Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4505779 times)

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8085 am: 18.09.2025 17:45 »
Beamte in Baden-Württemberg erhalten ab dem dritten Kind und für jedes weitere Kind eine Zulage von knapp 1000 Euro monatlich – über diesen Zuschlag wächst das Unverständnis im Südwesten. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hält den Bonus für schwer begründbar – und warnt vor einer gesellschaftlichen Schieflage.
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/andreas-stoch-kritisiert-1000-euro-zuschlag-fuer-beamtenkinder/

Jetzt denkt jeder normal Sterbliche, boah, die Beamten bekommen viel zu viel Geld, und scheinbar kennen sich die Politiker auch nicht aus, oder sie nutzen die Unkenntnis der Bürger gezielt aus, und haben kein Interesse aufzuklären.

Man müsste dem Bürger ansonsten erklären, dass der Gesetzgeber das so macht, um Geld zu sparen. Ansonsten müsste er nämlich wesentlich mehr Grundgehalt zahlen, um die amtsangemessene Alimentation zu erreichen, und das wäre viel teurer, da sich das dann auch auf die Pensionsleistungen auswirken würde. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ...................


Zerot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8086 am: 19.09.2025 07:45 »
Das ist ein unerhörter Skandal – eine reine Propagandakampagne, die derzeit in Baden-Württemberg läuft. Seit Tagen dominiert dieses Thema die Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung.
Anstatt Stimmung zu machen, sollte sich Herr Stoch direkt an den Finanzminister wenden. Der könnte ihm den Familienzuschlag einfach und verständlich erklären und ihm die Vorteile begründen.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8087 am: 19.09.2025 08:01 »
Anstatt Stimmung zu machen, sollte sich Herr Stoch direkt an den Finanzminister wenden. Der könnte ihm den Familienzuschlag einfach und verständlich erklären und ihm die Vorteile begründen.

Man darf sich als Politiker doch seine schönen Aufregerthemen nicht von schnöden Fakten zerstören lassen!

Da will man die Fakten lieber gar nicht kennen   ::)

Jeder der mal ein wenig direkteren Kontakt mit politischen Prozessen / Politikern hatte, muss feststellen, dass die Politiker nicht ansatzweise so ahnungslos sind, wie sie manchmal aussehen bzw. sich geben. Das sind (fast) alles hochintelligente Menschen, die genau wissen wen sie fragen müssen um korrekte Anworten/Fakten zu bekommen. Oft werden diese Fakten aber ausschließlich dann sachpolitisch genutzt, wenn Sie parteipolitisch genehm sind.  ;)

Da sind wir dann wieder bei Chruchill: "Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen - abgesehen von all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind."

Stefan35347

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8088 am: 19.09.2025 09:11 »

[/quote]

 Das sind (fast) alles hochintelligente Menschen, die genau wissen
[/quote]

Halte ich für ein Gerücht. In erster Linie sind es quer durch alle Parteien Menschen, die viel Ellenbogen haben müssen, um sich gegen Konkurrenten ziemlich nach oben durchzusetzen.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8089 am: 19.09.2025 09:22 »
"Swen", Du weißt doch vielleicht mehr?

Wenn das Urteil dieses Jahr noch kommen sollte, müsste es ja eigentlich gewisse, für Experten wahrnehmbare "Zuckungen" im Vorfeld geben.

Man hört dies und das, NordWest, aber zum Glück ist das Beratungsgeheimnis so wirkmächtig, dass das eben dies und das ist. Zum Verfahren, das zum Entscheidungsdatum führt, habe ich am 14.09. in meiner Antwort auf Internet einiges geschrieben: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.18375.html Daraus lässt sich auch entnehmen, was ich vermute, wann eine Entscheidung veröffentlicht werden wird. Denn das Veröffentlichungsdatum ist unerheblich. Erheblich ist - da wir einen Beschluss und kein Urteil erwarten dürfen - das Datum der Bekanntmachung. Da die Bekanntmachung nur an die Verfahrensbeteiligten ergeht, diese aber ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, werden wir das Datum der Bekanntmachung folglich erst mit der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Homepage erfahren. Mit einiger Wahrscheinlichkeit dürfte der Tag der Veröffentlichung dann im Wochenausblick genannt werden.

Wie ja schon mehrfach ausgeführt, bin ich in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass die Entscheidung den Beteiligten im dritten Quartal des Jahres bekanntgegeben werden wird. Ich denke, dass diese These auch heute noch begründbar ist.

Zur Systematik des alimentationsrechlichen Mehrbedarfs, um den es hier ja gerade geht, habe ich vorhin im Nachbarforum geschrieben.

