Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505805 times)

magnifico

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #585 am: 30.11.2022 17:16 »
Na, wenigstens von einer Seite kommt kein Unterwerfungs-Kotou.

Die Lobhuddelei des BBB-Vorsitzenden ist geradezu peinlich - wer, bitteschön, hat denn den gewählt?

Beim DBB geht es deutlich besser, Herr Silberbach ist sich nicht zu schade, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.


Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #586 am: 30.11.2022 17:21 »
Erstmal danke für die ganzen Infos und Meinungen. Ich habe diese Verlinkung gefunden:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf

So ganz verstehe ich das neue Modell noch nicht.
Ich bin Beamter A13, Dienstherr Kommune, wohnhaft direkt an München ( unterstelle mal Ortsklasse VII ) ( Erhalte München-Zulage für die Kinder ). Verheiratet mit 4 kleinen Kindern. Meine Ehefrau derzeit ohne Arbeitsverhältnis ( Hausfrau ).
Trifft das neue Gesetz überhaupt für uns als Kommunalbeamte zu? Hat das neue Modell für mich überhaupt eine positive Auswirkung?

Bisher gab es folgende Zulagen:

Strukturzulage 101,20
Münchenzulage Kindbetrag 145,32
FamilienZ Stufe 1 -> 149,64
FamiZ:Kinderbestandteil ->1.048,90

= 1445,06 EUR Brutto

Ich verstehe das neue Modell so, dass ich nun zukünftig Stufe V erhalte, dann zzgl. "nur" den Betrag Stufe 2 wegen 2 Kindern aber zzgl. für 3. Kind dann Extra-Betrag und zzgl. für 4.Kind Extra-Betrag. Dafür entfällt aber die Strukturzulage und München-Zulage.

Dh. neue Berechnung der Zulagen also 136,21 + 627,87 + 459,66 + 668,14
= 1.891,88 EUR Brutto

Die Differenz in meinem Fall wäre also 446,82 EUR Brutto monatlich? Wäre das korrekt?

Oder spielt hier jetzt noch ein fiktives Einkommen 20.000 EUR meiner Ehefrau rein? Sie ist ja derzeit erwerblos, da sie Hausfrau ist.

Ich kann es für mich irgendwie noch nicht richtig einordnen. Betrifft die ungerechtfertigte Bezahlung eher die niedrigeren Besoldungsgruppen? Oder die ledigen Beamten ohne Kinder?

Danke euch für die Infos.

Also so wie ich es verstehe bekommst Du die Stufe V nicht. Du würdest Stufe 2 zzgl drittes und viertes Kind bekommen. sprich 136,... weniger als du berechnet hast. Auch wenn Deine Frau Hausfrau ist wird unterstellt, dass sie mit 20.000 Euro beiträgt. Was natürlich absoluter Humbug ist.

Inwiefern Dich das Gesetz überhaupt trifft kann ich leider auch nicht beantworten.
« Last Edit: 30.11.2022 17:31 von Grisupoli »

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #587 am: 30.11.2022 18:00 »
Kommunalbeamte betrifft jegliches Gesetz zum Bayerischen Besoldungsgesetz. Denn auch diese sind entsprechend der Gesetzgebung aus dem bayerischen Landtag zu besolden. Entsprechend gilt dieses Gesetz für Kommunal- und Landesbeamte in Bayern.

Siehe:
https://stadt.muenchen.de/infos/karriere-gehalt-oeffentlicher-dienst.html
Die Bezüge der Beamt*innen richten sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG)

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #588 am: 30.11.2022 18:10 »
Im Beitrag von heute auf der BBB Seite ist die Berechnungsgrundlage ausgeführt, wie das Gesetz zu verstehen ist.

https://www.bbb-bayern.de/neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile/

Schön, dass es dem BRV gibt!

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #589 am: 30.11.2022 18:44 »
Und auf einmal kein Wort mehr zu der zuvor geäußerten Kritik seitens des BBB bzgl. des Wechsels vom Alleinverdiener - zum Mehrverdienerprinzip.

Was mich auch wirklich ärgert, ist nun den "Pflegebonus" in den Himmel zu loben, der nun angeblich ausgehandelt wurde. Als würde es dem Staat nicht absolut in die Karten spielen, wenn mehr Menschen häuslich durch Angehörige betreut werden und er dann die paar Peanuts an Zulagen dafür gewährt - beim heutigen Pflegekräftemangel und den sonst anfallenden Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Am Ende hat es Bayern geschafft durch das Urteil insgesamt Geld zu sparen.

Shorty

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #590 am: 30.11.2022 19:02 »
Und die BILD macht (Bild-Plus-Artikel) das nächste Faß auf ;D

DANK DES BÜRGERGELDS
Beamten winkt das nächste Lohn-Plus!

