Hallo zusammen,
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird die ergänzende Fürsorgeleistung gem. Art 94 BayBesG übergeleitet in den neuen Orts- und Familienzuschlag. Wenn ich also folgendes Beispiel nehme, dass jemand derzeit einen Familienzuschlag in Höhe von 277,58 EUR erhält (verh. / 1 Kind) zzgl. der Ballungsraumzulage in Höhe von 172,54 EUR (136,21 EUR + 36,33EUR), also insgesamt 450,12 EUR erhält, in Zukunft schlechter unterwegs ist, wenn er gem. der Ortsklasse VI / Stufe 1 einen Orts- und Familienzuschlag in Höhe von 334,55 EUR erhält, dieser sich zzgl. noch um 22,53 EUR erhöht (Ortsklasse VI / A9).
Den Bestandsschutz habe ich jetzt mal unberücksichtigt gelassen.