Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507049 times)

Stefan35347

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KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #886 am: 02.02.2023 08:29 »
Habe ausgerechnet dass es bei mir mit 5 Kindern ein Plus von etwa 430€ monatlich ergibt. Nach Bawü oder in andere Länder darf man da nichts schauen, da wird es einem schwindelig (Bawü bspw. 750€ ab dem Dritten). Das wären am Ende über 1000€ pro Monat mehr als hier in Bayern.

Mich ärgert diese "Fähnchen im Wind"-Haltung der Gewerkschaft wirklich sehr. Erst die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip gerechtfertigter Weise anprangern und jetzt ist aufgrund der 10 Prozent Erhöhung aufgrund Bürgergeld und der Pflegepauschale alles auf einmal ganz super und "verfassungskonform" und "rechtssicher". Nach diesen Äußerungen von Hr. Nachtigall braucht einem auch keiner mehr etwas davon erzählen, dass sie bei einer Klage hinter einem stehen werden.

Was die Frage aufwirft, von welcher Seite man noch Rückenwind bekommen wird. Ich hoffe der bayerische Richterverein wird bald einen Musterwiderspruch erstellen, nachdem die Entscheidung im Landtag gefallen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kabinett noch etwas zum besseren wenden wird, nachdem sogar die größte Gewerkschaft Beifall klatscht.

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #887 am: 02.02.2023 09:16 »
Spannend der Herr Nachtigall. Die gdp und verdi fordern auf gemeinsamen Veröffentlichungen die Verdopplung der Beträge aus dem ersten Entwurf vor der Änderung.

Zwar auch ohne eine entsprechende Berechnung anzustellen, aber letztlich macht das FM das genauso. Also einfach mal verdoppeln ist zumindest schon mal ein besserer Standpunkt.

Was da von den Parteinahen Gewerkschaften an Huldigung kommt, ist peinlich.

Zum Kollegen vor mir, der sich zukünftig einen Musterwiderspruch wünscht: für was?

Es gab hier genügend Vorlagen die ausreichen. Und wenn das Gesetz in Kraft tritt brauchen Sie keinen Widerspruch. Jeder Dienstherr kann diesen ganz simpel ablehnen, denn das aktuelle Gesetz wird einwandfrei umgesetzt werden. Dann bleibt ihnen nur noch der Klageweg.

Beamtenehepaar

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #888 am: 02.02.2023 09:48 »
Ich hätte jetzt tatsächlich auch mal eine Frage zum neuen Gesetz:

Folgender Sachverhalt: Beamtenehepaar, Ehefrau 90% Teilzeit, Ehemann 70% Teilzeit, Mietstufe IV, 2 Kinder.

Wäre es möglich, dass beide die volle Stufe 1 erhalten würden, wenn jeder Ehepartner das Kindergeld für ein Kind beziehen würde? Weil wir beide zusammen ja über 100% gehen dürfte doch die Stufe 1 auch jeweils nicht gekürzt werden, oder? Und im Ergebnis wäre 2x volle Stufe 1 auch definitiv besser als 1x volle Stufe 2 und 1x Stufe V mit Teilzeitkürzung? Das wäre im Ergebnis dann doch eine wirkliche Verbesserung für uns....

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #889 am: 02.02.2023 10:01 »
In der Tat wäre alles andere als eine Ablehnung der Widersprüche nach Inkrafttreten des Gesetzes widersinnig.

Das kann aber nur von Vorteil sein, da dann eine gerichtliche Klärung erfolgen wird.
Verfassungsrechtlich gibt es m.E. dann nur zwei Möglichkeiten:

Entweder es wird die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip per se für verfassungswidrig erklärt, wofür gute Gründe sprechen.
Jedenfalls aber wird das BVerfG die Pauschalierung ablehnem müssen, wenn nicht der Gegenbeweis eines geringeren oder fehlenden Zuverdienstes ermöglicht wird.

Dies würde dann zu der vom FM nicht gewünschten Einzelfallprüfung führen.

Die pauschale Erhöhung um 10% dürfte an der hinreichenden Begründung scheitern. Jedenfalls wenn bei konkreter Berechnung auch mehr raus kommen könnte.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #890 am: 02.02.2023 10:27 »
Der Dienstherr: Landeshauptstadt München verfährt wie der Freistaat Bayern und verzichtet auf zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021, 2022.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile abgeschlossen ist und die Änderungen der Beträge bekannt sind, wird das POR über die Umsetzung informieren. So laut Gesamtpersonalrat auf WILMA.

