Das ist tatsächlich die Frage, ob man das Ganze jetzt mit Einführung des Bürgergelds nicht wieder neu berechnen müsste. Die Beträge in dem Entwurf stammen ja noch vom Vergleich mit Hartz4
Das dürfte sogar sehr sicher der Fall sein, dass dies neu berechnet werden müsste.
Ich wage auch nach wie vor massiv zu bezweifeln, dass das mit den 20.000 Euro Einkommen des Ehepartners rechtlich haltbar ist.
Ich kann sofort für die letzten drei Jahre Anhand des Einkommensnachweises den man fürs Finanzamt bekommt nachweisen, dass meine Frau noch nichtmal auf 12.000 Euro Verdienst im Jahr kommt.
Hab inzwischen auch noch weiterrecherchiert. Neben der Verfassungsbeschwerde beim BVferG könnte mach auch erstmal mit der Popularklage gem. Art. 98 Satz 4 BV anfangen.
Die Problematik wenn man alleine gegen seine Besoldung vorgeht, dann muss man erstmal Widerspruch einlegen, der wird dann abgewiesen, dann muss man klagen ,....
Aber mit der Popularklage kann man, soweit ich das richtig recherchiert habe, pauschal mal das verabschiedete Gesetz in Frage stellen und überprüfen lassen. Wird diese abgewiesen gehts weiter zum BVerfG.