Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2692117 times)

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1020 am: 26.01.2021 10:32 »
Vielen lieben Dank @SvenTarnortsch.

Oder sind Sie vielleicht Herr DiFabio? :)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1021 am: 26.01.2021 10:36 »
Vielen Dank für deine Ausführungen. :D

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1022 am: 26.01.2021 10:43 »
...Wir beide haben also Tag für Tag genau gleich viel Zeit, immerhin eine Gemeinsamkeit.

...neben dem Berufsbeamtentum schon die zweite Gemeinsamkeit...

Ich geh mal davon aus, dass dir diese zusätzliche Arbeit nicht nur ein Bedürfnis ist, sondern dass du daran auch Freude hast (sonst könnte ich den wirklich immensen Aufwand nicht nachvollziehen). Und ich geh ebenfalls davon aus, dass du Vielen, die hier mitlesen mit deinen Ausführungen wirklich weiter geholfen hast, in dem sich erst dadurch verstanden haben, welche Zusammenhänge in dieser Thematik zu sehen sind.

Aber ich gehe auch davon aus, dass der Berliner Senat dein Gutachten nicht berücksichtigen wird sondern dass es dort im Papierkorb landet.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1023 am: 26.01.2021 10:49 »
Da investiert jemand neben seinem Vollzeitjob seit Monaten viel Zeit mit der Aufklärung für eine Sache, die allen Beamten zugute kommt, wird darüber hinaus weiter aktiv, schreibt ein Gutachten, und Gegenstimmen bringen keine Gegenargumente, sondern sagen lapidar: Zu lang, hat wohl zu viel Zeit.

Da fällt einem eigentlich nicht mehr viel ein. Damit kann man alles "totschlagen". Jedes Ehrenamt, jede zusätzliche Korrektur-/Ausbildungstätigkeit, jedes sportliche Engagement, ...

Allein die Vorkommnisse in Berlin zeigen doch, dass die zuständigen Stellen zwar wissen, dass es nicht weitergeht wie bisher, jedoch alles daran setzen, auf andere Weise "wie bisher" weiterzumachen. Soll man sich das bieten lassen? Ich denke doch nicht.

Letztlich ist des Pudels Kern für mich auch, dass viel über das "Minimum" gesprochen wird. Der Anknüpfungspunkt ist sicherlich richtig. Aber letztlich ist es eben, wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. (hat der eigentlich zu viel Zeit, oder warum kann der auf einer Tagung rumspringen? ;-) ) es sagt: „Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass junge Leute aus ihrem Ethos und ihrer Gemeinwohlorientierung heraus in den Öffentlichen Dienst gehen. Sondern hier muss auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung in der Besoldungs- und Versorgungsstruktur sichtbar bleibt.“

Aus meinem juristischen Bereich ist mir bekannt, dass mittlerweile genau 2 Typen an Absolventen in die Justiz gehen: Die Idealisten und diejenigen, die sich darüber freuen, mit ihren 2 befriedigenden StEx ungeahnte Möglichkeiten geboten zu bekommen, statt im BackOffice täglich 50 Dieselskandal-Schriftsätze zu tippen.

Je mehr und je länger man sich am absolut unteren, hin- und hergemogelten Niveau der Besoldung bewegen will, desto mehr wird man den erstgenannten Typus auch noch verlieren. Meiner Ansicht nach fatal.

Allein deswegen bin ich sehr stark an der Entwicklung interessiert. Natürlich wäre es schön, ein paar hundert Euro mehr netto im Monat zu bekommen. Noch schöner wäre es, wenn der Nachwuchs ein solches Niveau hätte, dass die Gerichte ordentlich arbeiten können und dementsprechend die Gesamtstimmung wieder höher ist.

Zufriedenheit im Job kann man nicht bezahlen, aber man kann darin investieren. Dem verweigert man sich schon lange.


Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1024 am: 26.01.2021 10:51 »
...Wir beide haben also Tag für Tag genau gleich viel Zeit, immerhin eine Gemeinsamkeit.

Aber ich gehe auch davon aus, dass der Berliner Senat dein Gutachten nicht berücksichtigen wird sondern dass es dort im Papierkorb landet.

Ein Schicksal, welches einem Großteil mir bekannter Gutachten zuteil wird - nichtsdestotrotz ist es ein sehr effektiver Weg, eine breite Interessengruppe inhaltlich tiefgehend zu informieren und dadurch evtl. weitere, auch laute, Stimmen zu akquirieren.

