Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507037 times)

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #45 am: 02.03.2022 22:58 »
Verstehe ich das richtig, dass man eigentlich die amtsangemessene Besoldung von der linearen Erhöhung getrennt hat, aber im Gesetzentwurf zahlreiche potentielle Gründe für Anpassungen bereits abgebügelt hat?

Während viele die Familienzulagen vervielfacht soll in Bayern alles passen?!

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #46 am: 03.03.2022 07:23 »
Passt scho........ ;D

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #47 am: 15.03.2022 09:19 »
Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt nun auch als LT-Drs. 18/21628 vom 09.03.2022 vor (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013678.pdf.). Wie hier bereits ausgeführt worden ist, nimmt der Gesetzentwurf auf den Seiten 29 f. keine realitätsgerechte Betrachtung des Grundsicherungsniveaus, der Mindestalimentation und der gewährten Nettoalimentation vor, obgleich der Landesregierung hierfür sämtliche Daten mit Ausnahme der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife vorliegen und sie mittlerweile mehr als eindreiviertel Jahre Zeit hatte, diese letzteren zu ermitteln. Da davon auszugehen ist, dass der Felbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation 2020 unter Zugrundelegung unzureichender Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife bei rund 930,- € gelegen hat und damit die entsprechende Alimentation um mindestens 26,4 % zu gering ausgefallen ist, die Alimentation des Beamten aber auf die Befriedigung des aktuellen Bedarfs ausgerichtet ist, ist die auf der S. 30 vorgenommene Vertagung der Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf eine ungewisse Zukunft ganz sicher verfassungsrechtlich nicht statthaft - denn die Prüfung einer ggf. amtsangemessenen Alimentation enthebt den Gesetzgeber nicht von seiner aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht, den Beamten und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren: "Ein Gesetzentwurf wird seitens der Staatsregierung nach Abschluss der Prozesse der Ermittlung eines  möglicherweise betroffenen Kreises an Beschäftigten bzw. eines Handlungsbedarfs in Bayern sowie der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die seitens des Bundesverfassungsgerichts angeführten Gestaltungsspielräume in den Landtag eingebracht."

cfischer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #48 am: 15.03.2022 11:03 »
Ist es in diesem Fall ratsam einen Widerspruch gegen die Höhe der Bezüge einzureichen?

Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #49 am: 15.03.2022 11:19 »
Der Gesetzentwurf führt aus, dass ein Widerspruch nicht nötig sei - ich würde jedoch trotz solcher Zusagen grundsätzlich immer einen Widerspruch stellen, da das Bundesverfassungsgericht bislang nur ihn und ein Klageverfahren als Grundlage für eine rückwirkende Behebung einer nicht amtsangemessenen Alimentation explizit anerkannt hat. Negative Konsequenzen sind ausgeschlossen, da ein statthafter Rechtsbehelf sich im Rahmen der Rechtsordnung bewegt.

fragezeichen

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #50 am: 15.03.2022 16:33 »
Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.

Das kommt natürlich immer auf das Bundesland an: Wenn du für Bayern fragst, hast du allerdings schlechte Karten. Wie bei allem in Deutschland sind die Bayern immer am härtesten drauf (Abi, Fußball, …). Die BaPoReLaDi (Bayerische Polizei für renitente Landesdiener) ist eine eigene Landesbehörde, die sich um Beamte kümmert, die dauernd Widersprüche verschicken. Die werden dann geräuschlos aus dem Dienst und darüber hinaus entfernt - von manchen (Ex-)Kollegen hört man danach nie wieder was! (Schick mal eine PN, ich nehme dich in unsere Telegram-Gruppe auf, da kannst du Geschichten lesen, da schlackern dir die Ohren und da bluten die Augen!)
Schleswig-Holstein z.B. ist da humaner: Die Behörde, wo man die Widersprüche hinschicken muss, liegt auf einer Nordseeinsel. Die einzige Fähre, die dorthin schippert, verliert immer regelmäßig ihre Fracht. In der Behörde gibt es zwar dann einen Aushang, welche Widersprüche angekommen sind, aber um das nachzuschauen, müsste man ja dahin. Und wer will schon auf eine Fähre, die regelmäßig ihre Fracht verliert?
Am cleversten macht’s übrigens Berlin: BeLaBeBeWi (Berliner Landesbehörde zur Bearbeitung von Widersprüchen) ist einfach eine Briefkastenadresse und da passiert einfach gar nix!
« Last Edit: 15.03.2022 16:40 von fragezeichen »

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #51 am: 17.03.2022 09:45 »
4,5 PROZENT-PLUS AN DIÄTEN
Bayerns Landtagsabgeordnete bekommen ab 1. Juli mehr Geld
«Damit folgt die Anpassung - zeitversetzt - der allgemeinen Einkommensentwicklung», teilte der Landtag am Mittwoch mit. Maßgeblich sind Berechnungen des Statistischen Landesamts.

