Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505808 times)

domi1972

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #270 am: 21.09.2022 14:43 »
Aus der Gesetzesbegründung, vierter Teil:

Im neuen System des Orts- und Familienzuschlags wird der Fokus künftig insgesamt stärker auf Familien mit Kindern gelegt, die mit einer überproportional ansteigenden Belastung durch Wohn- und Lebenshaltungskosten konfrontiert werden. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 wird deshalb künftig unter der Bezeichnung „Stufe V“ mit entsprechend abgestuften Beträgen in den jeweiligen Ortsklassen gewährt, um somit die besondere Belastung durch Le-benshaltungs- und Wohnkosten – also insbesondere in Ballungsräumen – abzubilden. Außer-dem wird der Kreis der Berechtigten diesem Regelungsziel entsprechend enger gefasst. Künftig erfolgt eine Gewährung nur noch für verheiratete Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen und Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen in Lebenspartner-schaft, hingegen nicht mehr für verwitwete Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Rich-terinnen und geschiedene Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen mit Unter-haltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten oder Lebenspartner, bei denen einerseits keine entsprechenden unmittelbaren Bedarfe mehr vorhanden sind, wie andererseits damit vor allem im Hinblick auf geschiedene Beamte und Beamtinnen auch eine erhebliche Verwaltungs-vereinfachung im Vollzug erreicht werden kann, da die aufgrund der bisherigen gesetzlichen Voraussetzungen erforderliche Prüfung einer Unterhaltsverpflichtung dem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber entfallen kann. Für Bestandsbeamte und Bestandsbeamtinnen wird eine Besitzstandsregelung geschaffen. Ferner wird der Orts- und Familienzuschlag der Stufe 1 in Ortsklasse VII für das Jahr 2023 gegenüber 2022 um rd. 80 € erhöht, um sicherzu-stellen, dass auch künftig Familien mit nur einem Kind betragsmäßig den bisherigen Familien-zuschlag einschließlich der Ballungsraumzulage erhalten.

Da steigende Lebenshaltungs- und insbesondere Wohnkosten gerade untere Einkommensbe-zieher überproportional belasteten, werden des Weiteren die bestehenden Kindererhöhungsbe-träge (bisher bis einschließlich Besoldungsgruppe A 5) erweitert.

Der Gedanke eines Ausgleichs der überproportionalen Belastung unterer Einkommensbezieher und Einkommensbezieherinnen spiegelt sich dabei nicht etwa nur außerhalb des Beamten-rechts, wie beispielsweise im sozialen Wohnraumrecht im Modell der einkommensorientierten Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz wider, sondern ist auch dem gel-tenden Beamten- und dabei insbesondere dem Besoldungsrecht nicht fremd. So kann die ein-kommensorientierte Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz bei ent-sprechendem Fördermodell bereits bisher auch Bewohnern und Bewohnerinnen von Staatsbe-dienstetenwohnungen nach Maßgabe der Richtlinien für die Zusatzförderung im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (BayZfR) als ergänzende Fürsorgeleistung zuteilwerden. Und im Bereich des Besoldungsrechts wurden bereits im Jahr 1986 Erhöhungsbeträge für die Be-soldungsgruppen bis einschließlich A 5 eingeführt.

Um der Belastung von Familien mit Kindern durch Lebenshaltungs- und insbesondere Wohn-kosten gerade in Ballungsräumen wie München mit angespannter Lage auf dem Wohnungs-markt sowie spürbarer Aufwärts-Entwicklung in jüngster Vergangenheit adäquat Rechnung zu tragen, werden die bestehenden Kindererhöhungsbeträge entsprechend erweitert: Künftig er-halten Beamtinnen und Beamte bis einschl. Besoldungsgruppe A 10 Kindererhöhungsbeträge. Die erweiterten Kindererhöhungsbeträge orientieren sich dabei betragsmäßig künftig ebenfalls an den Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz und werden dementsprechend abgestuft und gerade für teurere Wohnlagen erhöht.

Die Kindererhöhungsbeträge orientieren sich dabei künftig an den gewichteten Regelsätzen für berücksichtigungsfähige Kinder in der Grundsicherung. In Besoldungsgruppe A 3, Mietenstufe VII beläuft sich der Betrag auf 15 % des nach Altersstufen gewichteten Regelbedarfs eines berücksichtigungsfähigen Kindes. In darunterliegenden Mietenstufen bzw. darüberliegenden Besoldungsgruppen erhalten Beamte und Beamtinnen davon abgestufte Beträge.

AnToK

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #271 am: 21.09.2022 14:52 »
Das ist nicht zu glauben. Und das wurde von den Gewerkschafen so akzeptiert? Ich glaube ich trete aus beim BBB.