Oder anders: Wenn man denkt, es bringe eh nix und lässt es sein, ändert sich zu 100 % nichts.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1025 am: 26.01.2021 13:48 »
...Wir beide haben also Tag für Tag genau gleich viel Zeit, immerhin eine Gemeinsamkeit.

...neben dem Berufsbeamtentum schon die zweite Gemeinsamkeit...

Ich geh mal davon aus, dass dir diese zusätzliche Arbeit nicht nur ein Bedürfnis ist, sondern dass du daran auch Freude hast (sonst könnte ich den wirklich immensen Aufwand nicht nachvollziehen). Und ich geh ebenfalls davon aus, dass du Vielen, die hier mitlesen mit deinen Ausführungen wirklich weiter geholfen hast, in dem sich erst dadurch verstanden haben, welche Zusammenhänge in dieser Thematik zu sehen sind.

Aber ich gehe auch davon aus, dass der Berliner Senat dein Gutachten nicht berücksichtigen wird sondern dass es dort im Papierkorb landet.

Immerhin ein paar versöhnliche Worte... Ich sehe es ähnlich, dass die Wahrscheinlichkeit eher recht gering ist, dass durch mein Mittun der Zug aufgehalten wird. Andererseits ist's wie Dogmatikus schreibt, wenn wir uns nicht zu Wehr setzen, wird die Wahrscheinlichkeit auch kaum steigen, dass sich etwas ändert. Und zugleich ist es meine Intention, auch öffentlich auf den Missstand aufmerksam zu machen. Udo Di Fabio sagt in seinem Vortrag  ab Min. 40:45 dazu alles Nötige. Genau deswegen gebührt vor allem André Grashoff, Mirko Prinz und ihren Mitstreitern von der Seite Berliner-Besoldung großer Dank, denn sie engagieren sich seit Jahren an vielen Stellen unermüdlich dafür, dass das Thema präsent bleibt! Davon profitieren wir Beamte in Deutschland allesamt.

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1026 am: 26.01.2021 13:52 »
Swen, vielen vielen Dank für deine Mühen.l!! Großartiges Werk.
Fehlt eigentlich nur noch ein Gesetzesentwurf von Dir. :D

So als Vorschlag ans Abgeordnetenhaus

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1027 am: 26.01.2021 15:53 »
Swen, vielen vielen Dank für deine Mühen.l!! Großartiges Werk.
Fehlt eigentlich nur noch ein Gesetzesentwurf von Dir. :D

So als Vorschlag ans Abgeordnetenhaus

gern geschehen und Danke für die Zeilen (auch an alle anderen Schreiber) ...

... aber über den Gesetzesentwurf würde der Finanzminister wohl umgehend graue Haare bekomme, wenn sie es nicht schon wären ...

TonyBox

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« Antwort #1028 am: 26.01.2021 16:25 »
Hallo zusammen,

ich hatte im November 20 meinen Widerspruch an das LBV NRW gesendet und um eine Eingsbestätigung gebeten. Leider ist bei mir bis heute nichts  schriftliches bei mir eingetroffen. Telefonisch wurde der Eingang zwar bestätigt aber eine Antwort wann ich eine schriftliche Eingsbestätigung erhalte wurde mir nicht gegeben auch nicht auf Nachfrage.

Was würdet ihr machen bzw. Was wäre hier ein ratsames Vorgehen?  Muss ich jetzt überhaupt was machen?

Ich kann ja ohne Bestätigung nicht nachweisen das ich einen  Widerspruch gesendet habe.

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1029 am: 26.01.2021 18:42 »
Ich habe in Berlin tw. mehr als 2 Jahre auf Eingangsbestätigungen gewartet.
Wenn Du meinst, dass da nun noch was abhanden kommen könnte, würde ich halt nochmals anrufen ;-)
Oder hinfahren und mal klopfen, (wenn nicht grad corona ist)

BerndStromberg

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« Antwort #1030 am: 27.01.2021 13:35 »
Da investiert jemand neben seinem Vollzeitjob seit Monaten viel Zeit mit der Aufklärung für eine Sache, die allen Beamten zugute kommt, wird darüber hinaus weiter aktiv, schreibt ein Gutachten, und Gegenstimmen bringen keine Gegenargumente, sondern sagen lapidar: Zu lang, hat wohl zu viel Zeit.