Sehr interessant. Das bedeutet, dass der Dienstherr auf die Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung auch rückwirkend verzichten kann.  Das bedeutet, dass man an seinen Dienstherrn auch einen Antrag auf den Verzicht der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung stellen kann, z.B. mit Hinweis auf die Stadt München. Bei Kann-Entscheidungen muss der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Er muss also bewerten und abwägen. Lehnt er den Antrag ab, kann man Widerspruch einlegen und klagen. Das wäre dann eine interessante Entscheidung, wenn man in der Klage die besondere Fürsorgepflicht, das gegenseitige Treueverhältnis und den Gleichheitsgrundsatz anführt.

BYBeamterBY

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #891 am: 02.02.2023 11:17 »
Habe ausgerechnet dass es bei mir mit 5 Kindern ein Plus von etwa 430€ monatlich ergibt. Nach Bawü oder in andere Länder darf man da nichts schauen, da wird es einem schwindelig (Bawü bspw. 750€ ab dem Dritten). Das wären am Ende über 1000€ pro Monat mehr als hier in Bayern.

Mich ärgert diese "Fähnchen im Wind"-Haltung der Gewerkschaft wirklich sehr. Erst die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip gerechtfertigter Weise anprangern und jetzt ist aufgrund der 10 Prozent Erhöhung aufgrund Bürgergeld und der Pflegepauschale alles auf einmal ganz super und "verfassungskonform" und "rechtssicher". Nach diesen Äußerungen von Hr. Nachtigall braucht einem auch keiner mehr etwas davon erzählen, dass sie bei einer Klage hinter einem stehen werden.

Was die Frage aufwirft, von welcher Seite man noch Rückenwind bekommen wird. Ich hoffe der bayerische Richterverein wird bald einen Musterwiderspruch erstellen, nachdem die Entscheidung im Landtag gefallen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kabinett noch etwas zum besseren wenden wird, nachdem sogar die größte Gewerkschaft Beifall klatscht.

Wie bist du denn momentan eingestuft?

Segglmeier

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #892 am: 02.02.2023 11:50 »
Liebe Entscheider, bitte denkt auch mal an Personen, welche sich im einstelligen Bereich der A-Besoldungstabelle befinden und auch angemessen Leben möchten und sich mal einen Urlaub gönnen möchten
Das ist meiner Meinung nach eines der größten Probleme das u.a. daraus resultiert, dass man in den Ministerien so gut wie nichts einstelliges findet außer vielleicht an der Pforte und in der Hausmeisterei. Sprich, wer selbst nur von A13+ umgeben ist, der weiß doch wenig bis nichts von Besoldungsstufen für die z.B. das Weihnachtsgeld nicht ein Goodie ist sondern dringend benötigter Gehaltsbestandteil am Jahresende für so Dinge wie KFZ-Versicherungen, Heizöl etc.

newT

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #893 am: 06.02.2023 01:20 »
Folgender Sachverhalt: Beamtenehepaar, Ehefrau 90% Teilzeit, Ehemann 70% Teilzeit, Mietstufe IV, 2 Kinder.

Wäre es möglich, dass beide die volle Stufe 1 erhalten würden, wenn jeder Ehepartner das Kindergeld für ein Kind beziehen würde? Weil wir beide zusammen ja über 100% gehen dürfte doch die Stufe 1 auch jeweils nicht gekürzt werden, oder? Und im Ergebnis wäre 2x volle Stufe 1 auch definitiv besser als 1x volle Stufe 2 und 1x Stufe V mit Teilzeitkürzung? Das wäre im Ergebnis dann doch eine wirkliche Verbesserung für uns....
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Das gleiche hatte ich mir auch überlegt. Für die Besoldung scheint das auch ein gangbarer Weg. Der Haken ist nur: Wenn jeweils ein Partner für ein Kind den Familienzuschlag erhält, entfällt der 70% Beihilfeanspruch, den es ab zwei Kindern gibt.

