Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.
Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.
Als bayerischer Polizeibeamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.
Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.
Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von Würzburg, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.
Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.
In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.
Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jeder wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.
Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen...
Das war die Petition.
Anna Schwamberger, GRÜNE:
Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.