Da fällt einem eigentlich nicht mehr viel ein. Damit kann man alles "totschlagen". Jedes Ehrenamt, jede zusätzliche Korrektur-/Ausbildungstätigkeit, jedes sportliche Engagement, ...

Allein die Vorkommnisse in Berlin zeigen doch, dass die zuständigen Stellen zwar wissen, dass es nicht weitergeht wie bisher, jedoch alles daran setzen, auf andere Weise "wie bisher" weiterzumachen. Soll man sich das bieten lassen? Ich denke doch nicht.

Letztlich ist des Pudels Kern für mich auch, dass viel über das "Minimum" gesprochen wird. Der Anknüpfungspunkt ist sicherlich richtig. Aber letztlich ist es eben, wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. (hat der eigentlich zu viel Zeit, oder warum kann der auf einer Tagung rumspringen? ;-) ) es sagt: „Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass junge Leute aus ihrem Ethos und ihrer Gemeinwohlorientierung heraus in den Öffentlichen Dienst gehen. Sondern hier muss auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung in der Besoldungs- und Versorgungsstruktur sichtbar bleibt.“

Aus meinem juristischen Bereich ist mir bekannt, dass mittlerweile genau 2 Typen an Absolventen in die Justiz gehen: Die Idealisten und diejenigen, die sich darüber freuen, mit ihren 2 befriedigenden StEx ungeahnte Möglichkeiten geboten zu bekommen, statt im BackOffice täglich 50 Dieselskandal-Schriftsätze zu tippen.

Je mehr und je länger man sich am absolut unteren, hin- und hergemogelten Niveau der Besoldung bewegen will, desto mehr wird man den erstgenannten Typus auch noch verlieren. Meiner Ansicht nach fatal.

Allein deswegen bin ich sehr stark an der Entwicklung interessiert. Natürlich wäre es schön, ein paar hundert Euro mehr netto im Monat zu bekommen. Noch schöner wäre es, wenn der Nachwuchs ein solches Niveau hätte, dass die Gerichte ordentlich arbeiten können und dementsprechend die Gesamtstimmung wieder höher ist.

Zufriedenheit im Job kann man nicht bezahlen, aber man kann darin investieren. Dem verweigert man sich schon lange.

100%ige Zustimmung!

Vielen Dank an Swen auch noch mal von mir an der Stelle. Ich finde deinen Einsatz absolut bewundernswert.

Zwar muss man sich keinen Illusionen hingeben, was den politischen Druck von solchen Gutachten angeht - die Doppelte Nullrunde aus NRW trotz eindeutig ablehnder Stellungnahmen der 38 von 39 im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen lässt grüßen -.

Aber ich bin mir sicher, dass man sich in Karlsruhe bei der Vorbereitung der für dieses Jahr anstehenden Entscheidung zur A-Besoldung mit großem Interesse über deine Ausführungen beugen wird! Alleine dafür hätte sich dein Einsatz schon gelohnt!

SwenTanortsch

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« Antwort #1031 am: 27.01.2021 14:15 »
Da investiert jemand neben seinem Vollzeitjob seit Monaten viel Zeit mit der Aufklärung für eine Sache, die allen Beamten zugute kommt, wird darüber hinaus weiter aktiv, schreibt ein Gutachten, und Gegenstimmen bringen keine Gegenargumente, sondern sagen lapidar: Zu lang, hat wohl zu viel Zeit.

Da fällt einem eigentlich nicht mehr viel ein. Damit kann man alles "totschlagen". Jedes Ehrenamt, jede zusätzliche Korrektur-/Ausbildungstätigkeit, jedes sportliche Engagement, ...

Allein die Vorkommnisse in Berlin zeigen doch, dass die zuständigen Stellen zwar wissen, dass es nicht weitergeht wie bisher, jedoch alles daran setzen, auf andere Weise "wie bisher" weiterzumachen. Soll man sich das bieten lassen? Ich denke doch nicht.