Gut, dass sie ihre eigenen Diäten so schnell berechnen können. Für das gesetzeskonforme Berechnen der Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung sind sie scheinbar nicht fähig.
Aus meiner früheren Tätigkeit heraus weiß ich, dass man Beträge, die man nicht ermitteln kann, möglichst genau schätzen soll. Dann beantrage ich eine Schätzung der für die Berechnung noch nicht vorliegenden Zahlen und einen anschließenden Abschlag.

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #52 am: 17.03.2022 11:47 »
Glaub mir, die wissen schon seit längerem ganz genau was da auf sie zukommt, genau das ist nämlich der Grund dieser peinlichen Vogel Strauß Taktik!

ChRosFw

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #53 am: 17.03.2022 11:51 »
Die vergleichen sich ja auch nicht Sozialhilfeempfängern  ;D

cfischer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #54 am: 18.03.2022 08:50 »
Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.

Das kommt natürlich immer auf das Bundesland an: Wenn du für Bayern fragst, hast du allerdings schlechte Karten. Wie bei allem in Deutschland sind die Bayern immer am härtesten drauf (Abi, Fußball, …). Die BaPoReLaDi (Bayerische Polizei für renitente Landesdiener) ist eine eigene Landesbehörde, die sich um Beamte kümmert, die dauernd Widersprüche verschicken. Die werden dann geräuschlos aus dem Dienst und darüber hinaus entfernt - von manchen (Ex-)Kollegen hört man danach nie wieder was! (Schick mal eine PN, ich nehme dich in unsere Telegram-Gruppe auf, da kannst du Geschichten lesen, da schlackern dir die Ohren und da bluten die Augen!)
Schleswig-Holstein z.B. ist da humaner: Die Behörde, wo man die Widersprüche hinschicken muss, liegt auf einer Nordseeinsel. Die einzige Fähre, die dorthin schippert, verliert immer regelmäßig ihre Fracht. In der Behörde gibt es zwar dann einen Aushang, welche Widersprüche angekommen sind, aber um das nachzuschauen, müsste man ja dahin. Und wer will schon auf eine Fähre, die regelmäßig ihre Fracht verliert?
Am cleversten macht’s übrigens Berlin: BeLaBeBeWi (Berliner Landesbehörde zur Bearbeitung von Widersprüchen) ist einfach eine Briefkastenadresse und da passiert einfach gar nix!

Hätte nicht gedacht, dass es für sowas eine eigene Behörde in jedem Bundesland gibt.
Mache die Stellung des Widerspruchs dann abhängig von dem was ich in der Telegramm-Gruppe so lese, PN für die Einladung ist raus.
Gut dass ich nochmal nachgefragt habe :)

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #55 am: 29.04.2022 18:47 »
 Aus dem Haushalt 2022 für Bayern. Ich lese das so, dass im Jahr 2023 Mittel aus der Rücklage für die Nachzahlungen ab dem Jahr 2020 vorgesehen sind.

Die verbleibenden Handlungsbedarfe in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Bayern für die Jahre
2023 bis 2025 in Höhe von insgesamt rund 7,7 Mrd. € zeigen, dass der planmäßige Rücklagenbestand Ende
2022 zwingend erforderlich ist, um den Haushalt ohne Einnahmen aus Krediten in den Finanzplanungsjahren
2023 bis 2025 auszugleichen und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Insbesondere werden die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
(2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17) umzusetzen sowie entsprechende Nachzahlungen an betroffene Beschäftigte
für Zeiträume ab dem Jahr 2020 zu leisten sein.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #56 am: 02.05.2022 10:28 »
Da passiert auf jeden Fall etwas kurz vor den LT-Wahl nächstes Jahr. So ticken die CSU-Amigos 8)

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #57 am: 02.05.2022 10:49 »
Genau so wird das passieren. Die CSU ist dahingehend einfach zu berechenbar! Blöd nur, dass die Inflation bis dahin noch weiter davon eilen wird und die Nachzahlungen dann umso höher ausfallen müssen. Wobei man auch da erstmal die Klagen aussitzen wird!

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #58 am: 14.06.2022 12:19 »
Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.

Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #59 am: 16.06.2022 10:16 »
Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.

Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.

Hallo Lotsch,
Auch wenn der 31.12.2021 bereits abgelaufen ist, woher hattest du diese Info?

Das es hierbei nicht um die Gewinnung von „normalen Beamten“ geht, ist allerdings auch klar.
Beamte im gehobenen und höheren technischen Dienst, sind i.d.R. Ingenieure/Architekten etc..
Diese steigen dann mit Bachelor in Bayern mit A10 ein, bzw. mit Master in A13. Und dass auch erst nach einem 15 bzw. 26 monatigem Vorbereitungsdienst/Referendariat mit schlecht bezahlten Anwärterbezügen.
Das muss in der heutigen Zeit kein Ingenieur machen. Da ist wo anders mehr Geld verdient. Zumal der Stress bei den großen Baumaßnahmen des Landes nicht zu unterschätzen ist. Vom teilweise medial starkem Druck gar nicht zu sprechen.
Das macht auch die von dir erwähnte Zulage in Höhe von 5% des Anfangsgrundgehalts nicht wett.
« Last Edit: 16.06.2022 10:25 von matzl »