Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4754412 times)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8265 am: 30.10.2025 07:25 »
Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

Sorry meine Glaskugel ist gerade voller Nebel ... ich melde mich, wenn sich dieser gelichtet haben sollte.  ;)

ausJENA

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8266 am: 30.10.2025 11:45 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/werden-thueringer-beamte-dem-amte-nach-angemessen-besoldet/

Das VG Meiningen wird für Thüringen wohl bald eine weitere Entscheidung treffen. Man darf gespannt sein.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8267 am: 30.10.2025 13:23 »
Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

2049

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8268 am: 30.10.2025 23:04 »
Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

2049

 :) hier gehts ja nicht um grundsätzliche Entscheidungen. Sondern nur um eine Ergänzung ( Vertrauensschutz), der bereits seit Jahren laufenden Verfahren. Das kann doch nicht immer wieder von vorne Jahrzehnte laufen.


Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8269 am: 02.11.2025 09:51 »
Mögliche Auswirkungen einer rückwirkenden Alimentation des Bundes auf die Länder

Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist, definiert der Bund damit faktisch den verfassungsrechtlichen Mindeststandard neu.

Dieser Mindeststandard gilt gemäß Art. 33 Abs. 5 GG nicht nur für den Bund, sondern für alle Dienstherren, also auch für die Länder. Eine rückwirkende Korrektur im Bundesbereich hätte damit Signalwirkung: Sie zeigt, welches Niveau der Staat zur Wahrung des Alimentationsprinzips mindestens gewährleisten muss.

Für die Länder folgt daraus zwar keine automatische Verpflichtung zur unmittelbaren Übernahme der Bundesregelung. Allerdings entsteht ein klarer verfassungsrechtlicher Maßstab. Sollte die Landesbesoldung unter diesem Niveau liegen, wäre die Frage der Unteralimentation unausweichlich neu zu prüfen.

In der Konsequenz dürfte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, sofern Länder keine angemessenen Anpassungen vornehmen. Frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lassen erwarten, dass eine dauerhafte Unterschreitung des Mindestniveaus durch Landesgesetzgeber nicht Bestand hätte. Bund setzt mit rückwirkender Korrektur einen faktischen Mindeststandard.

Alimentationsprinzip gilt bundesweit.

Länder sind eigene Gesetzgeber, also kein Automatismus.

Aber: Wenn sie drunter liegen, verfassungsrechtlicher Druck und weiteres Klagepotenzial.

Endgame: Länder werden irgendwann nachziehen müssen, nur eben widerwillig und zeitverzögert.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8270 am: 02.11.2025 10:19 »
Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8271 am: 02.11.2025 10:27 »
Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..
Ich gehe eher davon aus, dass die irgendwas festgelegt haben. Herr Dobrindt wird den Move jetzt nur gemacht haben, da er weiß, dass es unumgänglich ist und sich so aber gut inszenieren kann.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8272 am: 02.11.2025 10:38 »
Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..
Ich gehe eher davon aus, dass die irgendwas festgelegt haben. Herr Dobrindt wird den Move jetzt nur gemacht haben, da er weiß, dass es unumgänglich ist und sich so aber gut inszenieren kann.

Das kommende Bundesgesetz wird sich hauptsächlich um Familien mit mehr als 2 Kindern drehen. Für diese ist eine Nachzahlung vorgesehen. Die meisten Bundesländer haben für 3+ Kinder bereits neue Gesetze erlassen und auch schon Nachzahlungen geleistet.

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8273 am: 02.11.2025 11:01 »
Solche Thesen ohne Quellenangabe in den Raum zu stellen ist schlechter Stil.

CK7985

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8274 am: 02.11.2025 23:25 »
Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..
Ich gehe eher davon aus, dass die irgendwas festgelegt haben. Herr Dobrindt wird den Move jetzt nur gemacht haben, da er weiß, dass es unumgänglich ist und sich so aber gut inszenieren kann.

Das kommende Bundesgesetz wird sich hauptsächlich um Familien mit mehr als 2 Kindern drehen. Für diese ist eine Nachzahlung vorgesehen. Die meisten Bundesländer haben für 3+ Kinder bereits neue Gesetze erlassen und auch schon Nachzahlungen geleistet.

