Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4505147 times)

Ytsejam

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8100 am: 22.09.2025 07:43 »
Zitat von:  imaginärer Verband der Millionenerben 2015
Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass auf das Haus der Tante Erbschaftssteuer zu zahlen sei, aber 350 Eigentumswohnungen von dieser Steuer zu befreien seien.

--> Ab 300 Immobilien, werden steuerrechtlich keine Immobilien mehr vererbt, sondern ein Immobilienkonzern, sodass die Wohnungen als Betriebsvermögen faktisch steuerfrei sind  ???


Wow, das war mir neu. Und der Knaller:

Zitat
Ähnlich wie Donhärl sieht das auch der Bundesfinanzhof, der die Regelung mit den 300 Wohnungen für unzulässig eingestuft hat. Schon 2017 entschieden die Richter, dass es nicht auf die Anzahl der Wohnungen ankommt. Ein Wohnungsunternehmen sei nur anzunehmen, wenn es bestimmte Sonderleistungen anbiete, wie zum Beispiel Bettwäsche überlassen und monatlich wechseln oder das Einrichten von Aufenthaltsräumen. Also Vorgaben, von denen nur noch Einrichtungen wie etwa Wohnheime profitiert hätten.

Doch statt die Regelung abzuschaffen, erließen die obersten Finanzbehörden einen sogenannten Nichtanwendungserlass. Konkret heißt das: Die Finanzämter sollen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ignorieren. So heißt es: "Das Urteil ist über den Einzelfallfall hinaus nicht anzuwenden. An der bisherigen Betrachtungsweise ist weiterhin festzuhalten."

Wäre doch auch mal was im Bereich der aA, wenn der Beschluss endlich da ist ;-)

Freddy24

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8101 am: 22.09.2025 22:43 »
Man hört dies und das, NordWest, aber zum Glück ist das Beratungsgeheimnis so wirkmächtig, dass das eben dies und das ist. [...] Da die Bekanntmachung nur an die Verfahrensbeteiligten ergeht, diese aber ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, werden wir das Datum der Bekanntmachung folglich erst mit der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Homepage erfahren.

Man kann ja immer gerne und viel über die Gerichte meckern, aber ich finde es tatsächlich beeindruckend, dass da NICHTS nach Außen dringt. Klar die acht Leute im BVerfG-Senat sind qua Amt Teil der innersten Staatsführung, aber dass da kein:r Senatsrechtspfleger:in, WiMi, Urkundsbeamte:r, Wachtmeister:in oder IT-Mitarbeiter:in (auch der vorlegenden Gerichte) plaudert, zeugt von höchster Professionalität. So eine Entscheidung geht ja durch sehr viele Hände und in Karlsruhe werden eine Menge Leute schon wissen wohin die Reise geht.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass Exekutive oder Legislative in ähnlicher Weise verschwiegen wären.


Halte ich für ein Gerücht. In erster Linie sind es quer durch alle Parteien Menschen, die viel Ellenbogen haben müssen, um sich gegen Konkurrenten ziemlich nach oben durchzusetzen.
Jep nach unten Treten ohne Gewissensbisse ist die wichtigste Eigenschaft, die man mitbringen sollte. Man könnte auch von soziopathischen Zügen sprechen.

Ich habe nie behauptet, dass das alles gute und immer ethisch agierende Menschen wäre, welche politisch in verantwortliche Positionen kommen! Das wäre natürlich auch schlicht falsch und auch Soziopathen können hoch intelligent sowie zeilstrebig sein  ;)

Nur trete ich der Behauptung entgegen, dass die Mehrzahl der Politiker:innen dumme, faule und/oder ahnungslose Menschen seien. Der klischeehafte Schulhofschläger mit einem IQ von 82, der früher den Drittklässlern das Milchgeld geklaut hat, wird erahrungsgemäß eher selten Minister:in, StS, MdL oder MdB.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8102 am: 24.09.2025 11:38 »
[BE] "...das Jahr neigt sich dem Ende und da wird es langsam aber sicher Zeit, noch mal rechtzeitig Widerspruch einzureichen, wenn !Ihr! Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Euch bezahlten Besoldung habt. " Gewerkschaft der Polizei - Landesbezirk Berlin
https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/09/2025-09-23-musterwiederspruchbesoldung

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8103 am: 25.09.2025 00:09 »
[BE] "...das Jahr neigt sich dem Ende und da wird es langsam aber sicher Zeit, noch mal rechtzeitig Widerspruch einzureichen, wenn !Ihr! Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Euch bezahlten Besoldung habt. " Gewerkschaft der Polizei - Landesbezirk Berlin
https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2025/09/2025-09-23-musterwiederspruchbesoldung

Aktuell haben wir September, da ist noch ein wenig Zeit.

Aber wir schweifen ab:

Ein Blick zu unseren Nachbarn

https://www.kosmo.at/nach-pensionskuerzung-droht-nun-die-naechste-gehaltskuerzung/
https://www.profil.at/wirtschaft/beamtengehaelter-ist-eine-kuerzung-gerecht/403085003

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8104 am: 25.09.2025 07:39 »
Interessant, dass dort von Kürzungen die Rede ist. Tatsächlich geht der Streit darum, ob eine Erhöhung über der Inflationsrate erfolgt. Wann gab es in Deutschland das letzte Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate?

