Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507053 times)

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #705 am: 13.12.2022 13:26 »
Und wieder kein Wort darüber, dass der Verzicht des Bayer. Finanzministeriums auf die zeitnahe Geltendmachung nicht für Kommunen, Anstalten und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, obwohl ich die Geschäftsführerin der Komba Bayern, Frau Schaumeier schriftlich darauf hingewiesen hatte, und sie versicherte, dass ihr dieser Sachverhalt sehr wohl bewusst ist.

Ist Frau Schlaumeier eventuell auch Mitglied der CSU?

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #706 am: 13.12.2022 17:34 »
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #707 am: 13.12.2022 18:16 »
Liebe Mitstreiter,

ich hatte eben ein sehr konstruktives Telefonat mit jemandem aus dem Landesvorstand der für mich relevanten Gewerkschaft. (Mehr möchte ich zur Person nicht sagen.) Und mit konstruktiv meine ich wirklich konstruktiv, absolut nachvollziehbar und ehrlich. Denn auch er liest hier mit und profitiert von unseren Denkansätzen.

Ich möchte vorwegschicken, dass ich trotzdem der Überzeugung bin, dass die Kommunikation der Gewerkschaften ein deutliches Potential zur Verbesserung hat. Denn wirklich gut informiert fühlte ich mich bis jetzt nicht.

Letztendlich wurde aus dem Gespräch sehr deutlich, dass ALLEN Gewerkschaften absolut klar ist, dass dieses neue Gesetz keine positive Leistung der bayerischen Staatsregierung ist. Vielmehr ging es darum zumindest mal einen ersten Schritt zu machen, dass sich überhaupt etwas ändert. Denn ohne das wären auch keine weiteren Verhandlungen möglich. Ziel der Gewerkschaften ist es, zumindest im ersten Step mal ein paar minimale Verbesserungen zu erreichen. Und den Gewerkschaften ist auch bewusst, dass nicht alle profitieren und mache auch erstmal schlechter gestellt sind sobald der Bestandsschutz wegfällt. Im Großen und Ganzen ist der Kreis, derer, die davon profitieren, schon recht groß. Dies konnte man mir auch absolut plausibel und nachvollziehbar erklären. Und ich bin definitiv niemand der sich einlullen lässt.

Mir wurde auch versichert, dass allen (vermutlich bis auf den Damen und Herren der Staatsregierung) klar ist, dass es viele Klagen geben wird. Und diese Klagen auch absolut wichtig sind. Denn man ist sich einig, dass einige Bestandteile, z.B. das mit den 20.000 Euro Partnereinkommen, dem Abstandsgebot, den Ortszuschlägen, etc. absolut überprüfungswürdig sind. Es wurde auch durch verschiedene Gewerkschaften an verschiedene politische Parteien herangetreten und einige davon haben auch ein offenes Ohr für Verbesserungen. (Ich denke wir können uns denken welche Partei nicht zu denen mit dem offenen Ohr gehört ;) ). Es wurde wohl auch schon von manchen Parteien geäußert, dass definitiv nachgebessert werden muss. Was letztendlich hier herauskommen wird, wird man erst sehen, wenn das Gesetz beschlossen werden soll. Zudem wurde auch klar herausgestellt, dass ohnehin wegen der anstehenden Erhöhung des Bürgergeldes auch bei der Grundbesoldung nachgebessert werden muss.

Natürlich kann keiner mit dem bisherigen Ergebnis zufrieden sein, dass sind auch unsere Gewerkschaften nicht.
Deshalb wurde mir auch versichert, dass man über seine Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten kann. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt und man muss ich auf einige wichtige aussagekräftige Musterklagen durch die verschiedenen Gewerkschaften beschränken.

Was ganz am Ende des ganzen Streitthemas stehen wird wird man erst sehen, wenn das BVerfG weitere Entscheidungen fällen wird. Es stehen auch noch diverse Entscheidungen aus. Und solange die aktuellen und kommenden Besoldungen nicht verfassungskonform sind, werden wir auch rückwirkend davon profitieren. Denn eine nicht verfassungskonforme Änderung hat auch keinen Bestand.

Ich habe mich meiner Gewerkschaft auf jeden Fall als Musterkläger zur Verfügung gestellt. Und das wurde sehr begrüßt. Denn was vielen nicht bewusst ist, und ganz ehrlich mir auch nicht bewusst war, ist, dass die Gewerkschaft ohne Klagewillige nicht sehr viel ausrichten kann. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Ich kann jedem nur empfehlen, mit seiner eigenen Gewerkschaft bei Fragen und Unstimmigkeiten Kontakt aufzunehmen. Denn was man nach außen kommuniziert ist nicht unbedingt das, was stimmt.

In diesem Sinne - wir sind auf der richtige Seite und letztendlich werden wir auch sicher zu unserem Recht kommen :-)

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #708 am: 13.12.2022 18:55 »
Liebe Mitstreiter,

ich hatte eben ein sehr konstruktives Telefonat mit jemandem aus dem Landesvorstand der für mich relevanten Gewerkschaft. (Mehr möchte ich zur Person nicht sagen.) Und mit konstruktiv meine ich wirklich konstruktiv, absolut nachvollziehbar und ehrlich. Denn auch er liest hier mit und profitiert von unseren Denkansätzen.

