Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 566448 times)

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1155 am: 02.04.2023 16:12 »
S 15   3481.65   3733.42   4000.14   4306.81   4800.16   5013.48
S 14   3446.47   3695.15   3991.52   4292.99   4626.36   4859.69

Mal ein Beispiel aus SuE,
S14 Sozialarbeiter, S15 Teamleiter mit Führungverantwortung für 12 MA.
Unser Personalamt wundert sich tatsächlich warum sich keiner findet.

Edit: Fallzahlen identisch mit S14 Führungsaufgaben kommen on top.
Worin unterscheiden sich die beiden Entgeltgruppen? Was ist das Heraushebungsmerkmal?
Wieso gleiche Fallzahlen? Der Arbeitsvorgang: Fallzahlenabarbeiten sind dann ja identisch mit identischen Zeitanteil.
Was macht da dann der eine und der andere nicht?

Eingruppierung S 15
: " Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozial-pädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeitsich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt."

S 14  ist aber auch nur noch ein Mindestwert für die Grantenstellung; einzelne Kommunen zahlen breits S 15. Allerdings nicht aus Einsicht, sondern aus purer Not.Vieles hat sich ja nach dem Ende des BAT geändert; in Hisnicht auf den Sozial-und Erziehungsdienst ist vieles gleichgeblieben. Ende der Fahnennstange- außer Abteilungsl. und höher- damals BAT III/heute S 18=E12/E13. Aber wo sich niemand wirklich beschwert, bleibt´s eben so.
Also ist S12 Sozialarbeiter und S15 der "Teamleiter", der die 12er führt!

Der S14er ist doch der Spezialist mit höherwertigen verantwortungsvollen Aufgaben!
"die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und in Zusammenarbeit mit
dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht Maßnahmen einleiten, welche zur
Gefahrenabwehr erforderlich sind, oder mit gleichwertigen Tätigkeiten, die für die Entscheidung zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen mit psychischen Krankheiten erforderlich sind (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst der örtlichen Stellen der
Städte, Gemeinden und Landkreise).
"


Wenn also eine S15 neben seiner S15er Tätigkeit noch Zeit hat solche Tätigkeiten (S14er und nicht S12er) auszuüben, RESPEKT! Was macht allerdings der S14er den ganzen Tag, wenn der S15er dafür nur einen halbe Braucht bei gleicher Fallzahl!

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1156 am: 02.04.2023 16:17 »
@WasDennNun... Also, wenn das Amt eine vernünftige Organisationsstruktur hat, dann sollte ein „nur“ Sachbearbeiter, egal ob mit oder ohne wissenschaftlichem Hochschulabschluss, in der Regel nicht mehr bekommen als ein Amtsleiter. Ob er es verdient hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Und ja, wenn ich so manche Amtsleitung sehe, dann stellt sich schon die Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit überhaupt eine zweistellige Besoldungs- oder Entgeltgruppe rechtfertigt. Es gibt aber auch die anderen Beispiele, die sicherlich in Breite und Tiefe ein höheres Wissen vorhalten und die Verantwortung für das Amt tragen, die sicherlich über einer E13-DK liegen. Wie immer kann man nicht verallgemeinern...
Korrekt, wenn es nur ein Sachbearbeiter ist. Dann ergibt sich das auch aus den Tätigkeiten (dann ist man auch nur Eg10 und nicht eg12/EG13 als bsc Studierter mit den Tätigkeiten und dann stimmt ja der Kohlemäßige Abstand, oder etwa nicht?)
Wenn es jedoch ein Spezialist mit entsprechenden Tätigkeiten ist, der mehr Mehrwert bringt, als eine Führungsperson, dann darf der auch schon mal gerne mehr bekommen als der Amtsleiter, der nur das Amt verwaltet.

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1157 am: 02.04.2023 16:43 »
Am besten sind diejenigen Führungskräfte/Amtsleiter, die ihre bessere Besoldung mit dem höheren Grad an Verantwortung rechtfertigen und dabei in der täglichen Praxis nur dadurch auffallen, sich vor kernigeren Entscheidungen zu drücken. Da erhält man dann gerne nur Wischiwaschi-Antworten im Sinne von "ja nicht angreifbar machen und den Allerwertesten immer ganz nah an die Wand" oder die Entscheidung wird noch eine Etage nach oben getragen im Sinne von "der über mir verdient ja noch mehr, dann soll der auch die Entscheidung treffen"  ;D