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8105 am: 25.09.2025 08:51 »
Sehe ich ähnlich, klingt nach einem Luxusproblem.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8106 am: 25.09.2025 09:57 »
Interessant, dass dort von Kürzungen die Rede ist. Tatsächlich geht der Streit darum, ob eine Erhöhung über der Inflationsrate erfolgt. Wann gab es in Deutschland das letzte Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate?
Richtig, die Überschrift ist mindestens irreführend. Zumal ich auch keine Ahnung habe, wie Beamte in Österreich bei vergleichbaren Ämtern gegenüber Deutschland besoldet werden.

Zauberberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8107 am: 25.09.2025 10:20 »
Ja, ich mußte auch schmunzeln !

Hört sich dramtisch in der Überschrift an, ABER im Text geht es "nur" um das Sahnehäupchen auf dem Sahnehäupchen.

Diesen Luxus hätten wir wohl gerne !

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8108 am: 25.09.2025 14:21 »
Wann gab es in Deutschland das letzte Mal eine Erhöhung über der Inflationsrate?

Na ja, im letzten und in diesem Jahr lagen die Erhöhungen beispielsweise oberhalb der Inflationsrate.

Allerdings hat dies natürlich insbesondere in den oberen Besoldungsgruppen nicht gereicht, um die große Lücke zu stopfen, die zwischen 2020 und 2023 gerissen wurde. Konkret:
-Der Verbraucherpreisindex ist von 100,0 im Jahr 2020 auf (ungefähr) 122,0 im Jahr 2025 gestiegen.
-Das nominale Pro-Kopf-BIP ist von 42.017 € im Jahr 2020 auf (ungefähr) 52.795 € im Jahr 2025 gestiegen.
-Das nominale A3-Endstufengehalt ist von 2.614 € im Jahr 2020 auf 3.156 € im Jahr 2025 gestiegen.
-Das nominale A15-Endstufengehalt ist von 7.039 € im Jahr 2020 auf 8.082 € im Jahr 2025 gestiegen.

Mit anderen Worten:
-Das reale Pro-Kopf-BIP ist in diesem Jahr 2,99% höher als 2020.
-Das reale A3-Endstufengehalt ist heute 1,04% niedriger als 2020.
-Das reale A15-Endstufengehalt ist heute 5,89% niedriger als 2020.

Hier mal als Grafik der letzten zwanzig Jahre (mit Basis 2005 = 100):


Finanzer

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« Antwort #8109 am: 25.09.2025 14:42 »
@BVergBeliever: Immer wieder wichtig, sich diese Zahlen vor Augen zu führen.

Ozymandias

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« Antwort #8110 am: 25.09.2025 18:15 »
Neues Urteil aus MV.

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795

Gericht:   VG Greifswald 6. Kammer
Entscheidungsdatum:   22.07.2025
Aktenzeichen:   6 A 155/22 HGW


    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation;
    Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommern der Besoldungsgruppe A 11 im Zeitraum 2020 bis 2022

Tenor

        Die Klage wird abgewiesen.

xap

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« Antwort #8111 am: 25.09.2025 19:36 »
Läuft.

A9A10A11A12A13

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« Antwort #8112 am: 25.09.2025 20:28 »
Neues Urteil aus MV.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795

    Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation;
        Die Klage wird abgewiesen.

Das Gericht hat kein Problem mit einer gesetzgeberischen Sichtweise mit dem Wegfall der untersten Besoldungsgruppen bei Überleitung der bisher nach A X besoldeten Beamten in die dann neue unterste Besoldungsgruppe, um an ihm die 115% Messlatte zu legen (117, 118).

Perspektivisch wird dann also vermutlich irgendwann durch diese Einebnung A1X (Master 1. Staatsexamen) die unterste Besoldungsgruppe im Gefüge sein, dass knapp oberhalb des Grundsicherungsniveau liegen muss.
« Last Edit: 25.09.2025 20:35 von A9A10A11A12A13 »

BVerfGBeliever

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« Antwort #8113 am: 25.09.2025 21:04 »
Das Gericht hat kein Problem mit einer gesetzgeberischen Sichtweise mit dem Wegfall der untersten Besoldungsgruppen bei Überleitung der bisher nach A X besoldeten Beamten in die dann neue unterste Besoldungsgruppe, um an ihm die 115% Messlatte zu legen (117, 118).

Das VG Greifswald ist nicht das letztinstanzliche Gericht..

A9A10A11A12A13

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« Antwort #8114 am: 25.09.2025 21:50 »
Das Gericht hat kein Problem mit einer gesetzgeberischen Sichtweise mit dem Wegfall der untersten Besoldungsgruppen bei Überleitung der bisher nach A X besoldeten Beamten in die dann neue unterste Besoldungsgruppe, um an ihm die 115% Messlatte zu legen (117, 118).

Das VG Greifswald ist nicht das letztinstanzliche Gericht..

Das lag in der Hand des unterlegenen Klägers (286) und es ist bereits bekannt das ein OVG zum Zuge kommt?