Nach den massiven Erhöhungen und Nachzahlungen des Familienzuschlags erwartet die Beamten das nächste Lohn-Plus

Es wäre eine massenhafte Lohnerhöhung durch die Hintertür!
Beamten winkt schon das nächste Gehalts-Plus. Der Grund: die Einführung des Bürgergelds.
Was das Bürgergeld mit dem Beamtensold zu tun hat? Und wie hoch das Lohn-Plus ausfallen kann?

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #591 am: 30.11.2022 19:07 »
Also mit die größten Verlierer sind hier dann die verheirateten Beamten die mit einem Nicht-Beamten verheiratet sind.
Bisher gabs den Verheiratetenzuschlag von Roundabout 100 Euro und man hat noch die Ballungsraumzulage bekommen. Jetzt werden einfach die 100 Euro Verheiratetenzuschlag weggestrichen wenn man aus welchen Gründen auch immer keinen Bestandsschutz mehr hat.

Ich hab vorhin auch mal die Besoldungen in meiner Stufe A9/06 mit zwei Kinder mit anderen Bundesländern verglichen. Einen Spitzenplatz belegt Bayern da definitiv nicht mehr. Die Differenzen zu Bayern gehen da von 90 Euro mehr bis 260 Euro mehr bei anderen Bundesländern. Und Teilweise gibt es in den Bundesländern zusätzlich noch die freie Heilfürsorge wo man sich auch nochmal ne Stange Geld für die PKV spart.

Ich werde mich auch auf jeden Fall Mal bisschen schlau machen, was man auch selbst als einzelner ohne Gewerkschaft machen kann. Aber da muss ich mich auch erstmal reinlesen. Das erste was ich so spontan gefunden habe ist eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht gem. Art. Art. 93 Abs.1, Nr. 4a Grundgesetz. Dort ist der Art 33 nach welchem sich die Alimentation richtet auch explizit genannt.

Ich denke ganz ehrlich nicht, dass sich unsere Gewerkschaften da groß auf unsere Seite stellen werden. Keiner will dem anderen an den Karren fahren.
« Last Edit: 30.11.2022 19:19 von Grisupoli »

Öbi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #592 am: 30.11.2022 19:41 »
Hallo zusammen, die Antwort ist eigentlich klar, aber ich Frage sicherheitshalber trotzdem nach  :D wenn ich Anfang 2021 verbeamtet wurde, erhalte ich die Nachzahlung auch nur bis zu diesem Zeitpunkt oder wird die Zeit als Tarifbeschäftigter im TV-L angerechnet bis Anfang 2020?
Danke.

lxr73

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #593 am: 30.11.2022 19:49 »
Weil ich oben etwas von der Strukturzulage gelesen habe: soll diese etwa ab Umsetzung der neuen Besoldungsstufen auch weg fallen?

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #594 am: 30.11.2022 20:07 »
Und die BILD macht (Bild-Plus-Artikel) das nächste Faß auf ;D

DANK DES BÜRGERGELDS
Beamten winkt das nächste Lohn-Plus!

Nach den massiven Erhöhungen und Nachzahlungen des Familienzuschlags erwartet die Beamten das nächste Lohn-Plus

Es wäre eine massenhafte Lohnerhöhung durch die Hintertür!
Beamten winkt schon das nächste Gehalts-Plus. Der Grund: die Einführung des Bürgergelds.
Was das Bürgergeld mit dem Beamtensold zu tun hat? Und wie hoch das Lohn-Plus ausfallen kann?

Das ist tatsächlich die Frage, ob man das Ganze jetzt mit Einführung des Bürgergelds nicht wieder neu berechnen müsste. Die Beträge in dem Entwurf stammen ja noch vom Vergleich mit Hartz4

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #595 am: 30.11.2022 20:40 »

Das ist tatsächlich die Frage, ob man das Ganze jetzt mit Einführung des Bürgergelds nicht wieder neu berechnen müsste. Die Beträge in dem Entwurf stammen ja noch vom Vergleich mit Hartz4

Das dürfte sogar sehr sicher der Fall sein, dass dies neu berechnet werden müsste.

Ich wage auch nach wie vor massiv zu bezweifeln, dass das mit den 20.000 Euro Einkommen des Ehepartners rechtlich haltbar ist.

Ich kann sofort für die letzten drei Jahre Anhand des Einkommensnachweises den man fürs Finanzamt bekommt nachweisen, dass meine Frau noch nichtmal auf 12.000 Euro Verdienst im Jahr kommt.

Hab inzwischen auch noch weiterrecherchiert. Neben der Verfassungsbeschwerde beim BVferG könnte mach auch erstmal mit der Popularklage gem. Art. 98 Satz 4 BV anfangen.