So einfach ist es aber nicht, wenn man die Grundbesoldung nicht anrührt und letztlich vorsätzlich handelt wohl wissend, dass Familienzuschläge früher oder später entfallen und nicht pensionswirksam sind.
So günstig wir möglich für den Dienstherrn war und ist hier offensichtlich die Devise.
Das wird in dieser Form nicht ausreichend sein, nur an den Zulagen zu drehen.
Die Grundbesoldung ist grundsätzlich zu reformieren unter Wahrung des Abstandsgebotes auch zwischen den Besoldungsgruppen.

Lichtstifter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8275 am: 03.11.2025 08:01 »
Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.

Wenn das Gericht feststellt, dass Netto z.B. 5000 € fehlen zum Grundsicherungsniveau +15%, dann kann dir eigentlich kein Steuerschaden entstehen, da der Dienstherr dir NETTO 5000 € zahlen muss.

Auch möglich.

Ich rechne aber eher damit, dass der DH feststellt, dass meine Grundbesoldung beispielsweise 500 Euro zu niedrig war und dass dann mal 60 Monate nimmt. Das geht dann per Einmalzahlung und mit entsprechenden Abzügen einher.

Ich denke nicht, dass er 30.000 Euro netto nimmt und von den Steuern ausgehend dafür brutto hochrechnet.
Da können nur die NRW-Beamten berichten, wie es bei Ihnen in der Vergangenheit gehandhabt wurde. Ich als Bundesbeamter (mit drei Kindern seit 2016) habe eine derartig gelagerte Nachzahlung noch nicht erfahren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man mir diesen Steuerschaden erspart. Natürlich würde ich mich gerne irren und deine Auffassung möge die richtige sein.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8276 am: 03.11.2025 18:25 »
Weiteres interessantes Verfahren. Das mit der bundesweiten Bedutung habe ich zwar nicht ganz verstanden, aber ich vertraue dem Rechtsanwalt diesbezüglich.
https://grafkerssenbrock.com/beamtenbesoldung-schleswig-holstein-das-abstandsgebot-vor-gericht

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8277 am: 03.11.2025 18:39 »
Weiteres interessantes Verfahren. Das mit der bundesweiten Bedutung habe ich zwar nicht ganz verstanden, aber ich vertraue dem Rechtsanwalt diesbezüglich.
https://grafkerssenbrock.com/beamtenbesoldung-schleswig-holstein-das-abstandsgebot-vor-gericht

Interessant finde ich, dass das Gericht einfach so die Verfahren wieder aufnimmt, obwohl erwartete wird, dass sich das BVerfG dieses Jahr noch zu diesem Themen auslassen wird. Können die das einfach so? Ist die Verhandlung öffentlich? Ist praktisch bei mir um die Ecke, könnte mal vorbei schauen :)

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8278 am: 03.11.2025 18:54 »
Das mit der bundesweiten Bedutung habe ich zwar nicht ganz verstanden, aber ich vertraue dem Rechtsanwalt diesbezüglich.

"Der Ausgang der Verhandlung am 11. November 2025 hat Signalwirkung - nicht nur für Schleswig-Holstein, sonder bundesweit. Sollte das Verwaltungsgericht die Besoldung erneut als verfassungswidrig einstufen, müsste das Land nachjustieren."


Aus meiner Sicht ist diese Aussage des Anwalts ziemlicher Quatsch.

Sollte er gewinnen (was wir natürlich alle hoffen), wird das Verwaltungsgericht das Verfahren aussetzen und dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen. Exakt das Gleiche haben jedoch auch viele andere Verwaltungsgerichte in den letzten Jahren bereits getan.

Somit erschließt sich mir nicht auf Anhieb, warum genau von diesem Verfahren eine besondere Signalwirkung ausgehen sollte. Außerdem ist mir nicht klar, warum speziell der Ausgang am 11.11. anstatt des anschließenden BVerfG-Beschlusses entscheidend sein sollte..
« Last Edit: 03.11.2025 19:10 von BVerfGBeliever »

Ozymandias

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« Antwort #8279 am: 03.11.2025 19:31 »
Signalwirkung, wegen Karneval natürlich.