Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4828408 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8325 am: 15.11.2025 23:30 »
Skeptisch bin ich allerdings noch, ob auch Versorgungsempfänger endlich berücksichtigt werden
Naja da die Versorgungsansprüche grundsätzlich an der letzten Besoldungsstufe oder wie bei der Mindestalimentation an der untersten berechnet wird, hat dies auch automatisch und sofort Auswirkung auf die Versorgungsempfänger. Sobald die neuen Besoldungstabellen stehen. Was rückwirkende Ansprüche betrifft, stehen die Chancen auch sehr gut, wenn man denn Widersprochen hat oder eine Klage laufen hat.

Ja, ich habe auch mal "ans Gute" geglaubt. Leider haben Besoldungsgesetzgeber bereits mit der Entkoppelung von Versorgung und Besoldung im Zusammenhang mit den BVerfG-Vorgaben gebrochen. In Hamburg z.B. gab es eine "Angleichungszulage", die ausdrücklich nötig wurde, um den BVerfG-Vorgaben gerecht zu werden.

Nach Deiner Logik hätten die natürlich alle bekommen müssen. Versogungsempfänger bekamen sie aber - NICHT. Begründung sinngemäß: Das BVerfG habe zur Versorgung ja noch gar nicht geurteilt.

Jetzt können wir natürlich sagen, dass diese Begründugn Murks ist und das Vorgehen verfassungswidrig. Das hilft den Versorgungsempfängern aber auch nicht im Geldbeutel. Vielleicht hilft es ihren Erben eines Tages.

Der von Dir beschriebene Automatismus gilt leider nicht mehr zuverlässig.