Wilkinson13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8090 am: 19.09.2025 09:43 »
Beamte in Baden-Württemberg erhalten ab dem dritten Kind und für jedes weitere Kind eine Zulage von knapp 1000 Euro monatlich – über diesen Zuschlag wächst das Unverständnis im Südwesten. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hält den Bonus für schwer begründbar – und warnt vor einer gesellschaftlichen Schieflage.
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/andreas-stoch-kritisiert-1000-euro-zuschlag-fuer-beamtenkinder/

Jetzt denkt jeder normal Sterbliche, boah, die Beamten bekommen viel zu viel Geld, und scheinbar kennen sich die Politiker auch nicht aus, oder sie nutzen die Unkenntnis der Bürger gezielt aus, und haben kein Interesse aufzuklären.

Man müsste dem Bürger ansonsten erklären, dass der Gesetzgeber das so macht, um Geld zu sparen. Ansonsten müsste er nämlich wesentlich mehr Grundgehalt zahlen, um die amtsangemessene Alimentation zu erreichen, und das wäre viel teurer, da sich das dann auch auf die Pensionsleistungen auswirken würde. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ...................

spielt uns das am Ende nicht in die Karten?
Dieser "Aufreger" ist den Nichtbeamten in D nicht logisch zu vermitteln. Selbst ich tue mich da schwer, wenn ich an Familien mit 6+ Kinder denke. Tatsächlich wehrt sich der Staat mit diesen Zuschlagsorgien doch seit Jahren dagegen die, Grundbesoldung (und damit die Pensionen) anzuheben.
Wenn dieser "Aufreger" der Wählerschaft nicht mehr zu vermitteln ist, dann müsste die Differenz wieder im Grundgehalt untergebracht werden...

MoinMoin

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« Antwort #8091 am: 19.09.2025 09:58 »
Beamte in Baden-Württemberg erhalten ab dem dritten Kind und für jedes weitere Kind eine Zulage von knapp 1000 Euro monatlich – über diesen Zuschlag wächst das Unverständnis im Südwesten. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hält den Bonus für schwer begründbar – und warnt vor einer gesellschaftlichen Schieflage.
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/andreas-stoch-kritisiert-1000-euro-zuschlag-fuer-beamtenkinder/

Jetzt denkt jeder normal Sterbliche, boah, die Beamten bekommen viel zu viel Geld, und scheinbar kennen sich die Politiker auch nicht aus, oder sie nutzen die Unkenntnis der Bürger gezielt aus, und haben kein Interesse aufzuklären.

Man müsste dem Bürger ansonsten erklären, dass der Gesetzgeber das so macht, um Geld zu sparen. Ansonsten müsste er nämlich wesentlich mehr Grundgehalt zahlen, um die amtsangemessene Alimentation zu erreichen, und das wäre viel teurer, da sich das dann auch auf die Pensionsleistungen auswirken würde. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ...................

spielt uns das am Ende nicht in die Karten?
Dieser "Aufreger" ist den Nichtbeamten in D nicht logisch zu vermitteln. Selbst ich tue mich da schwer, wenn ich an Familien mit 6+ Kinder denke. Tatsächlich wehrt sich der Staat mit diesen Zuschlagsorgien doch seit Jahren dagegen die, Grundbesoldung (und damit die Pensionen) anzuheben.
Wenn dieser "Aufreger" der Wählerschaft nicht mehr zu vermitteln ist, dann müsste die Differenz wieder im Grundgehalt untergebracht werden...
Was hat denn plötzlich Kind 3 mit der Grundbesoldung zu tun?
Es ist doch eine klare Vorgabe vom Verfassungsgericht, das der Kinderzuschlag ab Kind 3 so hoch sein muss.
 

Knarfe1000

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« Antwort #8092 am: 19.09.2025 10:11 »

Halte ich für ein Gerücht. In erster Linie sind es quer durch alle Parteien Menschen, die viel Ellenbogen haben müssen, um sich gegen Konkurrenten ziemlich nach oben durchzusetzen.
Jep nach unten Treten ohne Gewissensbisse ist die wichtigste Eigenschaft, die man mitbringen sollte. Man könnte auch von soziopathischen Zügen sprechen.

Malkav

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« Antwort #8093 am: 19.09.2025 10:22 »
Man hört dies und das, NordWest, aber zum Glück ist das Beratungsgeheimnis so wirkmächtig, dass das eben dies und das ist. [...] Da die Bekanntmachung nur an die Verfahrensbeteiligten ergeht, diese aber ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, werden wir das Datum der Bekanntmachung folglich erst mit der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Homepage erfahren.