Die Problematik wenn man alleine gegen seine Besoldung vorgeht, dann muss man erstmal Widerspruch einlegen, der wird dann abgewiesen, dann muss man klagen ,....
Aber mit der Popularklage kann man, soweit ich das richtig recherchiert habe, pauschal mal das verabschiedete Gesetz in Frage stellen und überprüfen lassen. Wird diese abgewiesen gehts weiter zum BVerfG.

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #596 am: 30.11.2022 21:04 »
Mit der Popularklage gewinnst du keinen Blumentopf, du musst zum BVerfG.
Dort stellt sich die Frage, ob die 20.000 € vom Gestaltungsspielraum umfasst sind.

Ich halte es weiterhin für den Skandal, dass wir hinter zahlreiche (zT Links regierte) Länder zurückfallen

chippy1979

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #597 am: 01.12.2022 00:54 »
Erstmal danke für die ganzen Infos und Meinungen. Ich habe diese Verlinkung gefunden:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf

So ganz verstehe ich das neue Modell noch nicht.
Ich bin Beamter A13, Dienstherr Kommune, wohnhaft direkt an München ( unterstelle mal Ortsklasse VII ) ( Erhalte München-Zulage für die Kinder ). Verheiratet mit 4 kleinen Kindern. Meine Ehefrau derzeit ohne Arbeitsverhältnis ( Hausfrau ).
Trifft das neue Gesetz überhaupt für uns als Kommunalbeamte zu? Hat das neue Modell für mich überhaupt eine positive Auswirkung?

Bisher gab es folgende Zulagen:

Strukturzulage 101,20
Münchenzulage Kindbetrag 145,32
FamilienZ Stufe 1 -> 149,64
FamiZ:Kinderbestandteil ->1.048,90

= 1445,06 EUR Brutto

Ich verstehe das neue Modell so, dass ich nun zukünftig Stufe V erhalte, dann zzgl. "nur" den Betrag Stufe 2 wegen 2 Kindern aber zzgl. für 3. Kind dann Extra-Betrag und zzgl. für 4.Kind Extra-Betrag. Dafür entfällt aber die Strukturzulage und München-Zulage.

Dh. neue Berechnung der Zulagen also 136,21 + 627,87 + 459,66 + 668,14
= 1.891,88 EUR Brutto

Die Differenz in meinem Fall wäre also 446,82 EUR Brutto monatlich? Wäre das korrekt?

Oder spielt hier jetzt noch ein fiktives Einkommen 20.000 EUR meiner Ehefrau rein? Sie ist ja derzeit erwerblos, da sie Hausfrau ist.

Ich kann es für mich irgendwie noch nicht richtig einordnen. Betrifft die ungerechtfertigte Bezahlung eher die niedrigeren Besoldungsgruppen? Oder die ledigen Beamten ohne Kinder?

Danke euch für die Infos.

Also so wie ich es verstehe bekommst Du die Stufe V nicht. Du würdest Stufe 2 zzgl drittes und viertes Kind bekommen. sprich 136,... weniger als du berechnet hast. Auch wenn Deine Frau Hausfrau ist wird unterstellt, dass sie mit 20.000 Euro beiträgt. Was natürlich absoluter Humbug ist.

Inwiefern Dich das Gesetz überhaupt trifft kann ich leider auch nicht beantworten.

Aber das fiktive Gehalt von 20.000 EURO wurde als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Zuschlagshöhen verwendet oder?

Welche bisherigen Zulagen fallen denn nun konkret weg? Nur die Ballungsraumzulage oder auch die Strukturzulage?

Ok, bei einer neuen Berechnung ohne Zuschlag V dann so
627,87 + 459,66 + 668,14 = 1.891,88 EUR Brutto
Die Differenz in meinem Fall wäre also +310,61 EUR Brutto mehr FZ aber eben nur weil wir 4 Kinder haben.

Wenn jetzt aber zukünftig die Strukturzulage und die Ballungsraumzulage wegfällt, dann wäre es für verheiratete und ledige Beamter ohne Kinder ja eine Verschlechterung oder?

Ich verstehe immer noch nicht ganz, warum Bayern hier eine andere Lösung andenkt, wie andere Bundesländer. Das ist ja der Hammer!

BeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #598 am: 01.12.2022 06:14 »
Genau genommen müssten wir uns direkt an den Ministerpräsidenten wenden, der selbst noch bei der Debatte über das Bürgergeld gesagt hat, dass sich arbeiten lohnen muss. Mit diesem Gesetzesentwurf tut sich das jedenfalls nicht!

KoQ

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« Antwort #599 am: 01.12.2022 06:48 »
Ja da hast du Recht, nur in welchem Rahmen? Jeder einzeln oder in irgendeiner Form gesammelt?
Zu der vorherigen Frage: Ja, ohne die fiktiv einberechnet 20k Euro würde es zu wesentlich höheren Beträgen bei den kinderzuschlägen kommen.