Naja, jetzt heißt es nach vorne schauen und hoffen, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Was heißt eigentlich eine großzügige Übergangslösung für Beamte, welche vor der neuen Gesetzgebung verbeamtet wurden?
Aktuell bei verheiratet mit zwei Kindern:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 270,94€ (127,94€ Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 398,40€ (127,94€ Kind)
Neue Gesetzgebung:
Verheiratet: 77€
Verheiratet und ein Kind: 305,34€ (228,34€ Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 446,07€ (140,73€ Kind)
Würde für mein Verständnis bedeuten:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 586,80€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
Dann noch der jeweilige Ortszuschlag dazu....
oder interpretiere ich hier etwas falsch oder meine Zahlen stimmen nicht?
LG