Seltsam ist auch, dass die SPD am 13.10.2021 folgenden Antrag gestellt hat:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte in Bayern infolge von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr und die dafür erforderlichen Berechnungen zeitnah zum Abschluss
zu bringen,
─ wie bereits gegenüber den Beamtinnen und Beamten zugesagt, die notwendigen
Nachzahlungen ohne Antragstellung der Betroffenen und von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020 vorzunehmen,
─ dem Landtag im zuständigen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – falls
erforderlich in nichtöffentlicher Sitzung – zeitnah einen aktuellen Sachstandsbericht
über fällige Nachzahlungen, die Auswirkungen auf die Besoldungsstruktur insgesamt, das finanzielle Volumen, die Anzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten und über den Zeitpunkt der erforderlichen gesetzlichen und insbesondere auch
der Initiativen für den Haushaltsplan des Freistaates zu geben.
Und diesen Antrag hat die SPD-Fraktion am 09.11.2021 ohne Begründung zurückgezogen hat.
Auf meine Nachfrage bei der SPD-Fraktion, warum der Antrag zurückgezogen wurde, erhielt ich keine Antwort. Seitdem Schweigen im Walde.