Ich A8 Stufe 10, 2 Kinder, Frau hat (leider) die 20k (Metallbranche). Das heißt, meine Frau sorgt dafür, dass meine Alimentation verfassungsmäßig ist? Wenn ich der das erzähle...Sie geht nur arbeiten damit man sich mal einen Urlaub leisten kann, alle 8 Jahre einen neuen Gebrauchten kaufen und die Hobbys der Kinder bezahlen kann. Von finanzieller Freiheit keine Spur. Ach ja, fürs Alter soll ich ja auch noch vorsorgen. Aber muss ich ja nicht mehr so viel, weil wer länger arbeitet ist ja kürzer arm. Geht mir das aufn Sack hier...
Da die Besoldung unabhängig vom Familienstand und der Kinderzahl amtsangemessen sein muss, sind jener und jene hinsichtlich eines Klageverfahrens unerheblich - die derzeit weiterhin vom Dienstherrn gewährte Alimentation ist nicht amtsangemessen, da das ihr zugrunde liegende Besoldungsgesetz vielfach ebenso evident sachwidrig wie evident unzureichend ist. Eine nicht hinreichend realitätsgerechte Bemessung habe ich hier in der Nr. 61 vorgenommen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.60.htmlWie dort unter V. dargelegt, kann man unter eine konservativen Bemessung von einem Grundsicherungsniveau in Höhe von 3.450,- € in Bayern ausgehen (in der Realität, also unter einer nicht konservativen Bemessung, dürfte das Grundsicherungsniveau höher liegen), was zu einer Mindestalimentation in Höhe von 3.967,50 € führt. Unter III. wird im Link gezeigt, dass die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der niedrigsten Besoldungsgruppe, A 3/2 gewährte Nettoalimentation, bei rund 3.050,- € liegt.
Die willkürliche Annahme, dass jeder Ehepartner mindestens 20.000,- € zum Familieneinkommen beiträgt, hat keinerlei Bestandskraft, da ihr keine sachgerechten Betrachtungen und keine individuelle Prüfung zugrundeliegen. Der Bayerische Richterverein hat dazu in seinen Stellungnahmen alles, was notwendig ist, gesagt:
https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894Nimmt man Deine Besoldung zur Grundlage, ist (I.) von einer Nettobesoldung von 53.743.95 € unter der Prämisse der Ortsklasse VII auszugehen (
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_8&s=10&f=K2&mst=VII&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=) bzw. (II.) von 50.422,71 €, legt man die Ortsklasse I zugrunde (
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_8&s=10&f=K2&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Als Folge ergeben sich diese Sachverhalte:
I.
Bruttobesoldung: 53.743.95 €
- Einkommensteuer: 5.504,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten: 7.916,16 €
+ Kindergeld: 6.000,00 €
Nettoalimentation: 46.323,79 €
mtl. Alimentation: 3.860,32 €
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=trueII.
Bruttobesoldung: 50.422,71 € €
- Einkommensteuer: 4.628,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten: 7.916,16 €
+ Kindergeld: 6.000,00 €
Nettoalimentation: 43.878,55 €
mtl. Alimentation: 3.656,55 €
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=trueAls Ergebnis bleibt festzustellen, dass Du auf jeden Fall noch unterhalb der konservativ bemessenen Mindestalimentation in Höhe von 3.967,50 € besoldet wirst. Vom entsprechenden Grundsicherungsniveau in Höhe von 3.450,- € bist Du nicht unendlich weit entfernt. Da die Mindestalimentation vom absoluten Alimentationsschutz umfasst ist, wird Dir eine evident unzureichende Alimentation gewährt, was verfassungswidrig ist. Es tut mir leid, dass ich mal wieder der Überbringer der schlechten Nachricht bin.