Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4359785 times)

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8055 am: 08.09.2025 08:43 »
Sehe ich ähnlich. LEhrer müssen keine BEamte sei.

Wichtig ist, dass es Netto gleich bleibt....ansonsten findet man keine qualifizierten Leute mehr, was heute in vielen Unterrichtsfächern  eigentlich schon der Fall ist
Bei den Lehrern ist das Problem aber nicht eine schlechte Bezahlung. Die ist nämlich - auch im EU-Vergleich - gerade in Deutschland ganz weit vorne.
Sehe ich anders.

Welchen BWLer oder Informatiker...(bin Berufsschullehrer) bekommst mit dem Gehalt nur annähern gelockt?
Und das merkt man beim Nachwuchs im Übrigen deutlich, wenn es noch welchen gibt...
Bei anderen Fächern kann es anders aussehen...
Gemeint waren die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen (Grundschule bis Gymnasium). Fachspezifische Konstellationen an Berufsschulen können anders aussehen.
Gilt gleichzeitig auch dort für Mathe, Physik...

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8056 am: 08.09.2025 09:16 »
Gilt gleichzeitig auch dort für Mathe, Physik...
Sollte man meinen. Nachwuchsprobleme gibt es aber eher bei Musik und BK.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8057 am: 08.09.2025 20:15 »
Gilt gleichzeitig auch dort für Mathe, Physik...
Sollte man meinen. Nachwuchsprobleme gibt es aber eher bei Musik und BK.

BK ist Basteln&Kunst? Kenne ich so nicht.

Auch wenn mich jemand dafür schimpfen wird: In Musik und Kunst kann man ja vielleicht in Zeiten geringer Lesekompetenz und Rechenfähigkeiten die Wochenstundenanzahl ohnehin zugunsten "wichtigerer" Fächer überdenken. Das ist nicht persönlich gemeint, beide Fächer sind bestimmt einigen Menschen sehr wichtig, und man kann sicherlich auch über ihre grundsätzliche gesellschaftliche Bedeutung toll philosophieren. Aber andere Prioritäten zu setzen, sollte m.E. wrklich nicht tabuisiert werden.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8058 am: 08.09.2025 21:57 »
Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025, 10.00 Uhr, Raum E3 D01

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Intensive fachliche Auseinandersetzung statt schwarz-grüner Scheuklappen: Neues Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters begründet umfassende Neubewertung der Besoldungsreform der Landesregierung


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Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8059 am: 09.09.2025 05:47 »
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Ich tippe mal auf die Bildung eines Arbeitskreises ....

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8060 am: 09.09.2025 07:23 »

BK ist Basteln&Kunst? Kenne ich so nicht.

Bildende Kunst

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8061 am: 09.09.2025 07:54 »
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Hört, hört, die FDP spielt den "Rächer der Enterbten Beamten".. ;)

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14018.pdf

NWB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8062 am: 09.09.2025 08:29 »
Diese Position wechselt regelmäßig, sobald man in Regierungsverantwortung steht.
In der Opposition ist es ja so viel bequemer.

Zauberberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8063 am: 09.09.2025 09:04 »
Mir fällt es zunehmend schwerer mich in Geduld zu üben. Ich weiß, viele warten seit Jahrzehnten auf eine Entscheidung, aber die Beamten haben in der Verwaltung jede Menge Termingeschäfte, warum gilt es in solchen Fällen nicht !
In Bremen hat z.B. ein Kollege auf Familienergänzungszuschlag geklagt, dort ist seit fast einem Jahr die Anspruchsgrundlage nicht mehr gegeben für  lfd. FEZ, also ist der Zeitraum um den es geht und damit die GENAUE Summe feststehend, aber nichts passiert. Sollte ein Zuspruch irgendwann erfolgen, ist es schön, aber das Geld fehlte in der Zeit, wo vorraussichtlich der Anspruch bestand.
Untätigkeitsklage würde wohl nichts bringen, wenn es da genauso Lange dauert wie bei der eigentlcihen KLage !

Es ist unglaublich !

AlxN

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8064 am: 09.09.2025 09:36 »
Ich würde keiner Summe trauen, die der Dienstherr da zusammenrechnet. Da wird alles was geht kleingerechnet, entgegen klarer Rechtsprechung, um Kosten zu sparen. Siehe beispielsweise die Berechnung des Grundsicherungsniveaus: Heizkosten nicht nach Höchstwert Heizspiegel*angemessene Wohnfläche, Bildung und Teilhabe, sozialtransfers, PKV Kosten Minimal- statt Durchschnittswerte etc.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8065 am: 09.09.2025 10:39 »
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Ein bekanntes Zitat über Beamte stammt von Otto von Bismarck: "Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts!".