Letztlich ist des Pudels Kern für mich auch, dass viel über das "Minimum" gesprochen wird. Der Anknüpfungspunkt ist sicherlich richtig. Aber letztlich ist es eben, wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. (hat der eigentlich zu viel Zeit, oder warum kann der auf einer Tagung rumspringen? ;-) ) es sagt: „Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass junge Leute aus ihrem Ethos und ihrer Gemeinwohlorientierung heraus in den Öffentlichen Dienst gehen. Sondern hier muss auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung in der Besoldungs- und Versorgungsstruktur sichtbar bleibt.“

Aus meinem juristischen Bereich ist mir bekannt, dass mittlerweile genau 2 Typen an Absolventen in die Justiz gehen: Die Idealisten und diejenigen, die sich darüber freuen, mit ihren 2 befriedigenden StEx ungeahnte Möglichkeiten geboten zu bekommen, statt im BackOffice täglich 50 Dieselskandal-Schriftsätze zu tippen.

Je mehr und je länger man sich am absolut unteren, hin- und hergemogelten Niveau der Besoldung bewegen will, desto mehr wird man den erstgenannten Typus auch noch verlieren. Meiner Ansicht nach fatal.

Allein deswegen bin ich sehr stark an der Entwicklung interessiert. Natürlich wäre es schön, ein paar hundert Euro mehr netto im Monat zu bekommen. Noch schöner wäre es, wenn der Nachwuchs ein solches Niveau hätte, dass die Gerichte ordentlich arbeiten können und dementsprechend die Gesamtstimmung wieder höher ist.

Zufriedenheit im Job kann man nicht bezahlen, aber man kann darin investieren. Dem verweigert man sich schon lange.

100%ige Zustimmung!

Vielen Dank an Swen auch noch mal von mir an der Stelle. Ich finde deinen Einsatz absolut bewundernswert.

Zwar muss man sich keinen Illusionen hingeben, was den politischen Druck von solchen Gutachten angeht - die Doppelte Nullrunde aus NRW trotz eindeutig ablehnder Stellungnahmen der 38 von 39 im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen lässt grüßen -.

Aber ich bin mir sicher, dass man sich in Karlsruhe bei der Vorbereitung der für dieses Jahr anstehenden Entscheidung zur A-Besoldung mit großem Interesse über deine Ausführungen beugen wird! Alleine dafür hätte sich dein Einsatz schon gelohnt!

Danke, Bernd, für Deine Zeilen, über die ich mich gefreut habe!

Unknown

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« Antwort #1032 am: 27.01.2021 14:29 »
Nehmen wir doch einfach mal an, dass das Land Berlin ihren Entwurf so umsetzt wie geplant und der mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Wie geht es dann weiter? Ich habe noch im Ohr, wenn ich mich richtig erinnere, dass man dann vorm VG klagen kann auf amtsangemessene Besoldung. Ist das richtig? Wie äußert sich das dann bei Gewinn der Klage? Nachzahlung, wenn ja nach welchen Kriterien oder Berufung / Revision das noch mehr Zeit vergeht?

SwenTanortsch

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« Antwort #1033 am: 28.01.2021 22:38 »
"Dit ist Berlin" hat jemand gesagt, der es aus langer Erfahrung weiß: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4

Unterbezahlt

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« Antwort #1034 am: 29.01.2021 00:26 »
Zunächst möchte ich dir auch hier für deinen Einsatz in der Sache danken. Du kannst dir wirklich nicht vorwerfen, nicht alles getan zu haben, um das BerlBVAnpG 2021 in der heute beschlossenen Form zu verhindern.

Das Gesetz ist so dermaßen daneben und rechtswidrig, dass einem die Spucke wegbleibt. Die Details hattest du ja erschöpfend ausgeführt.

Ich habe mir zwar gedacht, dass die Regierungsmehrheit das heute so beschließen wird. Nicht geahnt habe ich, dass sämtliche Oppositionsparteien diesem Murks auch noch zustimmen. Ohne Aussprache. Das ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit. Zu den Hintergründen kann ich nur spekulieren. Jedenfalls wird nun später keine Partei sagen können, sie habe das abgelehnt.

Jetzt geht der Mist hier in die nächste (Klage)Runde:

Berlin hat das Problem "günstig" erledigt und die anderen Länder werden sich ein Beispiel daran nehmen.

Wie geht es nun weiter?

1) Irgendjemand vom Aktionsbündnis oder der Besoldungsallianz klagt gegen den Gesetzentwurf und dieser hält der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits in erster Instanz nicht stand.

2) Das BVerfG sieht nun endgültig rot und zieht Ende des Jahres in seinem Beschluss zur Berliner A-Besoldung erneut rote Linien.

3) Gesetzesentwürfe der Länder und des Bundes. Viele davon eher nach dem Berliner-Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung. Hoffentlich weniger rechtswidrig als in Berlin…