Servus zusammen!
Auf der Rückseite des Entgeltnachweises der Stadt München heißt es:
"Die Landeshauptstadt München hat auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 verzichtet, so dass Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche weder einen Antrag auf Nachzahlung von Bezügen stellen noch Widerspruch gegen die Höhe der Bezüge einlegen Müssen. Das Personal- und Organisationsreferat wird in gewohnter Weise über die genauen Inhalte und die schrittweise stadtweite Umsetzung informieren, sobald das Gesetz verkündet ist."
Heißt das nun, dass die Stadt München auf die Nachzahlungen für 2020, 2021 und 2022 verzichtet und somit nichts rückwirkend zahlen will oder heißt es, dass sie das eben garantiert machen will und man keine Anträge diesbezüglich stellen bzw. Widerspruch einreichen muss/soll?
Danke vorab!