Meine Hauptbegründung für eine kommende Klage wäre, dass ein Beamter in A3, Stufe 2, verh. 2 Kinder in München ohne die Einberechnung der ominösen 20.000 Ehepartnereinkommen ca. 11.000 € weniger im Jahr hat als die Grundsicherungsfamilie und ich davon ausgehe, dass dessen Grundgehalt angehoben gehört und damit auch alle folgenden in der A-Besoldung.
Desweiteren hatte meine Frau in den letzten Jahren in keinem Jahr 20.000 Bruttoeinkommen. Ob das reicht?
Da möchte ich noch ergänzen, dass in den pauschal unterstellten 20.000 Euro Partnereinkommen ein direkter Verstoß gegen das vom BVerfG postulierte Abstandsgebot zur Grundsicherung liegt.
Begründung: Die 4-köpfige Referenzfamilie, die vom BVerfG herangezogen wird, verfügt über kein Erwerbseinkommen. Die Gleichung des BVerfG lautet also „Besoldung>Bürgergeld x 1,15“ und nicht „Besoldung+20.000€ > Bürgergeld x 1,15“. Würde man die in Bayern favorisierte Gleichung zur Lösung mathematisch nach der Variable „Besoldung“ auflösen, ergäbe das nämlich Besoldung>Bürgergeld x 1,15 - 20.000€.
Funfact: Die Referenzfamilie im Bürgergeldbezug könnte ebenfalls 20.000 Euro im Jahr verdienen. Durch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung hätte die Familie, wenn jeder Partner 10.000 Euro verdient, 2 x 3.334,80 Euro, also insgesamt 6.669,60 Euro jährlich mehr zur Verfügung.