Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507041 times)

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #990 am: 03.03.2023 10:54 »
Ich hoffe darauf, dass der Bayrische Richterverein eine Musterklage zur Verfügung stellen wird.
Sobald ich für die Jahre 2021-2022 einen Widerspruchsbescheid erhalte, werde ich klagen müssen. Das war mir schon vor der lächerlichen Veranstaltung gestern klar.

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #991 am: 03.03.2023 11:17 »
https://www.bbb-bayern.de/gesetze-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile-heute-vom-landtag-verabschiedet/

CSU und Freie Wähler haben sich eingesetzt, dass die Tabellenbeträge nochmals angehoben  werden. Ich bin hin und weg, wie die sich für Beamte einsetzen.

Opa

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #992 am: 03.03.2023 12:12 »
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X
Nö, das sind die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die das BVerfG durch seine jüngste Rechtsprechung konkretisiert hat. Daran ist nichts peinlich oder widerlich, egal ob das irgendwer in irgendeinem Forum ausführt.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #993 am: 03.03.2023 12:17 »
Ich hoffe darauf, dass der Bayrische Richterverein eine Musterklage zur Verfügung stellen wird.
Sobald ich für die Jahre 2021-2022 einen Widerspruchsbescheid erhalte, werde ich klagen müssen. Das war mir schon vor der lächerlichen Veranstaltung gestern klar.

Das wäre natürlich sehr gut!

Beamtenehepaar

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #994 am: 03.03.2023 12:35 »
Ich hätte jetzt tatsächlich auch mal eine Frage zum neuen Gesetz:

Folgender Sachverhalt: Beamtenehepaar, Ehefrau 90% Teilzeit, Ehemann 70% Teilzeit, Mietstufe IV, 2 Kinder.

Wäre es möglich, dass beide die volle Stufe 1 erhalten würden, wenn jeder Ehepartner das Kindergeld für ein Kind beziehen würde? Weil wir beide zusammen ja über 100% gehen dürfte doch die Stufe 1 auch jeweils nicht gekürzt werden, oder? Und im Ergebnis wäre 2x volle Stufe 1 auch definitiv besser als 1x volle Stufe 2 und 1x Stufe V mit Teilzeitkürzung? Das wäre im Ergebnis dann doch eine wirkliche Verbesserung für uns....

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Nachdem die ganze Sache ja jetzt beschlossen wurde würde ich meine Frage gern nochmal aufgreifen: Macht es hier Sinn jedem Partner jeweils ein Kind zuzuordnen über den Kindergeldbezug?

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #995 am: 03.03.2023 13:34 »
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X

Sorry, aber das ist jetzt ja richtiger Unsinn und der Diskussion weder dienlich, noch förderlich will man ernst genommen werden. Ich hoffe wirklich, dass dir das klar ist.  :o

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #996 am: 03.03.2023 13:39 »
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Anderes Thema:

Bezüglich der Klage, macht es denn überhaupt grundsätzlich einen Unterschied, wie viele gegen den Beschluss klagen? Weil es schon Äußerungen bzgl. Musterklagen gab.
Ist es nicht prinzipiell ausreichend wenn es einen Kläger gegen das Alleinverdienerprinzip gibt und es wird dann letztendlich für alle -falls die Klage erfolgreich war- geändert, die Widerspruch eingelegt haben?

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #997 am: 03.03.2023 13:45 »
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #998 am: 03.03.2023 13:57 »
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.

Als bayerischer Polizeibeamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.

Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.

Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von Würzburg, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.

Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.

In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.

Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jeder wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.

Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen...


Das war die Petition.

Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.



Opa

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« Antwort #999 am: 03.03.2023 14:34 »
Au weia. Das geht wirklich am Sachverhalt vorbei. Klar kann die Frau auch Vollzeit arbeiten und dafür geht der verbeamtete Mann eben auf eine 20-h-Woche. Dann hat die Familie unterm Strich weniger Geld, der Beamte ist immer noch unteralimentiert und der Dienststelle geht wertvolle Personalkapazität flöten. Ist es das, was Frau Schwamberger möchte? Und wieso zum Henker hat sie keinen Doppelnamen, damit man auch ohne weiterzulesen die Qualität ihrer Antwort unmittelbar richtig einschätzen kann?

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1000 am: 03.03.2023 15:26 »
Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

Wow. Wenn das nicht schwarz auf weiß dort stehen würde, würde ich es nicht glauben. Das ist in der vom ersten bis zum letzten Wort das Dümmste was ich seit langer Zeit gelesen habe.
Da werd ich dann wohl zum ersten Mal im Leben eine/n Abgeordnete/n anschreiben.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1001 am: 03.03.2023 15:34 »
Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

Wow. Wenn das nicht schwarz auf weiß dort stehen würde, würde ich es nicht glauben. Das ist in der vom ersten bis zum letzten Wort das Dümmste was ich seit langer Zeit gelesen habe.
Da werd ich dann wohl zum ersten Mal im Leben eine/n Abgeordnete/n anschreiben.

Das kann man sich sogar als Video Plenumsbeitrag vom bayerischen Landtag Plenum Online TOP 6 vom 02.03. Anna Schwamberger nochmal anschauen…. Ich dachte mir auch da fällt einem vor Erstaunen der Monokel runter….. :o

Ich hoffe der Link funktioniert ansonsten wie oben auffindbar :

https://www1.bayern.landtag.de/plon-webanzeige/views/sitzung/sitzungsablauf_accordion.xhtml

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1002 am: 03.03.2023 15:43 »
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X

Sorry, aber das ist jetzt ja richtiger Unsinn und der Diskussion weder dienlich, noch förderlich will man ernst genommen werden. Ich hoffe wirklich, dass dir das klar ist.  :o
 
Könnten Sie das bitte ausführen? Die Aussage vom Nutzer Opa ist so falsch nicht.

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1003 am: 03.03.2023 15:58 »
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X

Sorry, aber das ist jetzt ja richtiger Unsinn und der Diskussion weder dienlich, noch förderlich will man ernst genommen werden. Ich hoffe wirklich, dass dir das klar ist.  :o
 
Könnten Sie das bitte ausführen? Die Aussage vom Nutzer Opa ist so falsch nicht.

Opa habe ich ja auch nicht zitiert. Zumindest nicht direkt.  ;)
« Last Edit: 03.03.2023 16:10 von Zugroaster »

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1004 am: 03.03.2023 22:31 »
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.


Den Grünen ist es halt lieber wenn die Frau für den Mindestlohn ackert und der Nachwuchs in einer Staatlichen Einrichtung gleich indoktriniert wird. Die DDR lässt grüßen.

Vermutlich wäre das ganze für fünf Kinder teurer, als wenn die Frau sich selbst um die Erziehung kümmert.