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #272 am: 21.09.2022 14:54 »
Zitat aus der Stellungnahme des Bayerischer Richterverein e.V.

Der Gesetzesentwurf stellt hierfür einen aus hiesiger Sicht verfassungsrechtlich nicht tragfähi-
gen Ansatz dar. Er wird absehbar keiner (verfassungs-)gerichtlichen Kontrolle standhalten.


Das ist nicht zu glauben. Und das wurde von den Gewerkschafen so akzeptiert? Ich glaube ich trete aus beim BBB.

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #273 am: 21.09.2022 15:14 »
Wie gesagt, ein echter Witz........ Wenn es nicht so traurig wäre.....

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #274 am: 21.09.2022 15:21 »
Hatte Bayern nicht auch zugesagt, die Ansprüche ab 2020 von Amtswegen nach zuzahlen?

Möglicherweise möchte man damit die Zahl der anspruchsberechtigten Beamten reduzieren.

Der Prozentsatz mit eingelegtem Widerspruch und Klagebereitschaft durfte ja ziemlich gering sein.

Für mich steht seit der Stellungnahme des Bayerischer Richterverein e.V. fest, dass ich den Klageweg bestreiten werde.

Kann man so eine Klageschrift selbst anfertigen?

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #275 am: 21.09.2022 15:25 »
Jedenfalls dürfte es sich um das einzige Bundesland handeln, in dem es für diverse Beamte Verschlechterungen gibt....

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #276 am: 21.09.2022 15:29 »
Werden die ggf. anfallenden Nachzahlungen dann eigentlich steuerfrei sein?

Ansonsten sehr traurig und ich werde dann auch den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtschutzversicherung deckt das zum Glück ab.

Ozymandias

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #277 am: 21.09.2022 16:01 »
Werden die ggf. anfallenden Nachzahlungen dann eigentlich steuerfrei sein?

Ansonsten sehr traurig und ich werde dann auch den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtschutzversicherung deckt das zum Glück ab.

Nein, Nachzahlungen sind nicht steuerfrei.

Paar Infos zur Klage von mir hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html

Verschwendung

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #278 am: 21.09.2022 16:15 »
Da spricht man von gestriegenen Kosten ("besondere Belastung durch Lebenshaltungs- und Wohnkosten") in der Gesetzesbegründung, aber dann gibt es in der neuen Stufe L - außer der Mietenstufe VII - nicht mehr?

xxD Das ist ja sowas von schlecht.

Ich befürchte viele haben das Thema gar nicht auf dem Schirm und werden das erste Mal davon hören, wenn sie nächstes Jahr heiraten, keine Kinder haben und ihre Bezügemitteilung bekommen.

Der BBB schweigt und schweigt und schweigt...

Ludwig2

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #279 am: 21.09.2022 16:34 »
[...]

Ich befürchte viele haben das Thema gar nicht auf dem Schirm und werden das erste Mal davon hören, wenn sie nächstes Jahr heiraten, keine Kinder haben und ihre Bezügemitteilung bekommen.

Der BBB schweigt und schweigt und schweigt...

Wie könnte man das Thema Publik machen, dass dementsprechender druck von den betroffenen und möglicherweise zukünftig betroffenen entsteht?

Ist es möglich an den BBB heranzutreten und diesen aufzufordern?

matzl

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #280 am: 21.09.2022 16:41 »
Man sollte dem BBB mal über Social Media(Facebook, Instagram, Twitter) öffentlich etwas Druck machen, sprich Fotos und Beiträge kommentieren und auf seine Passivität aufmerksam machen und kritisieren. Vielleicht reagiert der BBB dann mal.

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #281 am: 21.09.2022 17:34 »
Es soll in der BBB-Spitze CSU-Mitglieder mit Ambitionen für Hoheres geben. Einfach mal googlen...

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #282 am: 21.09.2022 17:59 »
Ja vermutlich der Gendarm an der Spitze ;)

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #283 am: 21.09.2022 18:10 »
Werden die ggf. anfallenden Nachzahlungen dann eigentlich steuerfrei sein?

Ansonsten sehr traurig und ich werde dann auch den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtschutzversicherung deckt das zum Glück ab.

Nein, Nachzahlungen sind nicht steuerfrei.

Paar Infos zur Klage von mir hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html

Na wunderbar, dann bleibt von der mickrigen Nachzahlung nur noch knapp die Hälfte übrig...

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #284 am: 21.09.2022 18:28 »
sei froh, dass du nicht nachzahlen musst ;D, so schlecht wie das ist