Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505805 times)

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #405 am: 12.10.2022 08:51 »
Hey Überwacher,

ich hoffe, "die Schuldigen der Frechheit" lesen nicht mit - die kommen sonst noch auf Ideen und ändern den Gesetzesentwurf dahingehend.



lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #406 am: 12.10.2022 08:52 »
Wenn bei der 4-köpfigen Beamtenfamilie fiktiv, pauschal 20.000 € Einkommen hinzu gerechnet werden, müsste das bei der 4-köpfigen Bürgergeldfamilie auch hinzu gerechnet werden. Sonst ist kein realistischer Vergleich möglich. Dann kann ich es auch gleich lassen. Das ist einfach nur Unsinn und wird niemals Bestand vor dem Verfassungsgericht haben. So etwas als Gesetzesvorschlag vorzulegen ist eine Beleidigung des BVerfG und wird hoffentlich möglichst schnell vom BVerfG abgewatscht (wie man in Bayern sagt).

Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für die Bürgergeldfamilie ist natürlich gut gemeint, damit für diese Familien ein Anreiz geschaffen wird zu Arbeiten. Nach meiner Ansicht muss dieser anrechnungsfreie Hinzuverdienst aber bei der Vergleichsberechnung für das Grundsicherungsniveau berücksichtigt werden, was bisher noch nicht der Fall ist.

Prometheus

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #407 am: 12.10.2022 12:01 »
Oder man müsste unter dem Leitbild des Mehrverdienerhaushalts und der pauschalen Annahme von 20.000€ Partner-Einkommen den Mindestabstand angemessen erhöhen, z.B. auf 30%.

Ich bin ja mal gespannt, ob dann künftig auch bei jeder Besoldungsanpassung die 20Tsd mit nach oben angepasst werden...


InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #408 am: 12.10.2022 18:03 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/5A6E64B60A2C1DB8C12588D4002F7B57

Wenigstens äußert sich auch diese Gewerkschaft kritisch. Auch wenn der vom euch ausführlich diskutierte zentrale Punkt in der kurzen Mitteilung nicht genannt ist...

Es bleibt spannend ob die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände etwas austariert.

emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #409 am: 12.10.2022 18:09 »
https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/5A6E64B60A2C1DB8C12588D4002F7B57

Wenigstens äußert sich auch diese Gewerkschaft kritisch. Auch wenn der vom euch ausführlich diskutierte zentrale Punkt in der kurzen Mitteilung nicht genannt ist...

Es bleibt spannend ob die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände etwas austariert.

Die GdP Bayern sollte dringend Kontakt zum Bayerischen Richterverein suchen und sich nicht auf das Zuschlagskleinklein einlassen.

Der Obelix

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #410 am: 12.10.2022 21:23 »
Meine Frage ist ja auch:

Mit welchen anerkannten juristischen oder mathematischen Methoden ist man auf diese ominösen 20.000 Euro gekommen ?

Oder 1-2-3 Maß und dann hat man sich in geselliger Bierlaune auf eine Zahl geeinigt?!?


Prometheus

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #411 am: 12.10.2022 22:25 »
Der Betrag ist an das Beihilferecht angelehnt, wo er sich "bewährt" habe. Ehe-/Lebenspartner von bayerischen Beamten haben einen Beihilfeanspruch, wenn sie weniger als 20.000€ pro Jahr an eigenem Einkommen haben. Mehr steckt da - leider- nicht dahinter.

HMeder

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #412 am: 13.10.2022 07:41 »
Der Betrag ist an das Beihilferecht angelehnt, wo er sich "bewährt" habe. Ehe-/Lebenspartner von bayerischen Beamten haben einen Beihilfeanspruch, wenn sie weniger als 20.000€ pro Jahr an eigenem Einkommen haben. Mehr steckt da - leider- nicht dahinter.

