Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Gesetzgeber mehr als 2 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassunggerichts nun einen Gesetzesentwurf vorlegt, der meiner Meinung nach komplett am Thema vorbeigeht ist einfach nur enttäuschend. In der Schule würde man sagen, "Thema verfehlt"! Ich war der Meinung, das Urteil sollte Familien stärken und finanziell entlasten. Nun ist es allerdings so, dass die einzigen, die wirklich von dem neuen Gesetz profitieren, Beamtinnen und Beamte mit der der Mietenstufe VII (Stadt und Landkreis München und noch einige Umlandgeimeinden) sind. Hier vor allem ledige, welche nun die neue "Stufe L" (mtl. 136,21€) erhalten. Bisher lag der Höchstbetrag für die Ballungsraumzulage in Höhe von aktuell 132,50€ bei Brutto 3844,66€ mtl. Wer mehr verdient ( in der Regel Beamte ab A11) hatten dann keinen Anspruch mehr auf diese Zulage. Daneben wird noch der Kinderzuschlag in Höhe von mtl. 35,34€ gezahlt. Hier liegt der Höchstbetrag bei mtl. 5349,09€. Dieser Kinderzuschlag fällt übrigens, wie es ausschaut ab dem 01.01.2023 weg. Außer man hat Besitzstand. In Summe ist also festzuhalten , dass ledige Beamtinnen und Beamte mit der Mietstufe VII doch die einzigen Gewinner dieses Gesetzesentwurfes sind. Sie erhalten unabhängig von irgendwelchen Höchstbeträgen die man bisher nicht überschreiten durfte die Zulage der Stufe L in Höhe von 136,21€.
Und zwar rückwirkend zum 01.01.2020, was dann ca. 4800,00€ Brutto entspricht. Bitte versteht mich nicht falsch, ich gönne natürlich jeder und jedem, dass sie oder er eine höhere Besoldung erhält. Nur darf doch die Frage gestellt werden, ob jemand ,der ledig ist und z.B. in Besoldungsgruppe A12 oder A13 ist, wirklich auf die Zulage angewiesen ist, zumal man als Beamtin oder Beamter in München auch noch die Möglichkeit hat, eine günstige städtische Dienstwohnung oder wenn man beim Freistaat arbeitet, eine Stadibau Wohnung, zu erhalten und somit das Argument der teuren Mieten in München hier dann nicht hergenommen werden kann. Dieser Gesetzesentwurf lässt vollkommen außer Betracht, dass auch außerhalb der Metropolregion München die Mieten und Lebenshaltungskosten gestiegen sind und man auf dem "Land" keine Möglichkeit hat, eine günstige Dienstwohnung zu beziehen. Übrigens sagte unser Finanzmister Albert Füracker noch am 09.01.2020 in einem Interview mit der SZ, dass er eine höhere Zulage für Beamte in München und Umland anlehne, da damit das Gehaltsgefälle unter den bayerischen Beamten zu hoch sei. Und fast 3 jahre später passiert genau das! Für mich selbst bringt das neue Besoldungsgesetz übrigens genau eine monatliche Erhöhung von ca. 9,00€ Brutto! Das ist der Erhöhungsbetrag für die Mietenstufe III, Besoldungsgruppe A10. Wenn so die Förderung der Familien in Bayern ausschaut, ( Zitat: "Das nun im Entwurf niedergelegte System setzt-wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert-den Fokus ganz deutlich auf die Kinder") dann kann ich leider nur sehr laut lachen oder weinen!!! Auf eure Frage, was man hiergegen tun kann fällt mir eigentlich nur ein, eine "Petition" gegen das Gesetz zu starten um den Gesetzgeber klar zu machen, dass hier einiges an Nacharbeit besteht. Man muss nur in andere Bundesländer (z.B. Thüringen) schauen wie es geht.