft einebnen (Besoldungsdifferenzierungen werden von den Grundegältern nicht widergespiegelt), in der Gesamtbetrachtung, spätestens in der Gesamtabwägung weiterhin darauf zu prüfen, ob die materielle Abschmelzung sachgerecht erfolgt oder nicht. Sachgerecht kann sie nur erfolgen, wenn sie sich prozedural über einen sachlichen Grund begründen lässt. Das Ziel, Personalkosten einzusparen, stellt keinen hinreichenden Grund dar. Am Ende muss das Gehalt als Ganzes materiell eine amtsangemessene Alimentation garantieren, die also die Wertigkeit des jeweiligen Amtes beachtet. Die Aussage, "dass das Abstandsgebot sich nur auf das Grundgehalt bezieht", ist also, sofern sie auf die materielle Dimension bezogen ist, sachlich falsch.

Der mit der Goldkante

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3379 am: 26.06.2022 19:20 »
Liebes Forum, bin neu hier... Vielleicht kann mir jemand hier eine sachkundige Auskunft/Empfehlung geben: Meine Lebensgefährtin ist Bundesbeamtin, wir sind nicht verheiratet und haben zwei Kinder. Bislang bezieht sie  das Kindergeld. Zu unserer Schande muss ich gestehen, dass wir von den Beschlüssen des BVerfG erst vor 14 Tagen gehört haben. Also haben wir bislang auch noch keine Widersprüche erhoben... Nachdem NRW ja nun die Vorgeben des Gerichts umgesetzt hat, der Bund aber noch zögert, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, dass wir die Kinder über mich melden. Was würdet Ihr machen?

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3380 am: 27.06.2022 00:54 »
Nachdem NRW ja nun die Vorgeben des Gerichts umgesetzt hat, der Bund aber noch zögert, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, dass wir die Kinder über mich melden.

Das neue Fertilitätsprinzip greift:
Klasse, dass die Besoldungsgeber endlich mit attraktiven Besoldungen den Wettbewerb um die klügsten Köpfe kinderreichsten Familien aufnehmen!

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3381 am: 27.06.2022 08:21 »
Liebes Forum, bin neu hier... Vielleicht kann mir jemand hier eine sachkundige Auskunft/Empfehlung geben: Meine Lebensgefährtin ist Bundesbeamtin, wir sind nicht verheiratet und haben zwei Kinder. Bislang bezieht sie  das Kindergeld. Zu unserer Schande muss ich gestehen, dass wir von den Beschlüssen des BVerfG erst vor 14 Tagen gehört haben. Also haben wir bislang auch noch keine Widersprüche erhoben... Nachdem NRW ja nun die Vorgeben des Gerichts umgesetzt hat, der Bund aber noch zögert, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, dass wir die Kinder über mich melden. Was würdet Ihr machen?

Kinder ummelden und trotzdem jedes Jahr Widerspruch einlegen...

algo86

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3382 am: 12.07.2022 09:43 »
Man munkelt, dass in den Plenarsitzungen am 19.,20. oder 21.07. im bayr. Landtag etwas zum Thema amtsangemessene Alimentation verkündet wird.
Wenn wir ganz viel Glück haben, vielleicht sogar einen Referentenentwurf.
Schau ma ma

matzl

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3383 am: 12.07.2022 14:45 »
Man munkelt, dass in den Plenarsitzungen am 19.,20. oder 21.07. im bayr. Landtag etwas zum Thema amtsangemessene Alimentation verkündet wird.
Wenn wir ganz viel Glück haben, vielleicht sogar einen Referentenentwurf.
Schau ma ma
Darf man fragen, woher du diese Info hast?

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3384 am: 12.07.2022 16:50 »
In Hamburg gab es aktuell eine kleine schriftliche Anfrage in der Bürgerschaft zum Sachstand des Gesetzentwurfs und von Nachzahlungen. Eine Antwort scheint noch auszustehen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3385 am: 13.07.2022 16:12 »
Der Gesetzentwurf in Hamburg ist nun auch öffentlich. Ziemlich rückständiges Ding. Es soll die Ausgleichszahlungen geben. Sonst nur die ausgehandelte Erhöhung ab Dezember 2022. Innerhalb von 5 Jahren soll dann ein verfassungsgemäßes Gesetz kommen. Es wird auch schon in Aussicht gestellt, dass man am alten Familienbild nicht festhalten wird. Hört sich sehr nach SH an.

Big T

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BlauerJunge

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3387 am: 14.07.2022 07:41 »
Die Länder basteln mehr schlecht als recht an der Besoldung herum, machen eher Hüpfer als den großen Wurf und dann lese ich heute in der Zeitung, dass beispielhaft für BaWü dem Land rund 10.600 Beamte fehlen.

What comes around, goes around.

Attraktivität hat viele Gesichter aber wenn schon die Besoldung ausschaut wie eine Fratze, machen diese Zahlen halt schon Sinn.

A9A10A11A12A13

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« Antwort #3388 am: 14.07.2022 08:19 »
EU-Kommission moniert Richterbesoldung:
https://www.zeit.de/news/2022-07/13/eu-kommission-deutsche-richter-muessen-besser-bezahlt-werden

Die dpa-Meldung greift die Veröffentlichung des dritten Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit auf, in dem die Angaben aus https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/schere-bei-einstiegsbesoldung-bleibt-weit-geoeffnet eingeflossen sind.

Es geht also um eine 13% Schere, die Länder-Neid-Schere.

Im übrigen, das ist die Richterlösung:
Leitsatz 10: Die Amtsangemessenheit der Besoldung sollte durch eine Justizzulage hergestellt werden.
Leitsatz 4 : Die Angemessenheit der Besoldung ist durch Grundgehalt zu sichern.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3389 am: 14.07.2022 08:28 »
Ich könnte mir vorstellen, das man das Problem mit den Grundgehaltssätzen in den nächsten 1-3 Jahren löst. Wenn Verdi es nicht verkackt sind wohl 4-5% pro 12 Monate drinnen und das ganze mal zwei oder drei Jahre + einen höheren Kinderzuschlag.

Wenn man Harz4 nicht wesentlich erhöht, könnte das schon in die Richtung amtsangemessene Besoldung laufen.