Dieser Beihilfeanspruch von Ehe-/Lebenspartnern hat sich ja dann wohl erledigt, wenn offenbar jeder mindestens 20.000 Euro hinzuverdient.  :)

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #413 am: 13.10.2022 11:21 »
Ohhh das finde ich gerade spannend daher meine Zwischenfrage:

Meine Frau verdiente in Vollzeit gerade mal 16.000 Euro/Jahr Brutto!

Das heißt meine Frau hätte Beihilfeanspruch da ich Beamter A8 bin?

Ist das wirklich so?

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #414 am: 13.10.2022 11:29 »
Müsste so sein. Allerdings dürfte die PKV deiner Frau wesentlich mehr kosten als die GKV...

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #415 am: 13.10.2022 12:08 »
Wobei der Beihilfeanspruch ja evtl. auch ZUSÄTZLICH zur gesetzl. KV besteht (bei Kindern zumindest ist das so - ich denke das gleiche sollte auch für Ehegatten gelten).

Also man müsste den Ehepartner ja nicht privat versichern um Anspruch auf Beihilfe zu haben...

Organisator

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #416 am: 13.10.2022 12:24 »
Wobei der Beihilfeanspruch ja evtl. auch ZUSÄTZLICH zur gesetzl. KV besteht (bei Kindern zumindest ist das so - ich denke das gleiche sollte auch für Ehegatten gelten).

Also man müsste den Ehepartner ja nicht privat versichern um Anspruch auf Beihilfe zu haben...
Da würde mich Mal eine Rechtsgrundlage interessieren.

Garfield73

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #417 am: 13.10.2022 12:44 »
Geklaut aus der Beihilferecht-Infobroschüre Bayerns:
"Der Beihilfeanspruch bleibt zwar grundsätzlich auch bei Beihilfeberechtigten, die Mitglieder der GKV sind, bestehen. Da es sich bei der Beihilfe um eine lediglich ergänzende Fürsorgeleistung handelt, sind anderweitig bestehende Ansprüche vorrangig in Anspruch zu nehmen Zu diesen vorrangigen Ansprüchen zählen auch die Ansprüche eines Beihilfeberechtigten oder Angehörigen gegen eine Krankenkasse, d. h. er bzw. sie wird auf die vorrangige Inanspruchnahme von Sachleistungen, also die Behandlung auf Chipkarte, verwiesen. Beihilfeleistungen können in diesen Fällen nur zu den Aufwendungen gewährt werden, die nicht dem Grunde nach zum Leistungskatalog der GKV zählen (Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker)."

HMeder

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #418 am: 13.10.2022 14:37 »
Geklaut aus der Beihilferecht-Infobroschüre Bayerns:
"Der Beihilfeanspruch bleibt zwar grundsätzlich auch bei Beihilfeberechtigten, die Mitglieder der GKV sind, bestehen. Da es sich bei der Beihilfe um eine lediglich ergänzende Fürsorgeleistung handelt, sind anderweitig bestehende Ansprüche vorrangig in Anspruch zu nehmen Zu diesen vorrangigen Ansprüchen zählen auch die Ansprüche eines Beihilfeberechtigten oder Angehörigen gegen eine Krankenkasse, d. h. er bzw. sie wird auf die vorrangige Inanspruchnahme von Sachleistungen, also die Behandlung auf Chipkarte, verwiesen. Beihilfeleistungen können in diesen Fällen nur zu den Aufwendungen gewährt werden, die nicht dem Grunde nach zum Leistungskatalog der GKV zählen (Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker)."

Genauso ist es und wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, kann sich das durchaus lohnen, gerade beim Zahnersatz (Stichwort Implantat).

RARB

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #419 am: 13.10.2022 22:16 »
In Bayern werden wohl 9% aufgeben, 69% jammern und 19% gut zureden. Den restlichen 3% wünsche ich alles erdenklich Gute! Was hier passiert, ist in Worte zwar zu fassen, aber selbst diese weigern sich bereits, weiter als Deko dienen zu müssen!