Thomasmueller

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1158 am: 02.04.2023 17:58 »
Am besten sind diejenigen Führungskräfte/Amtsleiter, die ihre bessere Besoldung mit dem höheren Grad an Verantwortung rechtfertigen und dabei in der täglichen Praxis nur dadurch auffallen, sich vor kernigeren Entscheidungen zu drücken. Da erhält man dann gerne nur Wischiwaschi-Antworten im Sinne von "ja nicht angreifbar machen und den Allerwertesten immer ganz nah an die Wand" oder die Entscheidung wird noch eine Etage nach oben getragen im Sinne von "der über mir verdient ja noch mehr, dann soll der auch die Entscheidung treffen"  ;D

Am besten sind diejenigen Mitarbeiter, die eine bessere Besoldung mit dem hohen Grad an Verantwortung rechtfertigen und dabei in der täglichen Praxis nur dadurch auffallen, sich vor kernigeren Entscheidungen zu drücken und diese auf die direkte Führungskraft abzuwälzen. Die agieren dann nach dem Motto "ja nicht angreifbar machen und den Allerwertesten immer ganz nah an die Wand. Soll doch die FK ihren Arsch hinhalten". Am besten wird jede kleine Entscheidung eine Etage nach oben getragen im Sinne von "der über mir verdient ja noch mehr, dann soll der auch die Entscheidung treffen"  ;D

Wenns aber ums LoB oder eine mögliche Beförderung geht, stellen die Mitarbeiter das dann so dar, dass sie ja TOTAL viel Verantwortung tragen und unbedingt mehr verdienen müssten.

Tagelöhner

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1159 am: 02.04.2023 18:13 »
Wenn es kompetente Führungskräfte wären, wüssten sie welchen Entscheidungsspielraum und welche Befugnisse die Untergebenen haben und was im Rahmen von ihren auszuübenden Tätigkeiten auf deren Ebene abzuhandeln ist. Es wäre demnach nur ein weiterer Beweis für weit verbreitete Inkompetenz in der Personalführung sowie Mängel in der gestalteten Aufbau- und Ablauforganisation, wenn sie derartiges Verhalten dulden würden.

Bist Du etwa eine Führungskraft und fühlst dich angesprochen @Thomasmueller?  ;D ;)

Prüfer SH

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1160 am: 02.04.2023 19:22 »
Es wird ja ziemlich sicher einen Mindestbetrag geben. Und hier im Forum wird überwiegend gemeckert.
Ich verstehe ja das "Problem" dahinter, aber jetzt mal im Ernst, würdet ihr wirklich lieber konstant eine lineare Erhöhung für alle nehmen, wo ihr dann zwar weniger Lohnzuwachs erhaltet, aber eben jeder gleich viel?
Habe manchmal den Eindruck, es wird den niedrigeren EG's, die ja nachweislich erheblich mehr profitieren würden, einfach nicht gegönnt.

Liege ich da richtig? Verstehe das nicht so ganz. Ich würde es zwar auch "ungleich" finden, aber letztendlich würde ich das hinnehmen und den Profiteuren vor allem auch gönnen.

Sleyana

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #1161 am: 02.04.2023 19:35 »
Es wird ja ziemlich sicher einen Mindestbetrag geben. Und hier im Forum wird überwiegend gemeckert.
Ich verstehe ja das "Problem" dahinter, aber jetzt mal im Ernst, würdet ihr wirklich lieber konstant eine lineare Erhöhung für alle nehmen, wo ihr dann zwar weniger Lohnzuwachs erhaltet, aber eben jeder gleich viel?
Habe manchmal den Eindruck, es wird den niedrigeren EG's, die ja nachweislich erheblich mehr profitieren würden, einfach nicht gegönnt.

Liege ich da richtig? Verstehe das nicht so ganz. Ich würde es zwar auch "ungleich" finden, aber letztendlich würde ich das hinnehmen und den Profiteuren vor allem auch gönnen.

Ich habe auch das Gefühl. Natürlich gönne ich jedem eine faire und leistungsorientierte (bzw. Stellenorientierte) Entlohnung, aber der Charakter einer Gewerkschaft war früher das sich viele kleine Arbeiter zusammenschließen um den Chefe unter Druck zu setzen. Und trauriger Fakt ist nun mal das es für uns alle unglaublich teuer geworden ist, aber insbesondere für untere EGs/As ganz besonders. Der Arbeitgeber versucht die ganze Zeit die höheren EGs/As gegen die unteren aufzuwiegeln und das gelingt ihm perfekt. Anstatt das man sich auf den AG (VKA und Bund) einschießt und gemeinsam kämpft wird mal wieder die unterschiedlichen Gruppen gegeneinander ausgespielt. Analog dazu die Bürgergeld und Mindestlohn Debatte. Man spielt Ärmere gegen noch Ärmere aus, anstatt das eigentliche Problem anzugehen.