BaLuui

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #894 am: 06.02.2023 13:00 »
Hallo zusammen,
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird die ergänzende Fürsorgeleistung gem. Art 94 BayBesG übergeleitet in den neuen Orts- und Familienzuschlag. Wenn ich also folgendes Beispiel nehme, dass jemand derzeit einen Familienzuschlag in Höhe von 277,58 EUR erhält (verh. / 1 Kind) zzgl. der Ballungsraumzulage in Höhe von 172,54 EUR (136,21 EUR + 36,33EUR), also insgesamt 450,12 EUR erhält, in Zukunft schlechter unterwegs ist, wenn er gem. der Ortsklasse VI / Stufe 1 einen Orts- und Familienzuschlag in Höhe von 334,55 EUR erhält, dieser sich zzgl. noch um 22,53 EUR erhöht (Ortsklasse VI / A9).
Den Bestandsschutz habe ich jetzt mal unberücksichtigt gelassen.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #895 am: 06.02.2023 17:46 »
Rainer Nachtigall in der Aktuellen BBB Nachrichten vom Januar/ Februar:

„Mir ist bewusst: Einige haben auf höhere Beträge gehofft. Dazu möchte ich anmerken, dass unser Ziel bei dieser Neuregelung keine Besoldungserhöhung war. Es ging darum, Ungerechtigkeiten, von denen die Kinder von Beamtinnen und Beamten betroffen waren, zu beseitigen. Ob die hier angewandten Parameter den Anforderungen des obersten deutschen Gerichts genügen, wird sich mit Sicherheit erst in den kommenden Jahren zeigen. Für den Moment aber hat Bayern eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann.“

Prince of Persia

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #896 am: 06.02.2023 18:43 »
Rainer Nachtigall in der Aktuellen BBB Nachrichten vom Januar/ Februar:

„Mir ist bewusst: Einige haben auf höhere Beträge gehofft. Dazu möchte ich anmerken, dass unser Ziel bei dieser Neuregelung keine Besoldungserhöhung war. Es ging darum, Ungerechtigkeiten, von denen die Kinder von Beamtinnen und Beamten betroffen waren, zu beseitigen. Ob die hier angewandten Parameter den Anforderungen des obersten deutschen Gerichts genügen, wird sich mit Sicherheit erst in den kommenden Jahren zeigen. Für den Moment aber hat Bayern eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann.“



Hehehe Der war gut! Bestellt eurem obersten Gewerkschaftsvertreter schöne Grüße aus Hessen, NRW, Thüringen sowie Baden-Württemberg 😅


NordWest

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« Antwort #897 am: 07.02.2023 03:23 »
Rainer Nachtigall in der Aktuellen BBB Nachrichten vom Januar/ Februar:

„Mir ist bewusst: Einige haben auf höhere Beträge gehofft. Dazu möchte ich anmerken, dass unser Ziel bei dieser Neuregelung keine Besoldungserhöhung war.

Da freut sich aber sicher zumindest die Partei Herrn Nachtigalls, die bekanntlich Bayern regiert und damit sein hauseigener "Verhandlungspartner" ist. Und wenn seine Partei sich mit ihm freut, ist das für Herrn Nachtigall ja auch nicht das schlechteste...

Trau, schau wem - das wussten schon die alten Römer.

Grisupoli

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« Antwort #898 am: 07.02.2023 12:28 »
Ich persönlich mache mir da inzwischen gar keine großen Gedanken mehr und verfolge auch das ganze Spektakel von wegen Landtag etc. nicht mehr. Hier wird sich sowieso nichts weiter verändern und man stößt bei der Politik eh nur auf taube Ohren.

Ich persönlich bereite mich schon auf meinen Rechtsschutzantrag bei meiner Gewerkschaft vor und habe auch schon angefangen eine entsprechende Begründung zu schreiben. (Diese werde ich hier aber nicht veröffentlichen)
Letztendlich wird es nur wieder das letztinstanzliche Gericht entscheiden können. Und daher, wo kein Kläger, da kein Richter.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #899 am: 07.02.2023 12:56 »

Was ist eigentlich aus der Petition geworden, die ein Forumsteilnehmer hier mal eingereicht hat?

Falls derjenige noch mitliest: Gibt es hierzu irgendwelche Informationen, wann sich damit beschäftigt wird bzw. in welchem Umfang (verweist man vielleicht lediglich auf den neuen Gesetzesentwurf ö. Ä.?)?