Ich möchte vorwegschicken, dass ich trotzdem der Überzeugung bin, dass die Kommunikation der Gewerkschaften ein deutliches Potential zur Verbesserung hat. Denn wirklich gut informiert fühlte ich mich bis jetzt nicht.

Letztendlich wurde aus dem Gespräch sehr deutlich, dass ALLEN Gewerkschaften absolut klar ist, dass dieses neue Gesetz keine positive Leistung der bayerischen Staatsregierung ist. Vielmehr ging es darum zumindest mal einen ersten Schritt zu machen, dass sich überhaupt etwas ändert. Denn ohne das wären auch keine weiteren Verhandlungen möglich. Ziel der Gewerkschaften ist es, zumindest im ersten Step mal ein paar minimale Verbesserungen zu erreichen. Und den Gewerkschaften ist auch bewusst, dass nicht alle profitieren und mache auch erstmal schlechter gestellt sind sobald der Bestandsschutz wegfällt. Im Großen und Ganzen ist der Kreis, derer, die davon profitieren, schon recht groß. Dies konnte man mir auch absolut plausibel und nachvollziehbar erklären. Und ich bin definitiv niemand der sich einlullen lässt.

Mir wurde auch versichert, dass allen (vermutlich bis auf den Damen und Herren der Staatsregierung) klar ist, dass es viele Klagen geben wird. Und diese Klagen auch absolut wichtig sind. Denn man ist sich einig, dass einige Bestandteile, z.B. das mit den 20.000 Euro Partnereinkommen, dem Abstandsgebot, den Ortszuschlägen, etc. absolut überprüfungswürdig sind. Es wurde auch durch verschiedene Gewerkschaften an verschiedene politische Parteien herangetreten und einige davon haben auch ein offenes Ohr für Verbesserungen. (Ich denke wir können uns denken welche Partei nicht zu denen mit dem offenen Ohr gehört ;) ). Es wurde wohl auch schon von manchen Parteien geäußert, dass definitiv nachgebessert werden muss. Was letztendlich hier herauskommen wird, wird man erst sehen, wenn das Gesetz beschlossen werden soll. Zudem wurde auch klar herausgestellt, dass ohnehin wegen der anstehenden Erhöhung des Bürgergeldes auch bei der Grundbesoldung nachgebessert werden muss.

Natürlich kann keiner mit dem bisherigen Ergebnis zufrieden sein, dass sind auch unsere Gewerkschaften nicht.
Deshalb wurde mir auch versichert, dass man über seine Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten kann. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt und man muss ich auf einige wichtige aussagekräftige Musterklagen durch die verschiedenen Gewerkschaften beschränken.

Was ganz am Ende des ganzen Streitthemas stehen wird wird man erst sehen, wenn das BVerfG weitere Entscheidungen fällen wird. Es stehen auch noch diverse Entscheidungen aus. Und solange die aktuellen und kommenden Besoldungen nicht verfassungskonform sind, werden wir auch rückwirkend davon profitieren. Denn eine nicht verfassungskonforme Änderung hat auch keinen Bestand.

Ich habe mich meiner Gewerkschaft auf jeden Fall als Musterkläger zur Verfügung gestellt. Und das wurde sehr begrüßt. Denn was vielen nicht bewusst ist, und ganz ehrlich mir auch nicht bewusst war, ist, dass die Gewerkschaft ohne Klagewillige nicht sehr viel ausrichten kann. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Ich kann jedem nur empfehlen, mit seiner eigenen Gewerkschaft bei Fragen und Unstimmigkeiten Kontakt aufzunehmen. Denn was man nach außen kommuniziert ist nicht unbedingt das, was stimmt.

In diesem Sinne - wir sind auf der richtige Seite und letztendlich werden wir auch sicher zu unserem Recht kommen :-)

Hast du auch gefragt warum sie sich dann gegen die Verbreitung von Musterwidersprüchen entschieden haben. Dazu ist ja wohl ein Beschluss gefasst worden. Wenn sie das genau so aufgezogen hätten wie der thüringische Beamtenbund dann hätten sie genügend Widersprüche, Klagen und könnten sich ihre Musterkläger aussuchen.


lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #709 am: 13.12.2022 19:00 »
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxxx   xxxxxxxx

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Referat 23

Besoldung und Stellenpläne

 

Bayerisches Staatsministerium

der Finanzen und für Heimat

Odeonsplatz 4

80539 München

Telefon: 089 2306-xxx

Telefax: 089 2306-xxx

Internet: www.stmfh.bayern.de

Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #710 am: 13.12.2022 19:03 »
Das habe ich nicht gefragt, allerdings hat mir meine Gewerkschaft 2017/18 und 19 einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt, den ich auch immer verwendet habe. Aufgrund der FMS habe ich 21 und 22 darauf verzichtet. Ich sehe auch keinen großen Sinn in einem weiteren Widerspruch. Wenn dann werde ich direkt nächstes Jahr anhand der ersten Besoldungsabrechnung nach neuem Recht Klage erheben und mich entsprechend auf das FMS beziehen und eine Kopie beilegen.

chippy1979

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #711 am: 14.12.2022 00:19 »
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

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Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #712 am: 14.12.2022 00:30 »
Das habe ich nicht gefragt, allerdings hat mir meine Gewerkschaft 2017/18 und 19 einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt, den ich auch immer verwendet habe. Aufgrund der FMS habe ich 21 und 22 darauf verzichtet. Ich sehe auch keinen großen Sinn in einem weiteren Widerspruch. Wenn dann werde ich direkt nächstes Jahr anhand der ersten Besoldungsabrechnung nach neuem Recht Klage erheben und mich entsprechend auf das FMS beziehen und eine Kopie beilegen.