Vermeidungstaktik die funktioniert.

xirot

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« Antwort #1162 am: 02.04.2023 19:56 »
Es wird ja ziemlich sicher einen Mindestbetrag geben. Und hier im Forum wird überwiegend gemeckert.
Ich verstehe ja das "Problem" dahinter, aber jetzt mal im Ernst, würdet ihr wirklich lieber konstant eine lineare Erhöhung für alle nehmen, wo ihr dann zwar weniger Lohnzuwachs erhaltet, aber eben jeder gleich viel?
Habe manchmal den Eindruck, es wird den niedrigeren EG's, die ja nachweislich erheblich mehr profitieren würden, einfach nicht gegönnt.

Liege ich da richtig? Verstehe das nicht so ganz. Ich würde es zwar auch "ungleich" finden, aber letztendlich würde ich das hinnehmen und den Profiteuren vor allem auch gönnen.

Mir ist völlig egal was die da unten bekommen oder nicht bekommen. Kann mich ja nicht um jeden kümmern. Mein Leben ist zu schade um mich mit solchem klein klein auseinander zu setzen. Was mir aber nicht egal ist, ist wenn ich zum Ausgleich mit Brotkrümeln abgespeist werde.

Johannes1893

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« Antwort #1163 am: 02.04.2023 20:05 »
Es wird ja ziemlich sicher einen Mindestbetrag geben. Und hier im Forum wird überwiegend gemeckert.
Ich verstehe ja das "Problem" dahinter, aber jetzt mal im Ernst, würdet ihr wirklich lieber konstant eine lineare Erhöhung für alle nehmen, wo ihr dann zwar weniger Lohnzuwachs erhaltet, aber eben jeder gleich viel?
Habe manchmal den Eindruck, es wird den niedrigeren EG's, die ja nachweislich erheblich mehr profitieren würden, einfach nicht gegönnt.

Liege ich da richtig? Verstehe das nicht so ganz. Ich würde es zwar auch "ungleich" finden, aber letztendlich würde ich das hinnehmen und den Profiteuren vor allem auch gönnen.

Was ist das für eine Logik. Warum sollte es wenn es kein Mindestbetrag gäbe für alle weniger geben? Oder wie meinst du das?

Der Mindestbetrag wird mit geringeren linearen Erhöhungen erkauft. Klassische Umverteilung. Das ist der Sinn der Sache. Ohne Mindestbetrag wären mehr lineare Erhöhungen möglich.

Ich finde die unvermeidliche Einmalzahlung sozialen Ausgleich genug. Die 3000€ sind für alle gleich. Ansonsten sollten die Gehälter linear steigen um den Abstand der Entgeltgruppen zu wahren. Und ver.di fordert nicht zum ersten Mal einen Mindestbetrag sondern auch in der Vergangenheit und in Zukunft, daher ist das Argument der Sondersituation widerlegt.

Prüfer SH

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« Antwort #1164 am: 02.04.2023 20:12 »
Es wird ja ziemlich sicher einen Mindestbetrag geben. Und hier im Forum wird überwiegend gemeckert.
Ich verstehe ja das "Problem" dahinter, aber jetzt mal im Ernst, würdet ihr wirklich lieber konstant eine lineare Erhöhung für alle nehmen, wo ihr dann zwar weniger Lohnzuwachs erhaltet, aber eben jeder gleich viel?
Habe manchmal den Eindruck, es wird den niedrigeren EG's, die ja nachweislich erheblich mehr profitieren würden, einfach nicht gegönnt.

Liege ich da richtig? Verstehe das nicht so ganz. Ich würde es zwar auch "ungleich" finden, aber letztendlich würde ich das hinnehmen und den Profiteuren vor allem auch gönnen.

Was ist das für eine Logik. Warum sollte es wenn es kein Mindestbetrag gäbe für alle weniger geben? Oder wie meinst du das?

Der Mindestbetrag wird mit geringeren linearen Erhöhungen erkauft. Klassische Umverteilung. Das ist der Sinn der Sache. Ohne Mindestbetrag wären mehr lineare Erhöhungen möglich.