Man kann ja immer gerne und viel über die Gerichte meckern, aber ich finde es tatsächlich beeindruckend, dass da NICHTS nach Außen dringt. Klar die acht Leute im BVerfG-Senat sind qua Amt Teil der innersten Staatsführung, aber dass da kein:r Senatsrechtspfleger:in, WiMi, Urkundsbeamte:r, Wachtmeister:in oder IT-Mitarbeiter:in (auch der vorlegenden Gerichte) plaudert, zeugt von höchster Professionalität. So eine Entscheidung geht ja durch sehr viele Hände und in Karlsruhe werden eine Menge Leute schon wissen wohin die Reise geht.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Exekutive oder Legislative in ähnlicher Weise verschwiegen wären.


Halte ich für ein Gerücht. In erster Linie sind es quer durch alle Parteien Menschen, die viel Ellenbogen haben müssen, um sich gegen Konkurrenten ziemlich nach oben durchzusetzen.
Jep nach unten Treten ohne Gewissensbisse ist die wichtigste Eigenschaft, die man mitbringen sollte. Man könnte auch von soziopathischen Zügen sprechen.

Ich habe nie behauptet, dass das alles gute und immer ethisch agierende Menschen wäre, welche politisch in verantwortliche Positionen kommen! Das wäre natürlich auch schlicht falsch und auch Soziopathen können hoch intelligent sowie zeilstrebig sein  ;)

Nur trete ich der Behauptung entgegen, dass die Mehrzahl der Politiker:innen dumme, faule und/oder ahnungslose Menschen seien. Der klischeehafte Schulhofschläger mit einem IQ von 82, der früher den Drittklässlern das Milchgeld geklaut hat, wird erahrungsgemäß eher selten Minister:in, StS, MdL oder MdB.

Knarfe1000

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« Antwort #8094 am: 19.09.2025 11:14 »


Ich habe nie behauptet, dass das alles gute und immer ethisch agierende Menschen wäre, welche politisch in verantwortliche Positionen kommen! Das wäre natürlich auch schlicht falsch und auch Soziopathen können hoch intelligent sowie zeilstrebig sein  ;)

Nur trete ich der Behauptung entgegen, dass die Mehrzahl der Politiker:innen dumme, faule und/oder ahnungslose Menschen seien. Der klischeehafte Schulhofschläger mit einem IQ von 82, der früher den Drittklässlern das Milchgeld geklaut hat, wird erahrungsgemäß eher selten Minister:in, StS, MdL oder MdB.
Dem stimme ich natürlich zu.

DrStrange

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« Antwort #8095 am: 20.09.2025 08:18 »
Wenn man für das dritte Kind 1000€ "Wert" annimmt, müssten die beiden ersten Kinder ja auch jeweils 1000€ Wert sein, oder nicht? Diese beiden ersten Kinder werden aber zum Teil aus dem Grundgehalt und zum anderen Teil aus dem FamZ bedient. Dann müssten ja allein 2000€ in FamZ+Grundgehalt irgendwo aufgelöst werden. Der A5er in SN hätte dann verhei/2K 2990€ Netto. Da wären also 990€ für ihn übrig abzüglich PKV!? Da stimmt doch was nicht. Oder denke ich hier falsch?

SwenTanortsch

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« Antwort #8096 am: 20.09.2025 10:11 »
Wenn man für das dritte Kind 1000€ "Wert" annimmt, müssten die beiden ersten Kinder ja auch jeweils 1000€ Wert sein, oder nicht? Diese beiden ersten Kinder werden aber zum Teil aus dem Grundgehalt und zum anderen Teil aus dem FamZ bedient. Dann müssten ja allein 2000€ in FamZ+Grundgehalt irgendwo aufgelöst werden. Der A5er in SN hätte dann verhei/2K 2990€ Netto. Da wären also 990€ für ihn übrig abzüglich PKV!? Da stimmt doch was nicht. Oder denke ich hier falsch?

Nein, DrStrange, der alimentationsrechtliche Mehrbedarf ab dem dritten Kind ist ein Sonderzweig des Alimentationsprinzips. Seine Maßstäbe können nicht auf die Alimentation des Beamten mit bis zu zwei Kindern angewandt werden.

Denn der Maßstab zur Kontrolle der amtsangemessenen Alimentation ist hinsichtlich des Mindestabstandsgebots die vierköpfige Alleinverdienerfamilie (warum das so ist, habe ich gestern im Nachbarforum dargelegt). Der Maßstab zur Kontrolle des amtsangemessenen Mehrbedarfs ab dem dritten Kind ist hingegen das jeweilige Kind selbst, was dazu führt, dass sich dieser Mehrbedarf ab dem dritten Kind als erheblich höher darstellt, was - um das Leistungsprinzip gewährleisten zu können - der Besoldungsgesetzgeber in der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamter zu beachten hat.