Widerspruch jedes Jahr bietet einfach mehr Rechtssicherheit und ist ja auch kein großer Aufwand.
Nach den Urteilen die ich so gelesen habe, erübrigt sich der Widerspruch nur wenn eine Klage bereits anhängig ist.

Die Konstellation mit (leeren) Versprechungen der Dienstherrn, dazu habe ich bislang nicht viel gefunden. Außer in Hamburg, wo man dann meinte dieser bezieht sich nur auf die Sonderzahlung für bestimmte Jahre, etc. und nicht auf die Alimentation allgemein....

Mingara

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #713 am: 14.12.2022 10:52 »
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

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Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG


Mich würde es auch brennend interessieren, ob die LHS München da ansatzweise mitzieht. Weiß hier jemand zufällig mehr?

Viele Grüße

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #714 am: 14.12.2022 11:46 »
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

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Danke, Lotsch

Ich bin zwar bei einer Körperschaft, aber mein Dienstherr ist der Freistaat Bayern.
Von daher ist ja dann alles ok bei mir.
Hatte mich schon gewundert.
Das der kommunale Bereich ausgegliedert ist, ist ja normal.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #715 am: 15.12.2022 08:06 »

Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG
[/quote]

Einfach jährlich Widerspruch einlegen, was ist eigentlich so schwer daran :-X Mein Dienstherr (Kommune Bayern) hat die Verfahren auch ruhend gestellt, doch wer sich darauf verlässt...

chippy1979

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #716 am: 15.12.2022 11:21 »

Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG

Vielen Dank für den Tipp. Hast Du evtl. ein Muster für einen Widerspruch, welches Du teilen willst?

Vielen Dank.

LG

Einfach jährlich Widerspruch einlegen, was ist eigentlich so schwer daran :-X Mein Dienstherr (Kommune Bayern) hat die Verfahren auch ruhend gestellt, doch wer sich darauf verlässt...
[/quote]

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #717 am: 15.12.2022 12:26 »
Bitte sehr, ohne Gewähr, da ich auch kein Jurist bin. Ob ein Widerspruch damit auch gegen die Vorjahre möglich ist, kann ich nicht einschätzen, habe seit 2020 jährlich diesen hier verwendet.

Absender


Widerspruch


An die
, Personalamt
                                 


Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung

und

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation



Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter fest-gelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervor-gehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

chippy1979

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #718 am: 16.12.2022 13:26 »
Vielen Dank für das Teilen des Widerspruchs. LG

Lydian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #719 am: 17.12.2022 10:01 »
Nachdem der BPV in seinem letzten Newsletter den Entwurf auch abgefeiert hat, musste ich meiner Verägerung doch ein wenig Luft machen.
Vielleicht hilft es ja, wenn man seinem Verband die Unzufriedenheit mit dessen "Begleiten" der ganzen Angelegenheit mitteilt. Am besten massenhaft.
Wer nicht selber formulieren will, findet unten stehenden Text vielleicht hilfreich.
Und mit Strg-C und Strg-V an die richtige Emailadresse geht das auch recht schnell und ist nicht viel Arbeit.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit nicht wenig Verwunderung habe ich die positive Berichterstattung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile im letzen Newsletter gelesen.
Den Einwänden, die im Entwurf selbst aufgeführt werden, sowie den Stellungnahmen des Bayerischen Richtervereins und anderer nach zu urteilen kann dieser Versuch das Problem der verfassungswidrigen Besoldung zu lösen doch nicht als Erfolg verkauft werden.
Von meiner "Gewerkschaft" erwarte ich, dass sie für meine Rechte kämpft und einen - letztlich - fortlaufenden Verfassungsbruch als solchen zumindest benennt und öffentlich dagegen Stellung bezieht, in jedem Falle aber ihre Mitglieder für den Sachverhalt sensibilisiert.
Ebenso wäre es in diesem Fall angemessen, die Mitglieder bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ihnen, gerne im Benehmen mit anderen Verbänden, einen Musterwiderspruch zur Verfügung zu stellen. Gegen die aktuelle Besoldung (trotz des Verzichts auf die zeitnahe Geltendmachung. Genügend Widersprüche schon jetzt könnten ein Umdenken seitens der Staatsregierung fördern), besonders aber dann nächstes Jahr gegen diesen ungenügenden Versuch die Besoldung endlich verfassungsgemäß zu gestalten.
 
Mit freundlichen Grüßen