Ich finde die unvermeidliche Einmalzahlung sozialen Ausgleich genug. Die 3000€ sind für alle gleich. Ansonsten sollten die Gehälter linear steigen um den Abstand der Entgeltgruppen zu wahren. Und ver.di fordert nicht zum ersten Mal einen Mindestbetrag sondern auch in der Vergangenheit und in Zukunft, daher ist das Argument der Sondersituation widerlegt.

Wenn es z.B. nur 10% gibt, ohne Mindestbetrag 500€ kriegt eben jeder 10%. Mit Mindestbetrag würden viele deutlich mehr bekommen, teilweise über 20%. Mein Eindruck ist, einige ab 4.000€ Brutto wären bereit, auf einen Mindestbetrag zu verzichten, nur der "Gerechtigkeit" wegen. So mein Eindruck.

Johannes1893

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« Antwort #1165 am: 02.04.2023 20:18 »
Es wird ja ziemlich sicher einen Mindestbetrag geben. Und hier im Forum wird überwiegend gemeckert.
Ich verstehe ja das "Problem" dahinter, aber jetzt mal im Ernst, würdet ihr wirklich lieber konstant eine lineare Erhöhung für alle nehmen, wo ihr dann zwar weniger Lohnzuwachs erhaltet, aber eben jeder gleich viel?
Habe manchmal den Eindruck, es wird den niedrigeren EG's, die ja nachweislich erheblich mehr profitieren würden, einfach nicht gegönnt.

Liege ich da richtig? Verstehe das nicht so ganz. Ich würde es zwar auch "ungleich" finden, aber letztendlich würde ich das hinnehmen und den Profiteuren vor allem auch gönnen.

Was ist das für eine Logik. Warum sollte es wenn es kein Mindestbetrag gäbe für alle weniger geben? Oder wie meinst du das?

Der Mindestbetrag wird mit geringeren linearen Erhöhungen erkauft. Klassische Umverteilung. Das ist der Sinn der Sache. Ohne Mindestbetrag wären mehr lineare Erhöhungen möglich.

Ich finde die unvermeidliche Einmalzahlung sozialen Ausgleich genug. Die 3000€ sind für alle gleich. Ansonsten sollten die Gehälter linear steigen um den Abstand der Entgeltgruppen zu wahren. Und ver.di fordert nicht zum ersten Mal einen Mindestbetrag sondern auch in der Vergangenheit und in Zukunft, daher ist das Argument der Sondersituation widerlegt.

Wenn es z.B. nur 10% gibt, ohne Mindestbetrag 500€ kriegt eben jeder 10%. Mit Mindestbetrag würden viele deutlich mehr bekommen, teilweise über 20%. Mein Eindruck ist, einige ab 4.000€ Brutto wären bereit, auf einen Mindestbetrag zu verzichten, nur der "Gerechtigkeit" wegen. So mein Eindruck.

Das will glaube ich keiner. Wenn es 10% gibt und mindestens 500€, sind das durchschnittlich z.B. 12,5%. Also sollen die 12,5% für alle kommen.

Niemand will aus Prinzip irgendjemand was wegnehmen.

Platten

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« Antwort #1166 am: 02.04.2023 20:59 »
Der absolut wichtigste Punkt ist, dass man es den AG keinesfalls durchgehen lässt, den seit Jahren überforderten und balkonbeklatschten Angestellten in den Krankenhäusern auch noch den Lohn zu kürzen. Damit wäre ich an Verdis Stelle sowas von hausieren gegangen, bei jedem noch so kleinen Provinzblatt.

FearOfTheDuck

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« Antwort #1167 am: 02.04.2023 21:55 »
Unbedingt! Würde Verdi Rekord-Mindestbeträge auf Kosten bestimmter Sparten akzeptieren, also u.a. Lohnkürzungen durch die Hintertür, wäre das nicht nur infam, sondern auch eine Riesenschweinerei. Genauso wie es eine Riesenschweinerei ist, solche Zugeständnisse zu fordern.

öfföff

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« Antwort #1168 am: 02.04.2023 23:22 »

Vielleicht gibt es ja beides. Quid pro quo-mäßig... Wenn die JSZ-Erhöhung für den Mindestbetrag fällt, müsste man das als doppelte Niederlage für die AG-Seite werten.

so ist es. Es wäre eine Schande für die Arbeitgeberseite!

öfföff

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« Antwort #1169 am: 02.04.2023 23:34 »
Der Mindestbetrag ist viel zu hoch. Es sollte mehr Geld in die höheren EG investiert werden!