HansGeorg

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« Antwort #8097 am: 20.09.2025 10:24 »
Wenn man für das dritte Kind 1000€ "Wert" annimmt, müssten die beiden ersten Kinder ja auch jeweils 1000€ Wert sein, oder nicht? Diese beiden ersten Kinder werden aber zum Teil aus dem Grundgehalt und zum anderen Teil aus dem FamZ bedient. Dann müssten ja allein 2000€ in FamZ+Grundgehalt irgendwo aufgelöst werden. Der A5er in SN hätte dann verhei/2K 2990€ Netto. Da wären also 990€ für ihn übrig abzüglich PKV!? Da stimmt doch was nicht. Oder denke ich hier falsch?
Man interpoliert hier (m.E. rechtmäßig) auch den Umstand mit rein, dass das Leben ab dem dritten Kind extrem teurer und schwieriger wird. Auf einmal brauchts du einen Wagen mit 5 vollwertigen Sitzen auf welche ggfs. auch alle gleichzeitig ein Kindersitz platz haben muss. Auf einmal benötigst du eine 5 Zimmer Wohnung (Standard bei Neubauwohnungen sind 3-4). Also alles sachen, welche nicht der Marktstandard sind und deswegen erheblich teurer.

AltStrG

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« Antwort #8098 am: 20.09.2025 16:13 »
Das ist ein unerhörter Skandal – eine reine Propagandakampagne, die derzeit in Baden-Württemberg läuft. Seit Tagen dominiert dieses Thema die Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung.
Anstatt Stimmung zu machen, sollte sich Herr Stoch direkt an den Finanzminister wenden. Der könnte ihm den Familienzuschlag einfach und verständlich erklären und ihm die Vorteile begründen.

Welchen Vorteile? Kinderlose Singles bzw. Verheiratete haben keine Vorteil, sie dürfen aber auch keinen Nachteil haben. Und ein Nachteil haben sie, weil ihre verfassungswidrige Besoldung im Gegensatz zu Beamten mit Kindern NICHT ausgeglichen wird.

Dass das BVerfG einen Spezialfall aus dem "ab dritten Kind" mit erhöhten Besoldungsbedarf gemacht hat, ändert nix daran, dass die Grundbesoldung zu niedrig ist.

Ein "Vorteil" bzw. Gleichstellung für alle wäre es, wenn endgültig die Grundbesoldung angehoben würde, die einer aA entspricht.

AltStrG

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« Antwort #8099 am: 20.09.2025 16:14 »
Beamte in Baden-Württemberg erhalten ab dem dritten Kind und für jedes weitere Kind eine Zulage von knapp 1000 Euro monatlich – über diesen Zuschlag wächst das Unverständnis im Südwesten. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hält den Bonus für schwer begründbar – und warnt vor einer gesellschaftlichen Schieflage.
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/andreas-stoch-kritisiert-1000-euro-zuschlag-fuer-beamtenkinder/

Jetzt denkt jeder normal Sterbliche, boah, die Beamten bekommen viel zu viel Geld, und scheinbar kennen sich die Politiker auch nicht aus, oder sie nutzen die Unkenntnis der Bürger gezielt aus, und haben kein Interesse aufzuklären.

Man müsste dem Bürger ansonsten erklären, dass der Gesetzgeber das so macht, um Geld zu sparen. Ansonsten müsste er nämlich wesentlich mehr Grundgehalt zahlen, um die amtsangemessene Alimentation zu erreichen, und das wäre viel teurer, da sich das dann auch auf die Pensionsleistungen auswirken würde. Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ...................

spielt uns das am Ende nicht in die Karten?
Dieser "Aufreger" ist den Nichtbeamten in D nicht logisch zu vermitteln. Selbst ich tue mich da schwer, wenn ich an Familien mit 6+ Kinder denke. Tatsächlich wehrt sich der Staat mit diesen Zuschlagsorgien doch seit Jahren dagegen die, Grundbesoldung (und damit die Pensionen) anzuheben.
Wenn dieser "Aufreger" der Wählerschaft nicht mehr zu vermitteln ist, dann müsste die Differenz wieder im Grundgehalt untergebracht werden...
Was hat denn plötzlich Kind 3 mit der Grundbesoldung zu tun?
Es ist doch eine klare Vorgabe vom Verfassungsgericht, das der Kinderzuschlag ab Kind 3 so hoch sein muss.

Nein. Es geht um die Betrachtung der kinderreichen Familien (und dessen Ausgleich in der Besoldung ab Kind 3) i.Z.m. der (Grund-)Besoldung für Familien mit nur maximal zwei Kindern. Es geht also AUCH um die Grundbesoldung.